PwC Tax Banking Newsflash – Erinnerung: Stabilitätsabgabe Jahreserklärung

wir erlauben uns, Sie daran zu erinnern, dass die Erklärung über die Stabilitätsabgabe für das Jahr 2024 bis zum 31.10.2024 elektronisch einzureichen ist.

Die Pflicht zur Abgabe besteht auch im Fall einer Nullerklärung und trifft somit ebenso Institute, bei denen die Berechnung der Stabilitätsabgabe keine Abgabenlast ergibt.

Betroffen sind generell Kreditinstitute und Kapitalanlagegesellschaften, die über eine Konzession nach dem Bankwesengesetz verfügen (eigenständige Gesellschaften sowie Zweigniederlassungen von Kreditinstituten aus einem Drittstaat), oder im Rahmen der Niederlassungsfreiheit (Zweigniederlassungen aus EU/EWR Staaten) in Österreich tätig sind.

Die Erklärung kann über FinanzOnline unter „Eingabe/Erklärungen“ abgegeben werden, sofern eine entsprechende Berechtigung vorliegt oder der Einstieg als Supervisor erfolgt. Außerdem ist eine Übermittlung im Datenstromverfahren als XML-Datei möglich.

Die Stabilitätsabgabe ist vom betroffenen Kreditinstitut bzw. der Kapitalanlagegesellschaft selbst zu berechnen und vierteljährlich jeweils bis zum 31. Jänner, 30. April, 31. Juli und 31. Oktober zu gleichen Teilen zu entrichten. Ergibt sich aufgrund der Abgabenerklärung zum 31. Oktober 2024 eine Differenz zwischen der geschätzten Steuerschuld und der tatsächlichen Steuerschuld des Jahres 2024, ist die Zahlung für das letzte Quartal zum 31. Oktober 2024 entsprechend anzupassen.

Wir unterstützen Sie sehr gerne bei der Ermittlung der Stabilitätsabgabe sowie bei der Einreichung der Abgabenerklärung.

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie weitere Informationen? Wir sind gerne für Sie da.

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