Sustainable Value Chain

Ungefähr 450 Millionen Menschen sind weltweit in globalen Liefer- und Wertschöpfungsketten tätig.

In vielen Ländern oder Sektoren werden Menschenrechte und Umweltstandards nicht eingehalten. Vor diesem Hintergrund werden mehr Transparenz, Nachverfolgbarkeit und vorbeugende Maßnahmen erwartet, um Menschen- und Umweltrechte besser zu schützen.

Transparenz über die eigene Lieferkette zu schaffen, digitale Lösungen für mehr Effizienz zu nutzen und die negativen Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft zu minimieren – das sind in einer globalen Wirtschaft mit komplexen Wertschöpfungsketten keine leichten Aufgaben. Unsere Experten unterstützen Sie, diese Hürden zu meistern – von der Strategieentwicklung über das Prozessdesign bis hin zur organisatorischen und digitalen Implementierung.

Supplier Management

Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD)

Die CSDDD setzt neue Standards und führt Sorgfaltspflichten entlang der so genannten „Aktivitätenkette“ von Unternehmen ein. 

Umfasst sind sowohl die Tätigkeiten der vorgelagerten Geschäftspartner - wie die Entwicklung, Beschaffung, Herstellung und Lieferung von Rohstoffen oder Produkten - sowie die Erbringung von Dienstleistungen (Upstream) als auch die Tätigkeiten der nachgelagerten Geschäftspartner, die den Vertrieb, die Beförderung und die Lagerung von Produkten für das Unternehmen oder in seinem Auftrag übernehmen (Downstream). Gleichzeitig sollen Unternehmen durch einen Climate Transition Plan zur Erreichung des 1,5°C Ziels des Pariser Klima-Abkommens beitragen.

Wer ist aktuell von der CSDDD umfasst und wann ist sie anzuwenden?

  • Unternehmen mit über 5.000 Mitarbeitern oder 1.500 Mio. Euro Umsatz (ab 2027)
  • Unternehmen mit über 3.000 Mitarbeitern oder 900 Mio. Euro Umsatz (ab 2028)
  • Unternehmen mit über 1.000 Mitarbeitern oder 450 Mio. Euro Umsatz (ab 2029)

Auf Vorschlag der Europäischen Kommission (Omnibus) vom 26. Februar 2025 soll das Inkrafttreten um 1 Jahr auf 2028 verschoben werden. Weiters sollen sich die Sorfgaltspflichten vorrangig auf die direkten Geschäftspartner erstrecken, im Falle „plausibler Information“ auch auf die indirekten Geschäftspartner.

Die Richtlinie umfasst grundsätzlich auch Unternehmen aus Drittstaaten, die in der EU die oben angeführten Umsatzkriterien erfüllen. 

Betroffen sein können auch kleinere und mittelständische Unternehmen (KMU), als Teil globaler Lieferketten mit direkt in den Anwendungsbereich der CSDDD fallenden Unternehmen.

Human Rights Due Diligence (HRDD)

Um Menschenrechtsverletzungen vorzubeugen, müssen Unternehmen ihre Lieferkette und Ihre Geschäftspartner analysieren, die identifizierten potenziellen negativen Auswirkungen und Risiken priorisieren und die drängendsten Risiken strukturiert adressieren und entsprechende Maßnahmen treffen. 

Die Durchführung einer HRDD ist wesentlicher Teil jeglicher Risikoanalyse – u.a. im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse der ESG Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD/ESRS oder zur Erfüllung der Minimum Social Safeguards zur Erreichung der Konformität der EU Taxonomie.

Die European Deforestation Regulation (EUDR)

Die EU-Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten verpflichtet Unternehmen, zur Reduktion von globaler Entwaldung beizutragen. Entlang der Lieferkette muss der „Bewaldungs-Status“ von Erzeugungsflächen zum Stichtag 31.12.2020 nachgewiesen werden.

Unternehmen müssen wissen, inwieweit Sie mit Ihren Produkten von der EUDR betroffen sind und in welcher Rolle, als Inverkehrbringer oder Händler. Nur dann können sie relevante Rohstoffe (Kaffee, Kakao, Rinder, Palmöl, Soja, Kautschuk und Holz) und daraus hergestellte Erzeugnisse (mehr als 800 Produktgruppen) in der EU bereitstellen und handeln.

Mehr zur EUDR

Unsere Lösungsansätze

Mit unserem flexiblen und strukturierten Ansatz unterstützen wir Sie umfassend und interdisziplinär.

  • Workshops und Upskilling: Einführung in die regulatorischen Anforderungen, Verständnis von Due Diligence in der Wertschöpfungskette, abteilungsübergreifende Betroffenheit.
  • Status quo und Gap Analyse: Die Gap Analyse des Status quo zeigt Lücken auf und ermöglicht die Ableitung von Handlungsbedarfen in Prozessen, Dokumenten, Verträgen und Policies (z.B. Human Rights Policy, Supplier Code of Conduct)
  • Climate Transition: Treibhausgasbilanzierung des Scope 3 und Ableitung von Zielen, Maßnahmen und Strategien sowie Entwicklung eines Climate Transition Plans.
  • Impact- und Risikoanalyse: Software-gestützte ESG Risiko-Analyse sowie Durchführung einer Human Rights Due Diligence. Konkrete Risiken werden identifiziert, priorisiert und Maßnahmen abgeleitet, anschießend ein Implementierungspfad erarbeitet.

 

Workshops Sustainable Value Chain
  • Supplier Code of Conduct: Formulierung der Erwartungen an Lieferanten und verbindliche Vereinbarung im Supplier Code of Conduct, Festlegung entsprechender Präventions-, Kontroll- und Abhilfemaßnahmen, um Rechtssicherheit zu schaffen und Haftungs- und Reputationsrisiken zu minimieren.

  • Supplier Management: Integration von ESG Anforderungen in den gesamten Lieferanten-Lebenszyklus vom Onboarding und Risikobewertung über Lieferantenentwicklung bis zum Phase out.

  • Maßgeschneiderte Tool-Auswahl: Definition eines Zielbilds, Erstellung eines Lastenhefts bis zur Implementierung einer Software für Ihr Risiko- und/oder holistisches Lieferantenmanagement.

  • Strategie: Einbettung und Weiterentwicklung der Strategie hinsichtlich Due Diligence, Integration von ESG in die Einkaufsstrategie und Nutzen nachhaltiger Lieferketten als Wettbewerbsfaktor.

  • Stakeholder Engagement und Beschwerdeplattform: Aufsetzen des Stakeholder-Engagement-Prozesses sowie eines zugänglichen Beschwerdeverfahrens. 

  • Berichterstattung: Erfüllung der jährlichen Berichtspflichten und Heben von Synergien mit der ESG-Berichterstattung nach CSRD.

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Kontakt

Barbara Coudenhove-Kalergi

Barbara Coudenhove-Kalergi

ESG, PwC Austria

Tel: +43 676 333 53 70

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