Entwurf für die Überarbeitung der AFRAC-Stellungnahme 22: Corporate Governance-Bericht (UGB)

Das AFRAC veröffentlichte am 28. September 2020 den Entwurf für die Überarbeitung der AFRAC Stellungnahme 22, betreffend die Aufstellung und Prüfung des (konsolidierten) Corporate Governance-Berichts gemäß §§ 243c und 267b des UGB. 

Mit dem Aktienrechts-Änderungsgesetz 2019 (BGBl I 2019/63) entfielen die Bestimmungen zur Angabe der Gesamtbezüge der einzelnen Vorstandsmitglieder und die Grundsätze der Vergütungspolitik in § 243c UGB. Resultat war die Aktualisierung der AFRAC-Stellungnahme 22. Die Angaben des § 243c müssen daher nicht mehr im Corporate Governance-Bericht enthalten sein. 

Des Weiteren wurde die bisherige Z 2a des § 243c Abs. 2 UGB zu Z 3.

Auf der Homepage des AFRAC steht der Entwurf der überarbeiteten AFRAC-Stellungnahme 22 unter folgendem Link als Clean-Version und unter folgenden Link im Änderungsmodus zur Verfügung.

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