22/09/20
Der IASB hat in einem zweistufigen Projekt geprüft, ob im Hinblick auf die aus der IBOR-Reform (Interest Rate Benchmark Reform) zu erwartenden Auswirkungen auf die Finanzberichterstattung Erleichterungen gewährt werden sollen. Die Änderungen aus Phase 1 des Projekts, die im September 2019 veröffentlicht wurden, sahen vorübergehende Erleichterungen in Bezug auf die Anwendung spezifischer Hedge-Accounting-Anforderungen für Sicherungsbeziehungen vor, die von Unsicherheiten betroffen sind, die sich aus der IBOR-Reform ergeben. Im Vergleich dazu befassen sich die Änderungen aus Phase 2, die am 27. August 2020 veröffentlicht wurden, mit Fragen, die sich aus der Umsetzung der Reform ergeben, einschließlich des Austausches eines Referenzzinssatzes durch einen anderen Referenzzinssatz.
Die Änderungen aus der Phase 2 betreffen die folgenden Aspekte:
Enddatum für Erleichterungen aus der Phase 1 für nicht vertraglich spezifizierte Risikokomponenten in Sicherungsbeziehungen: Die Änderungen der Phase 2 sehen vor, dass die Erleichterungen der Phase 1 in Bezug auf eine nicht vertraglich spezifizierte Risikokomponente prospektiv zu dem früheren Zeitpunkt nicht mehr angewendet werden, zu dem entweder Änderungen an der nicht vertraglich spezifizierten Risikokomponente vorgenommen werden oder die Sicherungsbeziehung beendet wird. In den Änderungen der Phase 1 für Risikokomponenten wurde bisher kein Enddatum genannt.
Zusätzliche zeitlich beschränkte Ausnahmen von der Anwendung spezifischer Hedge-Accounting-Anforderungen: Eine Sicherungsbeziehung muss nicht allein aufgrund von im Zuge der IBOR-Reform erforderlichen Änderungen beendet werden, wenn die Sicherungsbeziehung ansonsten weiterhin die anderen Voraussetzungen zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen erfüllt.
Zusätzliche IFRS 7-Angaben im Zusammenhang mit der IBOR-Reform
Die Änderungen schreiben folgende Angaben vor:
- wie das Unternehmen den Übergang zu neuen Referenzzinssätzen handhabt, seine Fortschritte und die Risiken, die sich aus dem Übergang ergeben,
- quantitative Informationen über Derivate und Nicht-Derivate, für die der Übergang noch aussteht, getrennt nach wesentlichen Referenzzinssätzen und
- eine Beschreibung aller Änderungen der Risikomanagementstrategie infolge der IBOR-Reform.
Die Änderungen treten – vorbehaltlich eines noch zu erfolgenden Endorsements durch die EU - für Geschäftsjahre in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2021 beginnen, wobei eine vorzeitige Anwendung erlaubt ist.
Die Mitteilung des IASB zur Veröffentlichung ist über folgenden Link zu erreichen.
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