Der neue Standardentwurf zu den „Primary Financial Statements“

20/01/20

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat Mitte Dezember im Rahmen seines Projekts "Primary Financial Statements" den Entwurf ED/2019/7 "General Presentation and Disclosures" veröffentlicht. Dieser Standardentwurf enthält eine Reihe von Vorschlägen, welche die Darstellung des Abschlusses aussagekräftiger machen sollen:

  • Zwischensummen in der Gewinn- und Verlustrechnung werden einheitlich definiert und sind verpflichtend darzustellen und bestehen aus operativem Ergebnis, operativem Ergebnis und Anteil des Ergebnisses von integralen assoziierten Unternehmen und Joint Ventures sowie aus dem Ergebnis vor Einkommenssteuern und Finanzierung. Nicht einheitlich definiert wurde hingegen das EBITDA, allerdings stellt dies gemäß Entwurf auch keine alternative Leistungskennzahl dar.

  • Das Wahlrecht die Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Gesamtkosten- oder Umsatzkostenverfahren zu erstellen, entfällt. Entscheidend für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung ist, welche Gliederungsform die relevanteren Informationen übermittelt.

  • Im Abschluss veröffentlichte alternative Leistungskennzahlen (Alternative Performance Measures) sind zu erläutern. In einer gesonderten Anhangangabe ist auf die am weitestgehend entsprechenden IFRS-Kennzahlen überzuleiten. Eine Angabe von alternativen Leistungskennzahlen in den Primary Financial Statements ist nur zulässig, wenn die verwendete Kennzahl direkt in IAS 1 definiert ist.

  • Prinzipien-basierte Hinweise für Unternehmen, die zu einer verbesserten detaillierteren Darstellung (Disaggregation) von Informationen (wie zB sonstige Posten) und Analyse der betrieblichen Aufwendungen (operating expenses) führen sollen, um es Investoren anhand von relevanteren Informationen zu ermöglichen, die Unternehmenserträge besser analysieren zu können und zukünftige Cashflows zu prognostizieren.

  • Ungewöhnliche Aufwendungen und Erträge werden als Aufwendungen und Erträge definiert, die nur einen begrenzten Vorhersagewert haben, wenn vernünftigerweise davon auszugehen ist, dass für mehrere zukünftige Geschäftsjahre keine Erträge oder Aufwendungen ähnlicher Art und Höhe entstehen werden. 

  • Verbesserungen in der Kapitalflussrechnung zielen auf eine verbesserte Vergleichbarkeit zwischen Unternehmen ab. Zukünftig ist das operative Ergebnis der einzig zulässige Ausgangspunkt für die indirekte Ermittlung des Geldflusses. Außerdem werden die Klassifizierungswahlrechte für erhaltene und gezahlte Zinsen und Dividenden gestrichen.

Abschließend ist festzuhalten, dass der Entwurf keine Änderungen am sonstigen Ergebnis und den Recycling-Vorschriften, der Segmentberichterstattung und zu aufgegebenen Geschäftsbereichen enthält. Insgesamt soll der Standardentwurf die Darstellung des Abschluss punktuell verbessern.

Sollten die Vorschläge umgesetzt werden, ist noch nicht klar, ob IAS 1 lediglich überarbeitet oder zurückgezogen und durch einen neuen IFRS ersetzt wird.

Die Kommentierungsfrist zum Standardentwurf endet am 30. Juni 2020.

Die Mitteilung des IASB zur Veröffentlichung ist über folgenden Link zu erreichen.

Kontakt

Ulf Kühle

Ulf Kühle

Director, IFRS-Fachabteilung, PwC Austria

Tel: +43 699 163 050 52

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