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Künftig endet die Verantwortung von Unternehmen nicht länger am eigenen Werkstor, sondern besteht entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Mit der Corporate Sustainability Due Diligence Directive, kurz CSDDD, nimmt die EU Unternehmen in die Pflicht.
Die CSDDD zielt darauf ab, die globalen Lieferketten in Bezug auf Menschenrechte und Umweltschutz verantwortungsvoller zu gestalten. Daher verpflichtet sie Unternehmen, ihre Sorgfaltspflichten auf ihre gesamte Wertschöpfungskette auszuweiten, Verletzungen von Menschenrechten und Umweltschäden vorzubeugen sowie zur Erreichung des 1,5°C Ziels des Pariser Abkommen beizutragen.
Bei Nichteinhaltung drohen empfindliche Strafen.
Die Richtlinie ist binnen zwei Jahren nach ihrem Inkrafttreten in nationales Recht umzusetzen – also bis 26. Juli 2026. Die nationalen Bestimmungen kommen wiederum insgesamt drei Jahren nach dem Inkrafttreten der Richtlinie gestaffelt zur Anwendung:
Die Verantwortung von Unternehmen, Menschenrechte im Rahmen ihrer Aktivitäten zu achten und zu schützen, wird mit der CSDDD weiter konkretisiert. Die Richtlinie definiert "nachteilige Auswirkungen auf die Menschenrechte" folgendermaßen:
Der finale Text der CSDDD listet nur die Instrumente auf, die von allen Mitgliedstaaten ratifiziert wurden. Dazu gehören der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte, der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, das Übereinkommen über die Rechte des Kindes sowie die acht grundlegenden Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation über die grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit.
Im Sinne der umfassenden Nachhaltigkeit ist Umweltschutz ein Thema: Etwa der Schutz von Feuchtgebieten oder der Biodiversität. Verpflichtend ist auch ein Klimaübergangsplan, der in konkreten, zeitgebundenen und wissenschaftsbasierten Zielen bis 2030 und in Fünf-Jahres-Schritten bis 2050 darlegt, wie das Unternehmen sein Net Zero Ziel erreichen wird.
Unternehmen müssen ihre eigenen Aktivitäten sowie jede Ihrer direkten und indirekten Geschäftspartner:innen in Bezug auf Themen wie Kinderarbeit, Ausbeutung von Arbeitnehmer:innen, sichere Arbeitsbedingungen, Verlust der Biodiversität und Umweltverschmutzung überwachen und optimieren.
Bei Nichteinhaltung drohen Unternehmen Strafen, die sich je nach Größe der Firma auch am Jahresumsatz orientieren können.
Damit fällt die flächendeckende EU-Lösung strenger – weil detaillierter und weitreichender – aus als das Gesetz in Deutschland.
Im Vergleich zum deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) bezieht sich die CSDDD nicht nur auf die direkten Lieferant:innen, sondern - nur in der vorgelagerten Lieferkette - eben auch auf die indirekten Geschäftspartner:innen. Darüber hinaus nimmt die CSDDD auch auf deutlich mehr menschenrechtliche Standards Bezug.
Mit der „Aktivitätskette“ führt die EU ein neues Konzept ein. Damit sind alle Tätigkeiten in der vorgelagerten Lieferkette, dem eigenen Geschäftsbereich und in der nachgelagerten Lieferkette – sofern sie in Bezug auf Vertrieb, Transport und Lagerung von Produkten eingebunden sind – gemeint. Die Entsorgung von Produkten ist „downstream“ ausgenommen.
Unternehmen mit entsprechender Größe bzw. Umsatz müssen sich mit den Vorgaben zwingend auseinandersetzen. Jene, die sich bereits mit den UN Guiding Principles befasst haben, verfügen über eine gute Grundlage, um ihre Bemühungen weiter auszubauen. Jene mit wenig Erfahrung sollten sich mit den notwendigen Adaptierungen rasch auseinandersetzen und den Aufwand nicht unterschätzen.
Die zukünftigen Regelungen betreffen zwar direkt nur große Unternehmen. Indirekt werden aber auch KMU und Familienbetriebe als Teil von Lieferketten rasch betroffen sein und müssen sich daher auf diesen Paradigmenwechsel im globalen Handel vorbereiten.
Zum einen, falls sie betroffene Großunternehmen in sensiblen Branchen beliefern. Zum anderen bieten ESG-Faktoren mittlerweile einen relevanten Wettbewerbsvorteil.
Getrieben vom Druck der Regulatorik, von Investor:innen sowie der breiten Öffentlichkeit sehen sich Großunternehmen in der Pflicht, bei der Priorisierung von ESG eine Vorreiterrolle einzunehmen. PwC Studien zeigen, dass vor allem Klein- und Mittelbetriebe aktuell in puncto (sozialer) Nachhaltigkeit noch Aufholbedarf haben.
Unternehmen sollten keinesfalls mit der Vorbereitung und dem Aufsetzen von robusten Sorgfaltspflichtenprozessen warten.
Einerseits aufgrund steigender Anforderungen und Informationsanfragen seitens ihrer Kunden.
Andererseits werden Sorgfaltspflichten bereits für die Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie für die EU-Taxonomie oder die Entwaldungsverordnung verlangt.
Wichtige erste Schritte für Unternehmen sind die Überprüfung ihrer eigenen Policies und Dokumente, wie (Supplier) Code of Conduct, Vertragsbedingungen in Lieferantenverträgen sowie Risikoidentifikationsprozesse und Überwachungsmaßnahmen in Bezug auf die Anforderungen aus der CSDDD.
Wir führen gerne bei Ihnen im Unternehmen einen Workshop zur Information und Bewusstseinsbildung rund um die CSDDD durch und klären Ihre Fragen. Dabei erhalten Sie einen klaren Blick auf das regulatorische Umfeld sowie auf mögliche Synergien bei der Umsetzung der CSDDD mit CSRD, EU-Taxonomie oder EUDR.
Weitere Schritte zur Entwicklung eines robusten und rechtskonformen Sorgfaltspflichtenprozesses setzen wir gerne mit Ihnen gemeinsam fest.
Wir unterstützen Sie über die reine Compliance hinaus und zeigen Ihnen, wie Sie Ihre Lieferketten nachhaltig resilient machen.
Barbara Coudenhove-Kalergi