EUDR – EU Deforestation Regulation (EU-Entwaldungsverordnung)

Bereiten Sie sich jetzt auf die Europäische Entwaldungs-Verordnung vor!

Wie gut kennen Sie die European Deforestation Regulation (EUDR)?
Und wissen Sie schon, ob auch Sie betroffen sind?

Ende Juni 2023 ist die EU-Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten in Kraft getreten. Damit sind Unternehmen verpflichtet, zur Reduktion von globaler Entwaldung beizutragen. Entlang der Lieferkette muss der „Bewaldungs-Status“ von Erzeugungsflächen zum Stichtag 31.12.2020 nachgewiesen werden.

„Die Komplexität der EUDR wird noch unterschätzt. Bei Verstoß drohen empfindliche Geldbußen.“

Stefan MerlDirector, Sustainability bei PwC Österreich

Unternehmen müssen wissen, inwieweit Sie mit Ihren Produkten von der EUDR betroffen sind und in welcher Rolle, als Inverkehrbringer oder Händler. Nur dann können sie relevante Rohstoffe (Kaffee, Kakao, Rinder, Palmöl, Soja, Kautschuk und Holz) und daraus hergestellte Erzeugnisse (mehr als 800 Produktgruppen) in der EU bereitstellen und handeln.

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Lieferketten analysieren, Risiken minimieren 

Ähnlich wie bei der europäischen Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) und im deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) rückt die Nachvollziehbarkeit der gesamten Lieferkette in den Fokus. Daraus entstehen für Unternehmen umfangreiche Sorgfaltspflichten, etwa in Bezug auf Herkunftsflächen und die Einhaltung lokaler Gesetze. Für Unternehmen bedeutet das, dass Sie die Lieferketten für bestimmte Produktgruppen genau überprüfen müssen.

  • In welcher Form betrifft die EUDR Ihr Unternehmen, Ihre Produktgruppen und Rohstoffe?
  • Können Sie beschaffte Rohstoffe bis zum Erzeugungspunkt zurückverfolgen?
  • Wissen Sie genau, ob die Erzeugung mit allen lokalen Gesetzen konform war?
  • Können Sie bei bestimmten Rohstoffen oder Erzeugnissen nachweisen, dass deren Erzeugung nicht zu Entwaldung oder Waldschädigung beigetragen hat?
  • Was müssen Sie tun, um die Anforderungen der EUDR zu erfüllen?

Wichtige Fragen und Antworten auf einen Blick

Nicht-KMU-Marktteilnehmer und Händler haben bis 30.12.2024 Zeit, ihre globalen Wertschöpfungsketten zu prüfen und die von der EUDR geforderten Sorgfaltspflichten umzusetzen.

Für KMU-Marktteilnehmer gilt eine verlängerte Frist bis 30.06.2025.

Im vorläufigen Fokus der EUDR stehen Kaffee, Kakao, Rinder, Palmöl, Soja, Kautschuk und Holz sowie eine Vielzahl an daraus hergestellten Folgeprodukten. Unter die Anforderungen fallen u.a. Lederwaren, Reifen, Dichtungen, Schokolade, Röstkaffee, Glycerin, Sojaöl Sperrholz, Möbel und diverse Papier- und Printprodukte.  

Die Sorgfaltspflicht umfasst die Sammlung von Informationen, zu denen auch Daten zur Geolokalisierung der Erzeugungsflächen zählen, Maßnahmen zur Risikobewertung und, falls notwendig, Maßnahmen zur Risikominderung. Im Rahmen der Risikobewertung müssen neben der Bewertung des Risikos zur Entwaldung und Waldschädigung auch Aspekte wie die Einbeziehung von indigenen Völkern, der Einhaltung lokaler Gesetze sowie der Vermischung mit nicht-konformen relevanten Erzeugnissen analysiert und bewertet werden.

Auf Grundlage der Informationssammlung und Risikobewertung müssen Unternehmen vor Inverkehrbringung oder Ausfuhr relevanter Rohstoffe eine Sorgfaltserklärung abgeben und die Verantwortung für deren Konformität übernehmen.

Die von Nicht-KMU-Marktteilnehmern und Nicht-KMU-Händlern zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht eingeführten Maßnahmen und Verfahren müssen darüber hinaus mindestens jährlich überprüft und öffentlich berichtet werden.

Für Unternehmen gilt es, die kurze Übergangsfrist zur Analyse des eigenen Beschaffungs- und Produktportfolios zu nutzen und Lücken zu identifizieren. Transparenz und Datenverfügbarkeit sind, wie auch bei der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD), einen Kernpunkt zur Erfüllung der Anforderungen.

Die Schaffung von Transparenz bietet Unternehmen neben der Möglichkeit zur Herstellung der Konformität mit der EUDR auch die Möglichkeit, Risiken und Chancen in der eigenen Lieferkette zu identifizieren und diesen proaktiv zu begegnen.

Sollten Unternehmen nicht in der Lage sein, die geforderten Sorgfaltspflichten zu erfüllen, dürfen die von der Verordnung abgedeckten Rohstoffe und Erzeugnisse nicht in Verkehr gebracht werden. Bei Verstößen gegen die Verordnung drohen neben Reputationsrisiken auch massive finanzielle Folgen, insbesondere durch :  

  • Zwangs- und Bußgelder  
  • Vorübergehendes Verbot des Inverkehrbringens, Handel oder Ausfuhr relevanter Rohstoffe oder Erzeugnisse  
  • Vorübergehenden Ausschluss von öffentlichen Vergaben  
  • Erstattung des finanziellen Aufwands der Behörden

Unsere Services

Status Quo & Gap-Analyse

Der erste Schritt zur EUDR-Konformität sind die Analyse der vorhandenen Datenlage und die darauf aufbauende Identifizierung von Datenlücken. In der Folge analysieren wir auch Ihre vorhandene Systemlandschaft und Prozesse. So entwickeln wir von Beginn an ressourcenschonende und technologiebasierte Ansätze.

Strategie

In der Strategieentwicklung helfen unsere interdisziplinären Teams Ihrem Unternehmen mit umfassender Expertise und langjähriger Erfahrung. Im Bereich nachhaltiger Lieferketten unterstützen wir bei der Einbettung der Anforderungen in Ihre bisherige Strategie oder hinsichtlich notwendiger Anpassungen. Darüber hinaus beraten wir zu strategischen Maßnahmen hinsichtlich der zukünftigen Beschaffung.

Operationalisierung – Umsetzung und Steuerung

Wir identifizieren und priorisieren geeignete Maßnahmen für die Beschaffung der notwendigen Daten und zur Risikobewertung Ihrer beschafften Rohstoffe und Produkte.

Dabei unterstützen wir Sie nicht nur bei der Erarbeitung eines Implementierungs-Prozesses, sondern zeigen Ihnen darüber hinaus auch geeignete Tools und Kooperationsmöglichkeiten auf und entwickeln optional ein individuelles Sorgfaltspflichtsystem für Ihr Unternehmen.

EUDR-Berichtspflicht

Wir unterstützen Sie bei der Erfüllung der durch die EUDR geforderten Berichtspflicht durch unsere Expertise bei externer Berichtsanforderungen. Wir helfen bei der Entwicklung eines umfassenden und EUDR-konformen, formalisierten Reportingprozesses sowie bei der Veröffentlichung der Informationen. So erfüllen Sie die Forderung nach Transparenz innerhalb Ihrer Lieferkette und können diese intern wie extern belegen.

Ihr Mehrwert

Unser holistischer Ansatz begleitet Sie von der Identifizierung der durch die EUDR betroffenen Produkte und Geschäftseinheiten über die Priorisierung und strategische Adressierung vorhandener Lücken bis zur optionalen Konzeption Ihrer Sorgfaltspflichtregelung und zur Operationalisierung und Berichterstattung. Die Expert:innen bei PwC stehen Ihnen zuverlässig zur Seite.

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Kontakt

Stefan Merl

Stefan Merl

Director, Sustainability Services, PwC Austria

Tel: +43 676 524 22 99

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