Nicht nur durch die Einführung der begleitenden Kontrolle steht das Steuerkontrollsystem (SKS) ganz oben auf der Agenda österreichischer Unternehmen. Die mögliche Schutzwirkung des SKS vor finanzstrafrechtlichen Folgen und die Chancen der Digitalisierung und Automatisierung von Prozessen stellen einen erheblichen Mehrwert für Ihr Unternehmen dar.
Mit der Verabschiedung des Jahressteuergesetz 2018 wurde in Österreich ab 1.1.2019 eine gesetzliche Grundlage für das bisher als Pilotprojekt durchgeführte Horizontal Monitoring geschaffen. Dieses Instrument soll in Zukunft vor allem „großen Unternehmen“ die Möglichkeit einer begleitenden regelmäßigen Kontrolle bieten. Es stellt damit eine Alternative zur vergangenheitsbezogenen steuerlichen Außenprüfung dar.
Ziel ist dabei, die „Tax Compliance“ zu stärken, um sicherzustellen, dass Unternehmen geltende Steuergesetze beachten. Gleichzeitig verbessern sich die Chancen auf erhöhte Planungs- und Rechtssicherheit sowie Effizienzgewinn im Steueradministrationsprozess.
Eine notwendige Voraussetzung für den Wechsel in die begleitende Kontrolle ist die Implementierung und anschließende Begutachtung eines Steuerkontollsystems. Dies unterstützt Unternehmen bei der vollständigen und zeitgerechten Erfüllung steuerlicher Pflichten.
Ihr Unternehmen erfüllt die Voraussetzungen für eine Teilnahme an der begleitenden Kontrolle nicht, oder die Teilnahme wird nicht angestrebt? Die Implementierung eines SKS bietet trotzdem wesentliche Vorteile für Ihr Unternehmen:
PwC bietet Ihnen durch die Auswahl individueller Module maßgeschneiderte Lösungen, um ein SKS in Ihrem Unternehmen erfolgreich zu implementieren.
Einführung in die spezifischen Anforderungen und die Konzeptionierung eines SKS sowie Möglichkeiten der Implementierung und Dokumentation von Prozessen und Kontrollen.
Durchsicht der bereits in ihrem Unternehmen vorhandenen Richtlinien und Unterlagen auf deren Angemessenheit und Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben.
Gemeinsame Erhebung und Analyse der für das SKS relevanten steuerlichen Sachverhalte und Prozesse in Ihrem Unternehmen.
Erhebung und Dokumentation der steuerlichen Risiken, Unterstützung bei der Einrichtung der Prozesse und relevanten Kontrollen für die Umsetzung eines wirksamen SKS.
Erstellung eines Gutachtens über Ihr SKS als eine der Voraussetzungen für die Aufnahme in die begleitende Kontrolle.
Das Bundesministerium für Finanzen legt hohe Maßstäbe für die Einrichtung und Beurteilung des Steuerkontrollsystems in Unternehmen an. Ein Expertenteam bei PwC, zusammengesetzt aus Fachbereichsexperten der Steuerberatung und der Wirtschaftsprüfung, unterstützt Sie hierbei gerne durch eine projektbegleitende Begutachtung.