Wie gut kennen Sie die European Deforestation Regulation (EUDR)?
Und wissen Sie schon, ob auch Sie betroffen sind?
Ende Juni 2023 ist die EU-Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten in Kraft getreten. Damit sind Unternehmen verpflichtet, zur Reduktion von globaler Entwaldung beizutragen. Entlang der Lieferkette muss der „Bewaldungs-Status“ von Erzeugungsflächen zum Stichtag 31.12.2020 nachgewiesen werden.
„Die Komplexität der EUDR wird noch unterschätzt. Bei Verstoß drohen empfindliche Geldbußen.“
Unternehmen müssen wissen, inwieweit Sie mit Ihren Produkten von der EUDR betroffen sind und in welcher Rolle, als Inverkehrbringer oder Händler. Nur dann können sie relevante Rohstoffe (Kaffee, Kakao, Rinder, Palmöl, Soja, Kautschuk und Holz) und daraus hergestellte Erzeugnisse (mehr als 800 Produktgruppen) in der EU bereitstellen und handeln.
Ähnlich wie bei der europäischen Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) und im deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) rückt die Nachvollziehbarkeit der gesamten Lieferkette in den Fokus. Daraus entstehen für Unternehmen umfangreiche Sorgfaltspflichten, etwa in Bezug auf Herkunftsflächen und die Einhaltung lokaler Gesetze. Für Unternehmen bedeutet das, dass Sie die Lieferketten für bestimmte Produktgruppen genau überprüfen müssen.
Der erste Schritt zur EUDR-Konformität sind die Analyse der vorhandenen Datenlage und die darauf aufbauende Identifizierung von Datenlücken. In der Folge analysieren wir auch Ihre vorhandene Systemlandschaft und Prozesse. So entwickeln wir von Beginn an ressourcenschonende und technologiebasierte Ansätze.
Unser holistischer Ansatz begleitet Sie von der Identifizierung der durch die EUDR betroffenen Produkte und Geschäftseinheiten über die Priorisierung und strategische Adressierung vorhandener Lücken bis zur optionalen Konzeption Ihrer Sorgfaltspflichtregelung und zur Operationalisierung und Berichterstattung. Die Expert:innen bei PwC stehen Ihnen zuverlässig zur Seite.