22/08/23
Der IASB hat am 15. August 2023 Änderungen an IAS 21 „Auswirkungen von Wechselkursänderungen“ veröffentlicht. Die Änderungen gehen auf eine Anfrage an das IFRS IC zurück, wobei es um den Wechselkurs ging, den ein Unternehmen zu verwenden hat, wenn kein Stichtagskurs beobachtbar ist.
Der IAS 21 hat bislang keine expliziten Vorschriften zur Bestimmung des Wechselkurses bei langfristig fehlender Umtauschbarkeit enthalten. Mit den nun veröffentlichten Änderungen werden Regelungen zu folgenden Bereichen im Standard ergänzt:
Die Änderungen an IAS 21 sind erstmalig für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2025 beginnen, anzuwenden. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig. Die Übernahme in das europäische Recht ist noch ausständig.
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