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Nach § 55 Abschlussprüfer-Aufsichtsgesetz (APAG) sind Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften, sofern sie Abschlussprüfungen für Unternehmen von öffentlichem Interesse durchführen, verpflichtet, jährlich spätestens vier Monate nach Ende des Geschäftsjahres einen Transparenzbericht gemäß Art. 13 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 zu erstellen, diesen auf ihrer Website zu veröffentlichen und dies der Abschlussprüferaufsichtsbehörde (APAB) anzuzeigen. Der Transparenzbericht dient dazu, der Öffentlichkeit einen Überblick über die Gesellschafts- und Aufsichtsstrukturen sowie über das Qualitätssicherungssystem zu verschaffen.
Als eine der führenden Prüfungsgesellschaften in Österreich und als Abschlussprüfer zahlreicher Unternehmen von öffentlichem Interesse kommt die PwC Österreich-Gruppe dieser Verpflichtung durch den vorliegenden Transparenzbericht nach.