Viele Finanzberichte enthalten häufig noch zahlreiche Informationen, die für den Abschlussadressaten kaum von Nutzen sind. Unternehmen sollten insgesamt auf redundante und unwesentliche Informationen verzichten und stattdessen das Wesentliche herausarbeiten. Mit der “Disclosure-Initiative” wurden die Rahmenbedingungen geschaffen, um die Berichterstattung unternehmensindividueller, fokussierter und damit auch effizienter vorzunehmen.
Um effektivere Kommunikation in den Finanzberichten zu gewährleisten, hat das IASB sieben Grundsätze entwickelt. Unternehmen sollten darauf achten, dass die im Abschluss enthaltenen Informationen:
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sollten bspw. nur im Abschluss erläutert werden, wenn diese notwendig sind, um die Finanzberichte zu verstehen.
Durch eine Verzahnung von interner und externer Berichterstattung (“Integrated Reporting”) werden Unternehmen nicht nur den Änderungen in den Rechnungslegungsstandards gerecht, sondern gewinnen durch eine glaubwürdige Berichterstattung das Vertrauen von Stakeholdern und Kapitalgebern. Informationen über Entscheidungsgrundlagen werden hierbei nicht nur dem Management sondern auch den Stakeholdern zur Verfügung gestellt. Es werden neben wesentlichen finanziellen auch entscheidungsrelevante nicht-finanzielle Informationen und Leistungskennzahlen veröffentlicht, die es den Stakeholdern ermöglichen, die zukünftigen Fähigkeiten eines Unternehmens zu beurteilen. Es erfolgt somit eine Abkehr von einer reinen vergangenheitsorientierten Berichterstattung hin zu einer Berichterstattung, die auch Aussagen über die zukünftigen Aktivitäten und Aussichten umfasst.
Viele kapitalmarktorientierte Unternehmen veröffentlichen seit Jahren im Rahmen ihrer Finanzberichterstattung zusätzlich zu den nach IFRS vorgeschriebenen Angaben Finanzkennzahlen, die nicht in den einschlägigen Rechnungslegungsstandards definiert sind (sog. “alternative Leistungskennzahlen” oder kurz “APM”). APM sind Finanzkennzahlen der vergangenen oder zukünftigen finanziellen Leistung, Finanzlage oder Cashflows, die in der Regel aus den Abschlüssen abgeleitet werden. Ihre Herleitung erfolgt zumeist durch Hinzurechnung oder Subtraktion von Beträgen von den in den Abschlüssen vorgelegten Zahlen. Als Beispiele werden das operative Ergebnis, Cash-Erträge, Ergebnis vor Einmalaufwendungen, EBITDA oder die Nettoverschuldung genannt.
Verwendung klarer und verständlicher Definitionen sowie aussagekräftiger Bezeichnungen und Vermeidung irreführender Angaben
Keine Vorrangstellung und Ablenkung bezüglich Präsenz, Aussagekraft und Betonung gegenüber Kennzahlen, die direkt aus dem Abschluss stammen
Darstellung des Zwecks und der Verwendung der Kennzahlen, um ihre Relevanz und Verlässlichkeit zu verdeutlichen
Offenlegung der Überleitung der Kennzahlen auf die in den Abschlüssen für den betreffenden Zeitraum genannten unmittelbar überleitbaren Posten bzw. auf das Zwischen- oder Gesamtergebnis, sowie gesonderte Ermittlung und Erklärung der wesentlichen Überleitungsposten
Darstellung und Überleitung der Vergleichswerte für die betreffenden vorangegangenen Zeiträume
Kontinuierliche Konsistenz der Definitionen und Berechnungen sowie Erläuterung und Begründung von Änderungen
Möglichkeit des direkten Verweises auf andere zuvor veröffentlichte Dokumente, die den ESMA-Anforderungen gerecht werden
Unternehmen, die ihre Berichterstattung optimieren, werden bedeutsame Wettbewerbsvorteile erlangen. Nutzen Sie daher die Expertise von PwC, um Ihre Berichterstattung neu auszurichten. PwC unterstützt Sie mit Best-Practice-Lösungen bei der Optimierung der gesamten Finanzberichterstattung inkl. IFRS-Abschluss mit Anhang und Lagebericht. Wir unterstützen Sie auch bei der Neuausrichtung der Berichterstattung von alternativen Leistungskennzahlen unter Berücksichtigung der ESMA-Leitlinien.
Partner, Capital Markets & Accounting Advisory Services (CMAAS), PwC Austria
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