In Österreich stellt Crowdfunding ein bedeutendes Finanzierungsinstrument für die Frühphase dar, das es insbesondere Start-ups sowie kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) ermöglicht, Kapital für die Umsetzung von Innovationsprojekten zu beschaffen. Über spezialisierte Online-Plattformen können Investoren mit relativ geringen Beträgen in eine Vielzahl von Projekten investieren, die von der Entwicklung neuer Produkte bis hin zur Expansion bestehender Unternehmen reichen. Allerdings besteht bei Crowdfunding-Plattformen das Risiko der Geldwäsche, weshalb strenge regulatorische Maßnahmen erforderlich sind.
In Österreich existieren diverse Crowdfunding-Modelle, die sich in ihrer Funktionsweise und in ihren Zielsetzungen unterscheiden:
Anmerkung: Crowdfunding eignet sich besonders für Business-to-Consumer (B2C)-Projekte, da es eine breite Basis von Kleininvestoren anspricht, die bereit sind, mit kleinen Beträgen zur Unterstützung größerer Innovationen beizutragen.
Mit der zunehmenden Verbreitung von Crowdfunding-Plattformen treten spezifische Herausforderungen im Bereich der Geldwäscheprävention zutage. Die Möglichkeit der Anonymität von Investoren sowie die dezentrale Struktur solcher Plattformen können dazu führen, dass illegale Gelder unbemerkt in Projekte investiert werden. Ein zentrales Problem ist die oft unzureichende Durchführung von „Know Your Customer“ (KYC)-Verfahren, da viele Plattformen es Investoren ermöglichen, mit minimalen oder gar gänzlich ohne Bekanntgabe von Identitätsangaben zu agieren. Dies kann von Geldwäschern ausgenutzt werden, um ihre Identität zu verschleiern und illegale Gelder zu waschen. Besonders Plattformen, die keine strengen Prüfverfahren implementieren, bergen ein erhöhtes Risiko für Missbrauch.
Ein weiteres Problem ist die mangelnde Transparenz bei den Projektanbietern. Wenn Plattformen nicht sorgfältig überprüfen, welche Projekte tatsächlich angeboten werden, besteht die Gefahr, dass Gelder in nicht legitime oder illegal betriebene Unternehmen fließen. Plattformen, die keine oder nur eingeschränkte Prüfungen vornehmen, erhöhen das Risiko des Missbrauchs erheblich, insbesondere bei grenzüberschreitenden Investitionen.
Crowdfunding unterliegt in Österreich sowohl dem Alternativfinanzierungsgesetz (AltFG) als auch der europäischen Verordnung (EU) 2020/1503 über Europäische Crowdfunding-Dienstleister (ECSP-VO). Diese rechtlichen Rahmenbedingungen gewährleisten, dass Crowdfunding-Plattformen bestimmte Anforderungen in Bezug auf Transparenz und den Schutz von Investoren erfüllen.
Plattformen, die unter das AltFG fallen, müssen zudem den geldwäschepräventiven Vorgaben des Finanzmarkt-Geldwäschegesetzes (FM-GwG) nachkommen. Dazu gehört die Verpflichtung, die Identität von Investoren und Projektanbietern zu überprüfen und sicherzustellen, dass keine illegalen Gelder in Umlauf gebracht werden.
Das EU-AML-Paket zielt darauf ab, die Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung innerhalb der Europäischen Union zu harmonisieren und die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten zu intensivieren. Eine der zentralen Neuerungen ist die Ausweitung der Sorgfaltspflichten auf Crowdfunding-Dienstleister. Diese müssen nun umfassendere „Know Your Customer“ (KYC)-Verfahren einführen, die die Abfrage spezifischer Kundeninformationen, wie der Staatsangehörigkeit, umfassen, sowie Risikobewertungen ihrer Geschäftstätigkeit durchführen und interne Sicherungsmaßnahmen implementieren, darunter die Ernennung von Compliance-Beauftragten und regelmäßige Mitarbeiterschulungen. Ab Januar 2026 gelten die verschärften Regelungen für Crowdfunding-Dienstleister und müssen diese die neuen regulatorischen Anforderungen einhalten.
Das Paket umfasst zudem die Errichtung einer neuen EU-Geldwäschebehörde (AMLA) und eine Aktualisierung der Geldtransferverordnung, die nun auch Kryptodienstleistungen abdeckt. Mit dem „Single Rulebook“ werden direkt anwendbare Vorschriften eingeführt, die keine nationale Umsetzung mehr erfordern, und es werden niedrigere Schwellenwerte für die Bestimmung wirtschaftlich Berechtigter festgelegt. Darüber hinaus werden unionsweite Obergrenzen für Barzahlungen eingeführt und anonyme Krypto-Geldbörsen verboten, um die Transparenz und Rückverfolgbarkeit von Transaktionen zu erhöhen und die Risiken im Zusammenhang mit Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung weiter zu minimieren. Genauere Informationen zu den einzelnen Legislativvorschlägen finden Sie bereits in unserem Newsflash zum AML-Paket.
Trotz der Potenziale, die Crowdfunding als Finanzierungsinstrument bietet, stellt die Einhaltung der Geldwäschevorgaben eine große Herausforderung dar. Plattformen müssen umfangreiche Due-Diligence-Prüfungen und KYC-Verfahren implementieren, um sicherzustellen, dass ihre Dienstleistungen nicht für illegale Aktivitäten missbraucht werden. Dies erfordert nicht nur Ressourcen, sondern auch technologische Lösungen zur Automatisierung dieser Prozesse.
Wir unterstützen Sie gerne dabei, sich für diese Herausforderungen entsprechend zu wappnen und die sich eröffnenden Chancen bestmöglich zu nutzen.
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Sie sind an unseren Services interessiert oder haben Fragen? Ihre Ansprechpartner:innen von PwC sind gerne für Sie da.
Christian Kurz
Christina-Maria Pichler
Martina Madleniger