Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) hat am 30. November 2023 die Prüfungsschwerpunkte für die Berichterstattung zum Geschäftsjahr 2023 veröffentlicht. Neben den Schwerpunkten, die der europäische Enforcer (ESMA) veröffentlicht hat, fokussiert die FMA bei österreichischen Konzernabschlüssen nach IFRS auch auf die Bewertung von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien und Anhangangaben zum beizulegenden Zeitwert. Ein zusätzlicher Schwerpunkt in Österreich sind auch Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Änderungen von Schätzungen und Fehlerberichtigungen i.S.d. IAS 8.
Die österreichischen Prüfungsschwerpunkte für die finanzielle Berichterstattung für IFRS-Konzernabschlüsse sind:
1. Klimabezogene Belange:
- Konsistenz zwischen IFRS-Konzernabschlüssen und nichtfinanzieller Berichterstattung;
- IAS 1 „Darstellung des Abschlusses“;
- IAS 36 „Wertminderung von Vermögenswerten“;
- IAS 37 „Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen“;
- Nutzungsdauern von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten nach IAS 16 und IAS 38 und
- Power Purchase Agreements, Emissionshandel und CO2-Zertifikate nach IFRS 16 oder IFRS 9.
2. Makroökonomische Gegebenheiten:
- IAS 1, Anstieg der Zinssätze und Auswirkung auf die Refinanzierung;
- IFRS 7 „Finanzinstrumente: Anhangangaben“, mit Fokus auf das Liquiditätsrisiko und den Anforderungen an die bilanzielle Abbildung von Sicherungsbeziehungen (Hedge Accounting) und
- IFRS 13 i.V.m. IAS 40 bzgl. der Bemessung des beizulegenden Zeitwertes von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien und Finanzinstrumenten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, sowie die damit verbundenen Angaben.
3. Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Änderungen von Schätzungen und Fehlerkorrekturen (IAS 8):
- Die FMA hebt besonders hervor, dass zwischen einer „Fehlerkorrektur“ und einer „freiwilligen Änderung“ der zur Anwendung kommenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zu differenzieren ist. Unternehmen haben eine retrospektiv vorgenommene Fehlerkorrektur verständlich darzustellen. Der Fehler als solcher ist kenntlich zu machen, indem dieser auch als solcher bezeichnet wird.
Die Schwerpunkte in Bezug auf den (Konzern)Lagebericht nach § 267 UGB und die nicht-finanzielle Berichterstattung nach § 267A UGB sind:
- Angaben gem. Artikel 8 der Taxonomie-Verordnung
- Umweltbelange: Klimabezogene Ziele, Maßnahmen und Zielerreichung
- Alternative Performance Measures (APM)
Die österreichischen Prüfungsschwerpunkte für UGB-Jahresabschlüsse sind:
- Werthaltigkeit von Vermögensgegenständen
- Drohverlustrückstellungen / covenant trigger
- Lagebericht (§ 243) und Nichtfinanzielle Berichterstattung (§ 243b UGB)
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