14/06/23
Im Mai 2023 veröffentlichte das IASB Änderungen an IAS 7 und IFRS 7 im Hinblick auf Reverse-Factoring-Vereinbarungen.
Abschlussadressaten sind regelmäßig an Informationen zu Reverse-Factoring-Vereinbarungen interessier und stufen diese als entscheidungsrelevant ein. Durch zusätzliche Anhangangaben soll die Transparenz solcher Vereinbarungen erhöht werden.
Im Vordergrund stehen deren Auswirkungen auf
Die Änderungen sind für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Jänner 2024 beginnen, verpflichtend. Eine freiwillige, vorzeitige Anwendung ist zulässig. Die zuvor erforderliche Übernahme in europäisches Recht steht allerdings noch aus.
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