In der aktuellen Ausgabe des QI / FATCA Newsletter möchten wir Sie darüber informieren, dass der IRS mittelfristig weiterhin die Übermittlung der 1042-Formulare in Papierform erlaubt.
Konkret dürfen die 1042-Formulare für die Kalenderjahre 2023 und 2024 weiterhin in Papierform an den IRS geschickt werden - anstelle der bisher vorgesehenen elektronischen Übermittlung über das MeF (Modernized E-File) Portal.
Während die Ausnahme für das Jahr 2023 für alle „Withholding Agents“ gilt, ist eine Übermittlung in Papierform für das Kalenderjahr 2024 nur für ausländische „Withholding Agents“ möglich.
Dies bringt insbesondere für alle Nicht-US-Banken mit QI-Status die geforderte Zeit, um die elektronische Übermittlung in den internen Systemen oder über entsprechende Service Provider aufzusetzen.
Die IRS-Bestimmungen wurden am 27. Februar 2024 in der Notice 2024-26 (siehe Link unten) veröffentlicht.
https://www.irs.gov/pub/irs-drop/n-24-26.pdf
Vor dem Hintergrund der unmittelbar bevorstehenden Frist für die Übermittlung des 1042-Formulars 2023 ist diese Information besonders relevant:
Die Frist für die Übermittlung ist der 15. März 2024 – eine Fristverlängerung um 6 Monate bis 15. September 2024 kann mittels Formular 7004 beim IRS beantragt werden.
Unter folgendem Link können Sie das neue 1042 Formular für 2023 abrufen:
https://www.irs.gov/pub/irs-pdf/f1042.pdf
Unter folgendem Link finden Sie die dazugehörige Ausfüllanleitung zum Formular 1042:
https://www.irs.gov/pub/irs-pdf/i1042.pdf
Unter folgendem Link finden Sie das Formular 7004:
https://www.irs.gov/pub/irs-pdf/f7004.pdf
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