Empfehlungen der PSF zu neuen technischen Bewertungskriterien für die sechs Umweltziele der EU-Taxonomie veröffentlicht

08/04/22

Im nun finalen Bericht finden sich Empfehlungen für die technischen Bewertungskriterien für die verbleibenden vier Umweltziele.

Die Platform on Sustainable Finance (PSF) berät die Europäische Kommission bei der Weiterentwicklung der EU-Taxonomie und hat am 30. März 2022 einen Bericht einschließlich Anhang mit Empfehlungen zur Aufnahme weiterer Wirtschaftstätigkeiten und Vorschlägen für neue technische Bewertungskriterien für die sechs Umweltziele der EU-Taxonomie veröffentlicht.

Die Europäische Kommission hat ihren Schwerpunkt mit der sog. Klima-Taxonomie (Delegierte Verordnung (EU) 2021/2139) zunächst auf die ersten beiden Umweltziele „Klimaschutz“ und „Anpassung an den Klimawandel“ gelegt. Zugleich ist sie aber verpflichtet, die Taxonomie-Anforderungen für die weiteren vier Umweltziele zu erarbeiten:

  • Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen;

  • Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft;

  • Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung;

  • Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und Ökosysteme.

Bereits im August letzten Jahres hatte die PSF einen ersten Entwurf zur Konsultation veröffentlicht. Im nun finalen Bericht finden sich Empfehlungen für die technischen Bewertungskriterien für die verbleibenden vier Umweltziele. Nach diesen Kriterien wird bestimmt, ob eine Wirtschaftstätigkeit einen wesentlichen Beitrag („significant contribution”) zu mindestens einem der Umweltziele leistet, ohne dabei eines der anderen Umweltziele erheblich zu beeinträchtigen (“do no significant harm” – DNSH).

Zudem enthält der umfangreiche Anhang Vorschläge für Wirtschaftstätigkeiten und technische Bewertungskriterien für alle sechs Umweltziele der EU-Taxonomie. So werden für die beiden Klimaziele „Klimaschutz” und „Anpassung an den Klimawandel” Wirtschaftstätigkeiten ergänzt, die bisher in der Klima-Taxonomie nicht erfasst waren, etwa Notfalldienste im Zusammenhang mit dem Katastrophenrisikomanagement oder die Herstellung und die Vermietung von Flugzeugen.

Die Veröffentlichung eines weiteren Berichts der PSF mit Empfehlungen zur Aufnahme zusätzlicher Wirtschaftstätigkeiten und technischer Bewertungskriterien wird im Mai 2022 erwartet. Die Berichte werden der Europäischen Kommission vorgelegt und fließen in die Entwicklung eines delegierten Rechtsakts ein, mit dem die Europäische Kommission die technischen Bewertungskriterien voraussichtlich bis Ende des Jahres 2022 verabschieden wird.

Vor dem Hintergrund der Regelung des Art. 8 Abs. 5 des Art. 8 Delegated Act (Delegierte Verordnung (EU) 2021/2178) ist davon auszugehen, dass erstmalig ab dem 1. Januar 2024 (d.h. für die Berichtsperiode 2023) die Taxonomieangaben auch in Bezug auf die vier weiteren Umweltziele zu machen sind. Für Nicht-Finanzunternehmen bedeutet dies Folgendes:

Offenlegung der nichtfinanziellen Berichterstattung

Umweltziele Im Jahr 2022
(über 2021)
Im Jahr 2023
(über 2022)
Im Jahr 2024
(über 2023)
1-2 Taxonomiefähigkeit
(eligibility)
Taxonomiekonformität
(alignment)
Taxonomiekonformität
(alignment)
3-6 n/a n/a Taxonomiekonformität
(alignment)

Eine Regelung, nach der bereits ab dem 1. Januar 2023 (d.h. für die Berichtsperiode 2022) zumindest über die Taxonomiefähigkeit der Wirtschaftstätigkeiten eines Unternehmens in Bezug auf die vier weiteren Umweltziele zu berichten ist (entsprechend der Regelung des Art. 10 Abs. 2 des Art. 8 Delegated Act), besteht derzeit nicht.

Kontakt

Hans Hartmann

Hans Hartmann

Partner, Capital Markets & Accounting Advisory Services (CMAAS), PwC Austria

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Ulf Kühle

Ulf Kühle

Director, IFRS-Fachabteilung, PwC Austria

Tel: +43 699 163 050 52

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