EFRAG-Arbeitspapiere zu den European Sustainability Reporting Standards

25/01/22

Die EFRAG hat den ersten Batch von Arbeitspapieren zu den Europäischen Nachhaltigkeitsberichts-Standards (ESRS) veröffentlicht. 

Der Batch enthält eine Cover Note und die Arbeitspapiere zu folgenden sieben Standards, die fett hervorgehoben sind:

Name of the standard

Code

Strategy, governance, impacts, risks, opportunities 

 

General provisions

ESRS 1

 

Strategy and business model

ESRS 2

 

Sustainability governance and organisation

ESRS 3

 

Sustainability material impacts, risks and opportunities 

ESRS 4

 

Definitions for policies, targets, action plans and resources

ESRS 5

 

Sector-agnostic standards

   

Environment: Climate change

ESRS E1

 

Environment: Pollution

ESRS E2

 

Environment: Water & marine resources 

ESRS E3

 

Enviornment: Biodiversity & ecosystems

ESRS E4

 

Enviornment: Circular economy

ESRS E5

 

Social: Own workforce – general 

ESRS S1

 

Social: Own workforce – working conditions

ESRS S2

 

Social: Own workforce – equal opportunities

ESRS S3

 

Social: Own workforce – other work-related rights

ESRS S4

 

Social: Workers in the value chain

ESRS S5

 

Social: Affected communities 

ESRS S6

 

/Social: Consumers/ End-users

ESRS S7

 

Governance: Governance, risk management, internal control

ESRS G1

 

Governance: Products and services, management and quality of relationships with business partners

ESRS G2

 

Governance: Responsible business practices

ESRS G3

 

Sector-specific standards

   

Sector classification

ESRS SEC1

 

Presentation

   

Susainability statements

ESRS P1

 

Conceptual guidelines

   

Double materiality

ESRG 1

 

Characteristics of information quality

ESRG 2

 

Time horizons

ESRG 3

 

Boundaries and levels of reporting

ESRG 4

 

EU and international alignment

ESRG 5

 

Connectivity

ESRG 6

 

Mit der Veröffentlichung der Arbeitspapiere folgt die EFRAG ihrer Tradition, transparent und informativ über den Status Quo ihrer Arbeit zu berichten. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass die veröffentlichten Arbeitspapiere noch einem umfassenden Überprüfungsprozess unterzogen werden und sich daraus noch Änderungen der Struktur und des Inhalts ergeben können.  Der Veröffentlichung folgt ein strukturierter Reviewprozess, der aus einem internen Review durch die Projekt-Taskforce (PTF-ESRS), einem darauf aufbauende Review durch die Arbeitsgruppe der externen Experten sowie einer abschließenden Konsensbildung besteht, bevor die Entwürfe der European Sustainability Reporting Standards dann Mitte 2022 an die Europäische Kommission übergeben werden. Zeitgleich zum Reviewprozess arbeitet die Projekt-Taskforce an der Finalisierung von Batch 2 und 3 der Arbeitspapiere zu den übrigen Standards, die in den nächsten Wochen veröffentlicht werden sollen. 

Die in den Arbeitspapieren vorgeschlagenen Berichterstattungspflichten bieten wertvolle Einblicke für Stakeholder, stellen aber zugleich auch eine große Herausforderung für die Ersteller der Berichte in Bezug auf die Datenverfügbarkeit, Datenquellen sowie entsprechenden Prozesse dar.

Die cross-cutting und damit bereichsübergreifenden Standards befassen sich mit Angaben zu Themen, die für die Beziehung zwischen den Nachhaltigkeitsbelangen des Unternehmens, der Strategie und dem Geschäftsmodell, der Unternehmensführung und Organisation sowie der Identifikation der für das Unternehmen bzw. die Unternehmensgruppe wesentlichen Themen entscheidend sind. 

Die konzeptionellen Leitlinien werden in ESRG 1 und ESRG 2 dargelegt. ESRG 1 “Double Materiality” umfasst Hinweise  zur Beurteilung der doppelten Wesentlichkeit unter Berücksichtigung der “impact materiality” und der “financial materiality”. ESRG 2 “Characteristics of information quality” erläutert die Anforderungen an Vergleichbarkeit, Überprüfbarkeit und Verständlichkeit sowie die Definition von zukunftsgerichteten/rückwirkenden Informationen und das Tone-of-the-top-Konzept. 

ESRS E1 Climate change wurde aktualisiert im Vergleich zu der am 24. September 2021 veröffentlichten Version. Die Offenlegungsanforderungen sind herausfordernd und spiegeln neben Scope 1, 2 und 3 Treibhausgasemissionen und deren Intensität auch die Anforderungen der EU-Taxonomie (EU-Verordnung 2019/2088) in Bezug auf Klimaschutz und Klimaanpassung wider, sowie die finanziellen Expondierungen gegenüber physischen Risiken und Übergangsrisiken. 

Der Arbeitsstand der EFRAG und der erste Batch der Arbeitspapiere kann unter folgendem Link im Unterkapitel “Plenary meetings” abgerufen werden.

PwC unterstützt den Standardsetzungsprozess der EFRAG im Rahmen der Project Task Force. 

Bitte kontaktieren Sie unsere Experten und Expertinnen für weitere Informationen.

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Ulf Kühle (AT)
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Kontakt

Hans Hartmann

Hans Hartmann

Partner, Capital Markets & Accounting Advisory Services (CMAAS), PwC Austria

Tel: +43 676 833 771 816

Ulf Kühle

Ulf Kühle

Director, IFRS-Fachabteilung, PwC Austria

Tel: +43 699 163 050 52

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