FMA Prüfungsschwerpunkte 2024

Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) hat ihre Prüfungsschwerpunkte für das Abschlussjahr 2024 bekannt gegeben. Diese Schwerpunkte umfassen vier Hauptbereiche: die finanzielle Berichterstattung (Konzernabschlüsse nach IFRS), den Lagebericht und die nichtfinanzielle bzw. Nachhaltigkeitsberichterstattung, die Jahresabschlüsse nach dem Unternehmensgesetzbuch (UGB) sowie allgemeine Hinweise zur Berichterstattung. Die FMA folgt dabei den Leitlinien der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA).

Finanzielle Berichterstattung (Konzernabschlüsse nach IFRS)

Die FMA legt großen Wert auf detaillierte Angaben in den Finanzberichten. Unternehmen müssen Annahmen, Urteile und Schätzungen, die klimabezogene Aspekte betreffen, mit ihren nicht-finanziellen Offenlegungen in Einklang bringen. Dies soll die Zuverlässigkeit der Informationen für die Stakeholder sicherstellen. Im Bereich der Kapitalflussrechnungen und des Liquiditätsrisikos fordert die FMA, dass Unternehmen die Schwerpunkte der ESMA beachten. Dazu gehört die transparente Darstellung von Liquiditätsrisiken und die Offenlegung von Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen und Schuldenklauseln.

Besondere Wichtigkeit wird den Restrukturierungsrückstellungen beigemessen. Aufgrund der wirtschaftlich angespannten Situation müssen Unternehmen die konkretisierenden Vorschriften des IAS 37.70 ff. einhalten. Dies erfordert die Einleitung eines detaillierten, formalen Restrukturierungsplans und die Berücksichtigung nur der direkt mit der Restrukturierung verbundenen Ausgaben.

Bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Ermessensentscheidungen und Schätzungen wird erneut die Bedeutung der Beherrschung, gemeinschaftlichen Führung und des maßgeblichen Einflusses hervorgehoben. Die FMA hat zusätzlich die Bewertung im Zusammenhang mit Gewerbeimmobilien als einen wichtigen Punkt eingeführt, da diese wesentliche Schätzungen und Entscheidungen erfordern.

Lagebericht und nichtfinanzielle bzw. Nachhaltigkeitsberichterstattung

Die FMA hebt die Bedeutung einer transparenten Wesentlichkeitsanalyse hervor. Unabhängig vom Ergebnis der Wesentlichkeitsanalyse sind alle in ESRS 2 enthaltenen Datenpunkte verpflichtend anzugeben, einschließlich der Angaben zu IRO 1 „Auswirkungen, Risiken und Chancen“. Die Anwendungsanforderungen in den Anlagen zu den Standards sind integraler Bestandteil der ESRS und haben die gleiche Rechtskraft wie der Standardtext selbst. Auch wenn die ESRS noch nicht verbindlich anzuwenden sind, müssen wesentliche Risiken, denen das Unternehmen ausgesetzt ist, im Lagebericht dargelegt werden, insbesondere in Bezug auf Umweltbelange.

Im Hinblick auf den Umfang und die Struktur der Berichterstattung ist zu bestätigen, dass der Konsolidierungsumfang der Nachhaltigkeitserklärung mit dem der finanziellen Berichterstattung übereinstimmt (ESRS BP-1). Die Erklärung soll wesentliche Informationen zur Wertschöpfungskette des Unternehmens enthalten, wobei für die ersten drei Jahre der ESRS-Berichterstattung Übergangsregelungen mit Erleichterungen gelten.

Bei den Angaben gemäß Artikel 8 der Taxonomie-Verordnung sind die Meldebögen in der letztgültigen Fassung ohne Anpassungen zu verwenden, und Doppelzählungen bei der Berechnung der wesentlichen Leistungsindikatoren (KPIs) sind zu vermeiden.

 

Jahresabschlüsse nach UGB

Die FMA betont, dass die Schwerpunkte, die für IFRS gelten, auch für UGB relevant sind. Dies umfasst wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie Rückstellungen, einschließlich der Regelungen zu Restrukturierungsrückstellungen.

Allgemeine Hinweise

Es wird auf die Bedeutung der Einhaltung der ESMA-Prüfungsschwerpunkte im „European Single Electronic Format“ (ESEF) hingewiesen, und die Nutzung des Pre-Clearance-Verfahrens zur Fehlervermeidung wird empfohlen.

Kontakt

Hans Hartmann

Hans Hartmann

Partner, Capital Markets & Accounting Advisory Services (CMAAS), PwC Austria

Tel: +43 676 833 771 816

Ulf Kühle

Ulf Kühle

Director, IFRS-Fachabteilung, PwC Austria

Tel: +43 699 163 050 52

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