Das AML-Paket der Europäischen Union gegen „Unfair Play“: Geldwäschepotenzial im Profifußball

Geldwäscherechtliche Pflichten für Profifußballvereine und -agenten

Wie bereits in unserem Newsflash zum AML-Paket im März 2024 berichtet, gehören neben Kredit- und Finanzinstituten auch einige Unternehmen und Berufsgruppen außerhalb des Finanzsektors zum (erweiterten) Verpflichtetenkreis (u.a. Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Immobilienmakler, Casinos, Krypto-Asset-Dienstleister, Crowdfunding-Dienstleister, Händler von Luxusgütern sowie Kulturgütern, Juweliere, Uhrmacher, Goldschmiede, Kreditanbieter, die keine Finanzinstitute sind).

Im Rahmen des neuen AML-Pakets wird nunmehr auch dem Profifußball – konkret Profivereinen und -agenten – explizit ein gewisses Geldwäschepotenzial attestiert; ein Umstand, der angesichts medienwirksamer Fälle von Razzien im Fußball in den letzten Jahren nicht geleugnet werden kann.

Geldwäsche und Sport – wieso Fußball?

Im Laufe der Zeit wurde die Sportindustrie zunehmend kommerzialisiert und internationalisiert. Mit der steigenden wirtschaftlichen und sozialen Bedeutung des Sports und den damit einhergehenden höheren Gewinnen, die erzielt werden können, spielt Geld heute eine wesentliche Rolle in der Welt des Sports. Dadurch steigt das Risiko, für Zwecke der Geldwäsche missbraucht zu werden.

Die Aktivitäten von Profifußballvereinen und -agenten sind hierfür aufgrund der weltweiten Popularität des Fußballs, des großen finanziellen Interesses, das damit verbunden ist, grenzüberschreitender Transaktionen und komplexer Eigentumsstrukturen besonders anfällig.

Es werden regelmäßig Geldsummen in Millionenhöhe bewegt. Investitionen in Vereine, Spielertransfers und Sponsoring-Aktivitäten eignen sich gut, um illegal erwirtschaftete Gelder in den legalen Wirtschaftskreislauf einzuschleusen. Folgerichtig ist das Geldwäscherisiko im Zusammenhang mit Transaktionen im Profisport nicht zu unterschätzen.

Profifußballvereine und -agenten sollten daher solide Maßnahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche ergreifen und unter anderem eine Sorgfaltsprüfung („Customer Due Diligence“) bei Investoren, Sponsoren, Werbekunden sowie anderen Parteien, mit denen sie Geschäfte tätigen, durchführen (vgl. Abs. 18a des EU-Verordnungsentwurfs zur Bekämpfung der Geldwäsche, in der Folge „EU-Verordnungsentwurf“).

„Profifußballverein“ und „Profifußballagent“

Ein „Profifußballverein" ist jede juristische Person, die Eigentümer oder Manager eines Fußballvereins ist, der eine Lizenz erhalten hat und an der nationalen Fußballliga bzw. den nationalen Fußballligen in einem Mitgliedstaat der EU teilnimmt, und dessen Spieler und Mitarbeiter vertraglich gebunden sind und für ihre Dienste entlohnt werden (vgl. Artikel 2 (36c) des EU-Verordnungsentwurfs).

„Profifußballagenten“ sind natürliche oder juristische Personen, die gegen ein Entgelt Vermittlungsdienste erbringen und Profispieler oder Profifußballvereine bei Verhandlungen über den Abschluss eines Vertrags für einen Fußballspieler sowie Profifußballvereine bei Verhandlungen über den Abschluss eines Vertrags über den Transfer eines Spielers vertreten (vgl. Artikel 2 (36e) des EU-Verordnungsentwurfs).

Gemäß Artikel 3 (lc) des EU-Verordnungsentwurfs unterliegen Profifußballvereine den Pflichten der EU-Verordnung in Bezug auf folgende Transaktionen:

  • Transaktionen mit einem Investor;
  • Transaktionen mit einem Sponsor;
  • Transaktionen mit Fußballagenten oder anderen Vermittlern, unabhängig davon, ob es sich um eine natürliche oder juristische Person handelt;
  • Transaktionen zum Zwecke des Transfers eines Fußballspielers.

Um eine unverhältnismäßige Belastung „kleinerer Vereine“, die einem geringeren Risiko des kriminellen Missbrauchs ausgesetzt sind, zu vermeiden, hat der Verordnungsgeber vorgesehen, dass die EU-Mitgliedstaaten bestimmte Profifußballvereine aufgrund eines nachweislich geringeren Risikos für Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung ganz oder teilweise von den Anforderungen dieser Verordnung ausnehmen können.

Profifußballvereine, die in der ersten Liga spielen und in den beiden vorangegangenen Kalenderjahren einen Gesamtjahresumsatz von weniger als 5 Mio. EUR erzielt haben, unterliegen ebenso nicht den Anforderungen der Verordnung (vgl. Abs. 18a und 18b des EU-Verordnungsentwurfs). Profifußballagenten hingegen unterliegen den Pflichten der Verordnung uneingeschränkt.

Welche Auswirkungen wird die neue EU-Geldwäscheverordnung auf den Profifußball haben?

Fußball wird überall auf der Welt gespielt und ist in vielen Ländern die beliebteste Sportart. Der Fußball kann auf eine breite Anhängerschaft zählen, die von treuen Fans, die wöchentlich die Spiele ihres Vereins besuchen, bis hin zu Zuschauern zu Hause vor dem Fernseher reicht. Er hat sich von einem Volkssport zu einem globalen Wirtschaftszweig entwickelt, der im Fokus der Öffentlichkeit steht.

Negative Schlagzeilen im Zusammenhang mit einem Geldwäscheverdacht können für einen Verein erhebliche Konsequenzen haben. Ein Imageschaden, der Rückzug eines Sponsors, der Verlust von Fans und den damit verbundenen Einnahmen sind nur einige Gründe, weshalb Profivereine gut beraten sind, sich zeitnah über Präventionsmaßnahmen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu informieren.

Die EU-Verordnung, die voraussichtlich 2027 in Geltung treten wird, bedarf keiner Umsetzung durch die Mitgliedstaaten, sondern entfaltet unmittelbar Bindungswirkung. Vereine, die unter den Begriff „Profifußballverein“ fallen und auf die kein Befreiungstatbestand der EU-Verordnung Anwendung findet, werden den darin normierten Pflichten ab 2029 unterliegen.

Durch die Aufnahme in den Verpflichtetenkreis der EU-Geldwäscheverordnung kommen neue Aufgaben auf die betroffenen Profifußballvereine und -agenten zu, mit denen diese bisher wenige bis keine Berührungspunkte hatten.

Wir unterstützen Sie gerne dabei sich für diese Herausforderungen entsprechend zu wappnen und die sich eröffnenden Chancen bestmöglich zu nutzen.

Wir bieten im Themenbereich AFC Regulatorik und Geldwäscheprävention die folgenden Services an: 

  • KYC (Know Your Customer) 
  • Unterstützung bei Remediation-Programmen 
  • Transaktionsmonitoring und AML-Sonderuntersuchungen 
  • Support im Tagesgeschäft (bspw. bei Mitarbeiter:innenmangel)
  • Identifizierung von relevanten regulatorischen Vorgaben 
  • Erstellung von Leitfäden und Handbüchern
  • Durchführung fundierter Risikobewertungen / Risk Assessments 
  • Definition von Maßnahmen und internen Kontrollen 
  • Regelmäßige Health Checks (GAP-Analysen unter Berücksichtigung von Best Practices, rechtlichen Anforderungen und Empfehlungen der Aufsichtsbehörden) 
  • Schulungen und Workshops

Sie sind an unseren Services interessiert oder haben Fragen? Ihre Ansprechpartner:innen von PwC sind gerne für Sie da.

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