Sustainability

ESG: Der Schlüssel zur Zukunftsfähigkeit Ihres Unternehmens

Wir begleiten Sie in der Transformation von der Strategie bis zur Umsetzung

Klimakrise, Ressourcenknappheit, demografischer Wandel und technologische Sprünge – all dies sind Entwicklungen, die unsere Gesellschaft und das Business as Usual massiv herausfordern. Doch wo Risiken sind, da offenbaren sich auch Chancen. Mit innovativen Transformationen können Unternehmen nicht nur mithalten, sondern auch die Zukunft neu gestalten.

Dabei spielt ESG (Environmental, Social, Governance) eine Schlüsselrolle. Stakeholder wie Investoren, potenzielle Kunden und die Öffentlichkeit legen verstärkt Wert darauf, welchen Impact Unternehmen auf ihr Umfeld haben.

Partnern Sie mit uns für eine resiliente und erfolgreiche Zukunft!

Wie nachhaltig sind die österreichischen Unternehmen wirklich?

Die Omnibus-Novelle der EU

Recording des Webcasts

Veränderte Berichtspflichten durch die EU Omnibus-Initiative

Agatha Kalandra

Agatha Kalandra, Partnerin, Sustainability Consulting Leaderin, PwC Österreich
Telefon: +43 664 183 08 73

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„ESG ist weit mehr als eine regulatorische Pflicht – es ist eine unternehmerische Notwendigkeit. Eine ganzheitliche ESG-Integration fördert Innovation im Unternehmen, stärkt die Resilienz und sichert langfristigen Erfolg. Entscheidend ist ein 360°-Ansatz, der Strategie, Umsetzung und Prüfung nahtlos verbindet.“

Unsere Sustainability Services

Entwickeln Sie mit uns eine zukunftssichere Strategie, die Ihre Nachhaltigkeitsziele in greifbare Erfolge verwandelt.

Verwandeln Sie Ihre Prozesse und Ihr Geschäftsmodell nachhaltig und sichern Sie sich einen Wettbewerbsvorteil.

Transparente und aussagekräftige Berichterstattung, die Vertrauen schafft und Ihre ESG-Leistung hervorhebt.

Verschaffen Sie sich erhöhte Aussagekraft und Glaubwürdigkeit in der ESG-Berichterstattung mit unseren präzisen und umfassenden Audits.

Statten Sie Ihr Unternehmen mit einer geeigneten ESG-IT-Architektur aus, für einen umfassenden Zugang zu ESG-Daten Ihres Unternehmens.

Qualifizierte und engagierte Mitarbeitende sind der Schlüssel zur Umsetzung robuster ESG-Strategien.

Erkunden Sie neue Möglichkeiten für nachhaltige Investitionen und Finanzierungen, die Ihre Werte und Ihr Wachstum fördern.

Nutzen Sie innovative Energieansätze für eine nachhaltige und zukunftssichere Transformation.

Unternehmensführung mit nachhaltigen Praktiken stärken, die für Vertrauen und Erfolg sorgen.

Navigieren Sie die komplexe Förderungslandschaft rund um ESG-Ziele und -Management.

Schützen Sie Ihre Unternehmensintegrität mit unseren spezialisierten Präventionslösungen.

DEI-Faktor: Divers aufgestellte Unternehmen erzielen höhere Produktivität und Profite.

Erhöhen Sie Ihre Resilienz und Ihren Erfolg durch ESG-integrierte Transaktionen.

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ESG Regulatorik Update

Bereit für eine neue Ära in der Nachhaltigkeitsberichterstattung? Nachhaltigkeitsdaten und -einsichten werden für Investoren und Stakeholder immer wichtiger, da sie nachvollziehen möchten, wie ein Unternehmen sowohl für sich selbst als auch für die Gesellschaft Wert schafft.

Am 5. Jänner 2023 ist die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in Kraft getreten, die für mehr Transparenz und Verlässlichkeit in der nichtfinanziellen Berichterstattung sorgen und im Ergebnis die Zweiklassengesellschaft zwischen finanzieller und nichtfinanzieller Berichterstattung beenden soll. Sie verpflichtet Unternehmen, über ihre Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte (ESG) anhand der ESRS (European Sustainability Reporting Standards) zu berichten, welche die Vergleichbarkeit und Konsistenz der nichtfinanziellen Berichterstattung sicherstellt.

Neben Zielen und Kennzahlen müssen die Unternehmen Informationen zur Nachhaltigkeitsführung bereitstellen, wie sich Nachhaltigkeitsauswirkungen, Risiken und Chancen auf das Unternehmen auswirken und welche Richtlinien und Aktionspläne zur Bewältigung dieser Aspekte vorhanden sind. Zudem müssen diese Informationen von externen Dritten geprüft werden.

In ihrer jetzigen Fassung betrifft die CSRD NFRD-Unternehmen ab 2024, andere große Unternehmen ab 2025 sowie kapitalmarktorientierte kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) ab 2026. 

Finale Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung
CSRD durch EU-Parlament angenommen

Omnibus-Update: Die Omnibus-Novelle bringt – sofern sie wie im Gesetzesentwurf vorgesehen in Kraft tritt – bedeutende Änderungen für die CSRD mit sich. Der Anwendungsbereich wird auf Unternehmen mit mindestens 1.000 Mitarbeitenden und einem jährlichen Umsatz von 50 Millionen Euro oder einer Bilanzsumme von 25 Millionen Euro beschränkt.

Zudem wird der Anwendungszeitpunkt für die zweite Welle (große Kapitalgesellschaften) um zwei Jahre auf 2027 verschoben, was diesen mehr Vorbereitungszeit gewährt. Die bisherige dritte Welle (gelistete SMEs und bestimmte Finanzinstitute) sollen nicht mehr unter den Anwendungsbereich der CSRD fallen. 

Des Weiteren sollen die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sechs Monate nach Inkrafttreten der Omnibus-Novelle überarbeitet werden, um die Zahl der verpflichtend zu berichtenden Datenpunkte zu reduzieren und die Wesentlichkeitsanalyse zu vereinfachen. Die ursprünglich geplanten sektorspezifischen Standards sollen nicht mehr eingeführt werden. Es sollen außerdem freiwillige Berichtsstandards für Unternehmen entwickelt werden, die künftig nicht mehr unter die CSRD fallen.

Diese Änderungen zielen darauf ab, den Anwendungsbereich der CSRD zu präzisieren und die Berichtsanforderungen zu vereinfachen, um kleinere Unternehmen zu entlasten.

Hier erfahren Sie mehr zu der Omnibus-Novelle

Die EU-Taxonomieverordnung bildet den Klassifizierungsrahmen für nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten mit begleitenden Offenlegungspflichten. Sie soll Investitionen in Richtung Nachhaltigkeit lenken, indem sie Transparenz und Vergleichbarkeit über Sektoren hinweg fördert und somit den Übergang zu einer CO2-armen und ressourcenschonenden Wirtschaft unterstützt.

Die Verordnung unterscheidet nach „taxonomiefähigen“ und „taxonomiekonformen“ Wirtschaftstätigkeiten: Taxonomiefähig sind Wirtschaftstätigkeiten, die im Kriterienkatalog der EU-Taxonomie für die sechs EU-Umweltziele enthalten sind. Taxonomiekonform sind solche, die aufgrund festgelegter technischer Kriterien einen wesentlichen Beitrag zu mindestens einem der Umweltziele leisten, ohne den anderen Zielen zuwiderzulaufen („Do No Significant Harm – DNSH“).

Dabei bietet die Taxonomie klare und einheitliche Kriterien für die Definition nachhaltiger wirtschaftlicher Aktivitäten. Sie ist am 1. Juli 2020 in Kraft getreten und gilt für Finanzmarktteilnehmer, alle Unternehmen, die der nichtfinanziellen Berichterstattungspflicht unterliegen, und sowohl für die EU-Mitgliedsstaaten als auch die EU selbst.

Omnibus-Update: Wenn die Omnibus-Novelle angenommen wird, wird sich der Anwenderkreis der EU-Taxonomie verkleinern: Zwar bleiben Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und 450 Millionen Euro Umsatz verpflichtet, gemäß der EU-Taxonomie offenzulegen, aber für Unternehmen mit einem Umsatz unter 450 Millionen Euro sollen Erleichterungen eingeführt werden. Zudem soll die Möglichkeit bestehen, freiwillig über eine „begrenzte“ Taxonomiekonformität zu berichten, die es erlaubt, über Aktivitäten zu informieren, die nur teilweise die Kriterien erfüllen. Sowohl die Reporting-Templates für Industrieunternehmen, Banken und Versicherungen als auch die technischen Bewertungskriterien und DNSH-Kriterien (Do No Significant Harm) sollen umfassend überprüft und vereinfacht werden. 

Hier erfahren Sie mehr zu der Omnibus-Novelle

Die EU hat die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) eingeführt, um Sorgfaltspflichten der Unternehmen auf die gesamte Wertschöpfungskette auszuweiten und Missstände wie Kinderarbeit oder Umweltverschmutzung zu bekämpfen. Unternehmen sind verpflichtet Verletzungen von Menschenrechten und Umweltschäden zu vermeiden sowie zu dem 1,5°C-Ziel des Pariser Abkommens beizutragen.

Die Sorgfaltspflichten umfassen Unternehmenspolitik und Risikomanagement, Analyse menschenrechtlicher Risiken, Präventions- und Abhilfemaßnahmen, Beschwerdemöglichkeiten, Stakeholder-Einbindung, Monitoring und Berichterstattung.

Durch die Omnibus Novelle sollen nun auch in Bezug auf die CSDDD einige Erleichterungen eintreten. Beispielsweise soll die Sorgfaltspflicht nur für direkte Lieferanten gelten, mit weiteren Einschränkungen bei der Informationsabfrage von Lieferanten mit weniger als 500 Mitarbeitenden. Des Weiteren soll die Due Diligence Prüfung nur mehr alle 5 Jahre anstatt jährlich erfolgen. Die Richtlinie war ursprünglich bis 26. Juli 2026 in nationales Recht umzusetzen, das Inkrafttreten würde sich durch die Omnibus-Novelle aber bis zum Jahr 2028 verschieben. Zudem soll es Erleichterungen bei der Erstellung eines Übergangsplans sowie eine Harmonisierung mit den Anforderungen der CSRD geben. Bei Nichteinhaltung drohen den Unternehmen empfindliche Strafen, wobei Omnibus ebenfalls Erleichterungen bei der zivilrechtlichen Haftung vorsieht. 

Mehr zur CSDDD

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Der Carbon Border Adjustment Mechanismus (CBAM) der EU erhebt einen CO2-Preis auf importierte Waren mit hohen Emissionen, um eine CO2-Verlagerung zu verhindern und einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten. Er gilt für Waren wie Zement, Stahl, Aluminium, Düngemittel, Strom und Wasserstoff und ergänzt das EU-Emissionshandelssystem.

Die Verordnung zur Schaffung eines CO2-Grenzausgleichssystems ist zentraler Bestandteil des Green Deals, der darauf abzielt, die EU bis 2050 klimaneutral zu machen und Unternehmen dazu verpflichtet, nachhaltiger zu wirtschaften und sich an eine sich verändernde regulatorische und wirtschaftliche Landschaft anzupassen.

CBAM wurde 2023 in Kraft gesetzt, wobei der erste Bericht Anfang 2024 fällig war. Die Kostenverrechnung der Treibhausgasemissionen beginnt ab 2026 und wird schrittweise bis 2034 eingeführt. Da Mechanismen wie der CBAM zunehmend verbreitet werden, müssen Unternehmen innovativ sein und sich anpassen. Die Einhaltung dieser Vorschriften bringt Unternehmen nicht nur in Einklang mit internationalen Nachhaltigkeitsstandards, sondern positioniert sie auch wettbewerbsfähig in einer kohlenstoffarmen Wirtschaft. 

Omnibus-Update: Laut dem Entwurf für die Omnibus-Novelle würden kleine Importeure vom CBAM ausgenommen werden. Die Grenze soll bei 50 Tonnen importierter Güter je Importeur liegen. Die bestehenden Regeln sollen vereinfacht und Umgehungstatbestände durch zielgerichtete Regeln adressiert werden. 

Hier erfahren Sie mehr zu der Omnibus-Novelle

Die EU Deforestation Regulation (EU-Entwaldungsverordnung) verpflichtet Unternehmen, ihre globale Entwaldung zu reduzieren und den Bewaldungsstatus von Erzeugungsflächen innerhalb ihrer Lieferkette nachzuweisen, um bestimmte Rohstoffe und Produkte (Kaffee, Kakao, Rinder, Palmöl, Soja, Kautschuk und Holz inkl. die daraus entstandenen Erzeugnisse) in der EU vertreiben zu dürfen.

Diese Pflichten umfassen die Sammlung von Informationen, Risikobewertung und Risikominderungsmaßnahmen. Zudem müssen Unternehmen eine Sorgfaltserklärung abgeben, bevor sie die genannten Produkte in Verkehr bringen.

Transparenz und Datenverfügbarkeit sind entscheidend, um Konformität zu erreichen und Risiken in der Lieferkette zu identifizieren. Bei Nichteinhaltung drohen Strafen wie Bußgelder und Handelsverbote. Die Verordnung tritt für Nicht-KMU-Marktteilnehmer und Händler ab 2025 in Kraft, wobei sich die Frist für KMU-Teilnehmer auf 30.06.2025 verlängert.

Die EUDR ist von der Omnibus-Novelle nicht betroffen. 

Mehr zur EUDR

Nachhaltigkeit und PwC: Unser Anspruch an uns selbst

Auch wir als PwC wollen einen Beitrag zum Vertrauen in die Gesellschaft und zur Lösung wichtiger Probleme leisten. Dieses Ziel erreichen wir vor allem durch die Entwicklung von Dienstleistungen, die den Bedürfnissen einer breiten Gruppe von Stakeholdern entgegenkommen.  Dies steht im Einklang mit den Zielen der nachhaltigen Entwicklung, die wir in unsere Strategie integriert haben. Wir engagieren uns im Rahmen diverser Kooperationen und Maßnahmen für Umwelt und Gesellschaft.

Corporate Responsibility von PwC Österreich

Unser Net Zero Commitment

Wir sind entschlossen, unseren Teil zur Eindämmung der Klimakrise beizutragen. Deshalb hat sich PwC Österreich gemeinsam mit dem globalen PwC Netzwerk im Jahr 2020 zu einem Net-Zero Pfad verpflichtet und sein kurzfristiges Ziel für 2030 von der Science Based Targets Initiative (SBTi) validieren lassen.

 Implementierung von ESG Tools

Gemeinsam mit unseren über 50+ Tool-& Allianz-Partnern unterstützen wir Sie auf dem Weg von der Auswahl über das Benchmarking bis hin zur Implementierung passender ESG Tools.

Mit unserer Software können Sie Risiken in Ihren Wertschöpfungs- und Lieferketten identifizieren, bewerten und mitigieren.

ESG-Reporting – aber wie? So können Sie die komplexen Anforderungen der EU-Taxonomie umsetzen und schaffen gleichzeitig die notwendige Transparenz zur Optimierung Ihrer Prozesse.

Klima-Szenarioanalysen: So können Sie Klimarisiken und -chancen transparent machen und bewerten!

Klimaneutral bis 2045? In drei Schritten zu Net Zero!

Lohnt sich der Umstieg auf Wasserstoff? Finden Sie es heraus!

Footprint-Kalkulation von Prozessen und Produkten: So schaffen Sie Transparenz über Ihre Kosten und Treibhausgasemissionen!

Unsere Lösung für eine effiziente Nachhaltigkeitsberichterstattung.

Entdecken Sie umfassende Lösungen für eine nachhaltige Unternehmensführung.

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Kontakt

Agatha Kalandra

Agatha Kalandra

Partnerin, Clients & Markets Leaderin, Sustainability Consulting Leaderin, PwC Austria

Tel: +43 664 183 08 73

Philipp Gaggl

Philipp Gaggl

Director, ESG Transformation Leader, PwC Austria

Tel: +43 699 163 060 27

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