Aktuelle regulatorische Maßnahmen wie US FATCA, EU-Amtshilferichtlinie, OECD TRACE und OECD Common Reporting Standard (CRS) gegen Steuerhinterziehung.
Der Begriff „Automatischer Informationsaustausch” ist zu einem „buzzword“ für den Austausch von Steuerinformationen geworden. Der automatische Austausch von Steuerinformationen hat das Ziel, Steuerhinterziehung zu bekämpfen. Ausgehend von US FATCA haben sich zahlreiche weitere Regime herausgebildet, mit welchen dieses Ziel auf europäischer und globaler Ebene verfolgt wird.
Alle OECD- und G20-Länder sowie fast alle Finanzzentren haben sich am 29. Oktober 2014 beim Jahrestreffen des Globalen Forums für Transparenz und Informationsaustausch darauf geeinigt, den neuen OECD/G20-Standard umzusetzen. Dieser sieht den automatischen Austausch von Steuerinformationen beginnend mit 2017 vor. Die Grundlage dafür bildet das multilaterale Übereinkommen zur gegenseitigen Amtshilfe in Steuersachen.
Die Kommission hat im Juni 2013 einen Vorschlag zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung (Amtshilferichtlinie) veröffentlicht. Bereits kurz nach der Veröffentlichung des OECD-Standards waren sich die EU-Staaten einig, den automatischen Informationsaustausch auf europäischer Ebene in der EU-Amtshilferichtlinie (DAC) umzusetzen.
Die neue Amtshilferichtlinie 2014/107/EU des Rates zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU bezüglich der Verpflichtung zum automatischen Austausch von Informationen im Bereich der Besteuerung wurde beim ECOFIN-Treffen am 9. Dezember 2014 in Luxemburg beschlossen und auf der Website des Europäischen Rats veröffentlicht.
Überblick, Hintergrund und Funktionsweise sowie mögliche Implementierungsstrategien.
Mittlerweile haben sich über 100 Länder und Jurisdiktionen zum automatischen Informationsaustausch bekannt. Die Umsetzung des automatischen Informationsaustausches ist anhand von bi- oder multilateralen Vereinbarungen vorgesehen. Aufgrund der enormen Vielzahl an teilnehmenden Staaten kommt es zu einem hohen Umsetzungsaufwand für Finanzinstitute.
Nach dem Zeitplan für Early Adopters, also jenen Staaten, die sich zu einer raschen Umsetzung bekannt haben, tritt der CRS ab 1. Jänner 2016 schrittweise in Kraft. Auch Österreich hat sich teilweise zum Fahrplan der Early Adopters bekannt. In Österreich tritt der CRS schrittweise, allerdings erst ab dem 1. Oktober 2016 in Kraft.
Österreich hat sich teilweise zum Fahrplan der Early Adopters bekannt. Der automatische Informationsaustausch wurde in Österreich mit dem Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz (GMSG) national umgesetzt. Die Datensammlung (erweiterter Neukonten-Prozess) hat mit 1. September 2017 begonnen. Der erstmalige Datenaustausch erfolgte mit September 2017 und betraf im 4. Quartal 2016 neu eröffnete Konten. Der vollumfängliche Austausch findet ab 2018 statt.
Für Österreich stellt sich der Zeitplan somit wie folgt dar:
• Angepasster Neukundenannahmeprozess bzw. Neukontenprozess ab 1.10.2016
• Erster Datenaustausch im September 2017 über den „Rumpf-Zeitraum“ 1.10.2016 bis 31.12.2016
• Identifizierung der High-Value Bestandskonten bis 31.12.2017
• Identifizierung der Low-Value und Entitäten Bestandskonten bis 31.12.2018
Die Implementierung des automatischen Informationsaustausches in österreichisches nationales Recht (in diversen nationalen Gesetzen wie EU-Amtshilfegesetz, Amtshilfedurchführungsgesetz oder Bankwesensgesetz) bedeutet das Ende des Bankgeheimnisses für in CRS-Staaten ansässige Personen (EU-Staaten und teilnehmende Drittstaaten) mit Konten in Österreich.
Zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die EU-Zinsrichtlinie und in weiterer Folge das EU-Quellensteuergesetz mit dem 1. Jänner 2017 außer Kraft getreten. Die betreffenden Konten unterliegen seit diesem Zeitpunkt der Erfassung und Prüfung entsprechend des Gemeinsamer Meldestandard-Gesetzes. Zudem war bereits für Neukonten ab 1. Oktober 2016 keine EU-Quellensteuer mehr einzubehalten.
PwC Tax Bulletin – Global Information on CRS
CRS erfordert einen erhöhten Aufwand in den Bereichen Compliance und Datenschutz. Die PwC Tax Bulletin-Ausgabe ist die generelle Informationsquelle zum CRS Regelwerk und zum Hintergrund und der Notwendigkeit des Austauschs von Steuerinformationen über Finanzkonten.
Nachdem die OECD die komplette Version des Regelwerks zum automatischen Informationsaustausch in Steuerangelegenheiten veröffentlicht hat, wurde der Financial Services Newsletter von PwC Österreich zu diesem Thema verfasst. Das Dokument enthielt die Information zum Anwendungsbereich, Struktur und Aufbau des Regelwerkes, Kundenidentifikation und zum Meldeumfang.
Financial Services aktuell - 87. Newsletter „Automatischer Informationsaustausch"
PwC hat für seine Kunden ein CITT Portal eingerichtet, in dem aktuelle Neuerungen im regulatorischen Umfeld inklusive Werkzeugen beschrieben sind.
Bitte wenden Sie sich an eine der genannten Kontaktpersonen für weitere Informationen zum Portal.