IBOR-Reform- Phase 2: Änderungen an IFRS 9, IAS 39, IFRS 7, IFRS 4 und IFRS 16

22/09/20

Der IASB hat in einem zweistufigen Projekt geprüft, ob im Hinblick auf die aus der IBOR-Reform (Interest Rate Benchmark Reform) zu erwartenden Auswirkungen auf die Finanzberichterstattung Erleichterungen gewährt werden sollen. Die Änderungen aus Phase 1 des Projekts, die im September 2019 veröffentlicht wurden, sahen vorübergehende Erleichterungen in Bezug auf die Anwendung spezifischer Hedge-Accounting-Anforderungen für Sicherungsbeziehungen vor, die von Unsicherheiten betroffen sind, die sich aus der IBOR-Reform ergeben. Im Vergleich dazu befassen sich die Änderungen aus Phase 2, die am 27. August 2020 veröffentlicht wurden, mit Fragen, die sich aus der Umsetzung der Reform ergeben, einschließlich des Austausches eines Referenzzinssatzes durch einen anderen Referenzzinssatz.

Die Änderungen aus der Phase 2 betreffen die folgenden Aspekte:

  • Bilanzierung von Änderungen bei der Ermittlung vertraglicher Zahlungsströme als Folge der IBOR-Reform: Führt eine Änderung des Referenzzinssatzes zu geänderten vertraglichen Cashflows, ist der Buchwert der betreffenden Finanzinstrumente nicht anzupassen oder auszubuchen, sondern der Effektivzinssatz zu aktualisieren. Dies führt dazu, dass nicht unmittelbar ein Gewinn oder Verlust erfasst wird. Diese Erleichterung gilt nur für die o. g. Änderung und nur in dem Umfang, in dem die Änderung als direkte Folge der IBOR-Reform notwendig ist und die neue Ermittlung der vertraglichen Zahlungsströme wirtschaftlich mit der vorherigen gleichwertig ist. Versicherer, die die vorübergehende Befreiung von IFRS 9 anwenden, sind ebenfalls verpflichtet, diese Erleichterung anzuwenden. IFRS 16 wurde ebenfalls dahingehend geändert, dass Leasingnehmer eine ähnliche Erleichterung bei der Bilanzierung von Modifikationen von Leasingvereinbarungen anwenden, die die Bestimmung künftiger Leasingzahlungen infolge der IBOR-Reform ändern (z. B. wenn Leasingzahlungen an einen IBOR-Satz indexiert sind). 
  • Enddatum für Erleichterungen aus der Phase 1 für nicht vertraglich spezifizierte Risikokomponenten in Sicherungsbeziehungen: Die Änderungen der Phase 2 sehen vor, dass die Erleichterungen der Phase 1 in Bezug auf eine nicht vertraglich spezifizierte Risikokomponente prospektiv zu dem früheren Zeitpunkt nicht mehr angewendet werden, zu dem entweder Änderungen an der nicht vertraglich spezifizierten Risikokomponente vorgenommen werden oder die Sicherungsbeziehung beendet wird. In den Änderungen der Phase 1 für Risikokomponenten wurde bisher kein Enddatum genannt.

  • Zusätzliche zeitlich beschränkte Ausnahmen von der Anwendung spezifischer Hedge-Accounting-Anforderungen: Eine Sicherungsbeziehung muss nicht allein aufgrund von im Zuge der IBOR-Reform erforderlichen Änderungen beendet werden, wenn die Sicherungsbeziehung ansonsten weiterhin die anderen Voraussetzungen zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen erfüllt.

  • Zusätzliche IFRS 7-Angaben im Zusammenhang mit der IBOR-Reform
    Die Änderungen schreiben folgende Angaben vor: 
    - wie das Unternehmen den Übergang zu neuen Referenzzinssätzen handhabt, seine Fortschritte und die Risiken, die sich aus dem Übergang ergeben,
    - quantitative Informationen über Derivate und Nicht-Derivate, für die der Übergang noch aussteht, getrennt nach wesentlichen Referenzzinssätzen und
    - eine Beschreibung aller Änderungen der Risikomanagementstrategie infolge der IBOR-Reform.

Die Änderungen treten – vorbehaltlich eines noch zu erfolgenden Endorsements durch die EU - für Geschäftsjahre in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2021 beginnen, wobei eine vorzeitige Anwendung erlaubt ist.

Die Mitteilung des IASB zur Veröffentlichung ist über folgenden Link zu erreichen.

Für Ihre Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:

Kontaktieren Sie uns

Kontakt

Hans Hartmann

Hans Hartmann

Partner, Capital Markets & Accounting Advisory Services (CMAAS), PwC Austria

Tel: +43 676 833 771 816

Ulf Kühle

Ulf Kühle

Director, IFRS-Fachabteilung, PwC Austria

Tel: +43 699 163 050 52

Folgen Sie uns