Im Dezember 2019 verkündete Ursula von der Leyen als frischgebackene Kommissionspräsidentin den Green Deal. Mehr als 1 Billion (das sind 12 Nuller hinter der 1) EUR sollten innerhalb von 10 Jahren für die grüne Wende aufgebracht werden. Doch wie so oft ändert sich die Lage überraschend und kurzfristig wird auf EU Ebene fast ½ Billion EUR für die Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der aktuellen Covid-19 Krise fällig werden. Und da Ressourcen überall knapp sind und Geld nicht beliebig vermehrt werden kann, liegt es nahe die beiden Kostenblöcke zu verbinden – wenn gerettet werden muss, dann nach nachhaltigen Kriterien.
Eine Krise, die zu einem nicht vernachlässigbaren Teil aus unserem rücksichtslosen Umgang mit der Umwelt und dem tiefen Eindringen des Menschen in unser Ökosystem mitverursacht wurde, wird mit Maßnahmen zur Optimierung der ESG Leistungsfähigkeit bewältigt.
Eine Krise, die zu einem nicht vernachlässigbaren Teil aus unserem rücksichtslosen Umgang mit der Umwelt und dem tiefen Eindringen des Menschen in unser Ökosystem mitverursacht wurde, wird mit Maßnahmen zur Optimierung der ESG Leistungsfähigkeit bewältigt. (ESG steht für Umwelt (E), Soziales (S) und Governance (G).)
Dafür braucht es drei Faktoren zum Erfolg: ein politisches Signal, einen Frontrunner, und das entsprechende Werkzeug.
Aktuell kümmern sich die relevanten Expertengremien und Fachgruppen unter Hochdruck um die Finalisierung der wesentlichen Rechtsakte.
Für den Weg zu einer resilienten und nachhaltigen Wirtschaft post-Covid-19 bedarf es nur einiger weniger Werkzeuge, die sowohl der Finanzwirtschaft als auch Realwirtschaft erlauben, eine zuvor definierte Nachhaltigkeitsstrategie gezielt umzusetzen, und transparent nach außen zu kommunizieren. Wichtig ist zu beachten, dass sie nicht die Entwicklung einer unternehmensspezifischen Nachhaltigkeitsstrategie und Zielsetzung ersetzen, Unternehmen aber sehr wohl die Stoßrichtung vorgeben.
Die Taxonomie soll eine einheitliche Klassifizierung für nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten anhand festgelegter Kriterien etablieren. Ein einheitliches Klassifizierungssystem ist Grundvoraussetzung für den breiten Einzug der Nachhaltigkeit in Investitionsprozesse (auf Mikroebene), um die bisher fehlende Vergleichbarkeit von nachhaltigen Investitionen und Finanzinstrumenten zu eliminieren.
Zusätzlich ist die Taxonomie Grundlage für alle weiteren Bemühungen der EU ihre Klimaneutralität 2050 zu erreichen, und somit auch von den Mitgliedstaaten in ihren nationalen Initiativen, die den Finanzsektor betreffen, anzuwenden. Dies beinhaltet u.a.:
Eine Investition gilt als nachhaltig, wenn sie wesentlich zur Erfüllung eines oder mehrerer von sechs folgenden Umweltzielen beiträgt:
Eine Wirtschaftsaktivität ist ökologisch nachhaltig, wenn
Die Timeline der Taxonomie-Entwicklung:
Für mehr Informationen siehe Sustainability Newsletter Ausgabe 1.
Im Rahmen der EU Benchmarking Initiativen wurden zwei Klassifikationssystem (Referenz-Verordnung) zur Mebarkeit der Investment Benchmarks entwickelt. Erstere besteht aus den Benchmark Systemen “EU Climate Transition Benchmark” und “Paris-aligned Benchmark”. Diese traten bereits Dezember 2019 in Kraft. Das zweite referenziert auf ESG Offenlegungsmaßnahmen, die für alle Investment Benchmarks gilt.
Das Ziel der ESG Benchmarking Verordnung ist es, durch verpflichtende Veröffentlichung von Vergleichsdaten Klarheit über das ESG Profil eines Investmentportfolios und deren Grad der Angleichung an die Ziele der Pariser Klimavereinbarung zu schaffen.
Außerdem sollen ESG Faktoren in alle Benchmarks, mit Ausnahme von Zinssatz- und Währungsbenchmarks, integriert und veröffentlicht werden. Klare und vergleichbare Informationen, Finanzströme in Richtung einer kohlenstoffarmen und klimaresistenten Wirtschaft umleiten.
Die neuen Anforderungen bezüglich der ESG Offenlegung verlangen von den Benchmark-Administratoren in ihren Benchmark Stellungnahmen und Methodikdokumenten , wie ESG Faktoren berücksichtigt wurden. Diese Anforderungen gelten bereits seit dem 30. April 2020.
Am 8. April hat die Europäische Kommission drei Entwürfe für delegierte Rechtsakte veröffentlicht:
Die delegierten Rechtsakte, welche die Anforderungen spezifizieren, sind jedoch noch nicht von der Kommission verabschiedet worden. Dies kann zu Rechtsunsicherheit für die Benchmark-Administratoren, sowie zu hinsichtlich der ordnungsgemäßen Anwendung der Anforderungen.
Die ESMA schlägt daher vor, dass die zuständigen Behörden bis zur Anwendbarkeit der delegierten Rechtsakte keine Aufsichts- oder Durchsetzungsmaßnahmen in Bezug auf die ESG Offenlegungsanforderungen gemäß der Benchmark-Verordnung prioritär behandeln sollten.
Die Benchmarks entsprechen dem methodologischen Status-Quo, was bedeutet, dass sie in regelmäßigen Abständen überprüft und erneuert werden.
Als wesentliches Werkzeug zur Finanzierung einer nachhaltigen und resilienten Wirtschaft post-Covid-19 zählen die Green Bond Standards.
Die Offenlegungsverordnung soll mehr Transparenz darüber schaffen, wie Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Anlageentscheidung oder Versicherungsberatung integrieren.
Damit sollen die nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegungspflichten gegenüber dem Endanleger auf europäischer Ebene harmonisiert werden. Diese harmonisierten Anforderungen sollen durch verbesserte und einheitlich ausgestaltete Transparenzanforderungen:
Von der Verordnung sind Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater, die Portfolioverwaltung, Anlage oder Versicherungsberatung mit den folgenden Finanzprodukten betroffen:
Ausgenommen von der Offenlegungspflicht sind Unternehmensanleihen und Zertifikate.
Die Offenlegungsanforderungen sind auf mehreren Ebenen zu finden und erheben sowohl einen qualitativen als auch quantitativen Anspruch in ihrer Darlegung. Darüber hinaus werden diverse Informationen in regelmäßigen Abständen offenzulegen sein (Bsp. in Form von jährlichen Berichten).
Die Offenlegung beinhaltet zum Beispiel:
Dieser Offenlegungsanspruch wird auf verschiedenen Ebenen, wie der Unternehmens-, Finanzprodukt-, Investitions- und Vergütungsebenen, zu finden sein.
Die Offenlegungs-Verordnung wird ab 10. März 2021 rechtskräftig |
Bis zum 31. Dezember 2021 müssen Finanzmarktteilnehmer die erste Offenlegung basierend auf der Taxonomie und mit einem Fokus auf Aktivitäten, die signifikant zum Klimaschutz und/oder -anpassung, durchgeführt haben. |
Im Juni 2021 wird die EU eine delegierte Rechtsakte, die die praktische Anwendung der Offenlegung in der Praxis darlegt, adaptieren. |
Bis zum 31. Dezember 2022 müssen Unternehmen der Realwirtschaft den Offenlegungspflichten, angelehnt an die Taxonomie für Klimaschutz und Klimaanpassung im nichtfinanziellen Bericht, nachkommen. |
Der 2018 veröffentlichte Aktionsplan zur nachhaltigen Finanzierung, aus denen die beschriebenen Tools resultieren, wird derzeit erweitert und vertieft. Am 8. April 2020 hat die Kommission eine Konsultation über die erneuerte Strategie für nachhaltige Finanzen eingeleitet, die bis zum 15. Juli 2020 laufen wird. Mögliche Erweiterungen der erneuerten Strategie sind die:
11. Dezember 2019 | Vorstellung des europäischen Grünen Deals |
14. Januar 2020 | Vorstellung des Investitionsplans für ein zukunftsfähiges Europa und des Mechanismus für einen gerechten Übergang |
4. März 2020 | Vorschlag für ein europäisches Klimagesetz zur Verwirklichung einer CO2-neutralen Europäischen Union bis 2050 Öffentliche Konsultation (Frist: 27. Mai 2020) zu einem europäischen Klimapakt, der Regionen, lokale Gemeinschaften, die Zivilgesellschaft, Unternehmen und Schulen zusammenbringt |
10. März 2020 | Annahme einer europäischen Industriestrategie, einem Plan für eine zukunftsfähige Wirtschaft |
11. März 2020 | Vorschlag für einen Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft mit Schwerpunkt auf der nachhaltigen Ressourcennutzung |
20. Mai 2020 | Vorstellung einer Strategie „Vom Hof auf den Tisch“, um unsere Lebensmittelsysteme nachhaltiger zu machen |
20. Mai 2020 | Vorstellung einer Biodiversitätsstrategie für 2030 zum Schutz der fragilen natürlichen Ressourcen unseres Planeten |
Die letzten Monate der Covid-19 Pandemie zwingen derzeit UnternehmerInnen sich neu aufzustellen und geben doch bereits einen Vorgeschmack auf die möglichen Auswirkungen unterschätzter Klima- und Nachhaltigkeitsrisiken.
Daher möchten wir von Ihnen wissen: Welche Bedeutung hat das Thema Nachhaltigkeit und Klima für Sie? Teilen Sie Ihre Meinung mit uns und nehmen Sie an unserer kurzen Umfrage teil.
Medieninhaber und Herausgeber: PwC Österreich GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, DC Tower, Donau-City-Straße 7, 1220 Wien
Für den Inhalt verantwortlich: Mag. MBA Agatha Kalandra
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