IASB veröffentlicht Änderungen an IAS 21

22/08/23

Der IASB hat am 15. August 2023 Änderungen an IAS 21 „Auswirkungen von Wechselkursänderungen“ veröffentlicht. Die Änderungen gehen auf eine Anfrage an das IFRS IC zurück, wobei es um den Wechselkurs ging, den ein Unternehmen zu verwenden hat, wenn kein Stichtagskurs beobachtbar ist.

Der IAS 21 hat bislang keine expliziten Vorschriften zur Bestimmung des Wechselkurses bei langfristig fehlender Umtauschbarkeit enthalten. Mit den nun veröffentlichten Änderungen werden Regelungen zu folgenden Bereichen im Standard ergänzt:

  • wann eine Währung gegen eine andere Währung tauschbar ist und wann nicht;
  • wie ein Unternehmen den Wechselkurs bestimmt, der anzuwenden ist, wenn eine Währung nicht umtauschbar ist; und
  • welche Informationen ein Unternehmen angeben muss, wenn eine Währung nicht umtauschbar ist.

Die Änderungen an IAS 21 sind erstmalig für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2025 beginnen, anzuwenden. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig. Die Übernahme in das europäische Recht ist noch ausständig.

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