Trilog-Verhandlungen zur CSRD gehen in die entscheidende Phase

02/05/22

Am 25. April 2022 hat eine erneute Verhandlungsrunde zur Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) zwischen der Europäischen Kommission, dem Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union (sog. Trilog) stattgefunden.

Eine Einigung konnte jedoch nicht erreicht werden. Schon mit Beginn der politischen Verhandlungen zeichnete sich ab, dass die Positionen der drei Verhandlungsparteien in einigen wesentlichen Punkten weit voneinander entfernt sind.

Große Uneinigkeit besteht hinsichtlich des Anwendungsbereichs der CSRD. Es wird insbesondere diskutiert, ob künftig neben großen Unternehmen und Konzernen auch kapitalmarktorientierte kleine und mittelgroße Unternehmen sowie Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU, die aber in der EU tätig sind, berichtspflichtig sind. Unstimmigkeiten bestehen auch bei der Frage, ob die Befreiungsmöglichkeit von Tochterunternehmen, die in die Nachhaltigkeitsberichterstattung eines übergeordneten Konzernlageberichts einbezogen sind, gestrichen werden soll.

Des Weiteren steht zur Debatte, wer die inhaltliche Pflichtprüfung der künftigen Nachhaltigkeitsberichterstattung durchführt. Während der Rat eine Klarstellung dahingehend befürwortet, dass die Prüfung auch durch einen anderen Prüfer als den Abschlussprüfer möglich ist, spricht sich das Parlament für eine pflichtmäßige Trennung zwischen dem Abschlussprüfer und dem Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts aus. Weiterhin fordert der Rat die Definition von Mindeststandards für andere Prüfer und ein Wahlrecht der Mitgliedstaaten, ob diese andere Prüfer zulassen.

Bezüglich der Erstanwendung und der Berichtsinhalte besteht größere Übereinstimmung, allerdings gibt es auch hier Verhandlungsbedarf. So scheint eine zeitliche Verschiebung der von der Kommission vorgeschlagenen Erstanwendung für das Geschäftsjahr 2023 sicher. Es ist aber noch offen, ob die Erstanwendung dann für das Geschäftsjahr 2024 oder 2025 erfolgen soll. Hinsichtlich der Berichtsinhalte steht noch zur Diskussion, den Umfang der Berichtspflichten weiter zu detaillieren sowie spezielle Berichtskriterien für Unternehmen in sog. Hochrisikosektoren (z.B. Bergbau) zu entwickeln.

Einig sind sich die drei Verhandlungsparteien dem Vernehmen nach darin, dass die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) zur Umsetzung der CSRD-Berichtspflichten die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) entwickeln soll. Ebenso stimmt man darüber ein, dass die externe Prüfung zunächst mit begrenzter Sicherheit erfolgt und anschließend der Übergang zu einer Prüfung mit hinreichender Sicherheit geplant ist.

Eine Einigung in den Trilog-Verhandlungen zur CSRD soll noch während der französischen Ratspräsidentschaft bis spätestens Juni 2022 erzielt werden.

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Hans Hartmann

Hans Hartmann

Partner, Capital Markets & Accounting Advisory Services (CMAAS), PwC Austria

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Ulf Kühle

Ulf Kühle

Director, IFRS-Fachabteilung, PwC Austria

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