Veröffentlichung der FMA Enforcementschwerpunkte 2020

02/12/20

Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) hat am 1. Dezember 2020 die jährlichen Prüfungsschwerpunkte, die im Enforcement von Abschlüssen mit Stichtag 31. Dezember 2020 oder später relevant sind, veröffentlicht. Diese orientieren sich an den Prüfungsschwerpunkten der europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA), welche am 28. Oktober 2020 veröffentlicht wurden.

Die Prüfungsschwerpunkte der FMA umfassen die folgenden Themengebiete:

  • IAS 1 – Darstellung des Abschlusses

    • Annahmen zur Unternehmensfortführung

    • Wesentlichen Ermessensentscheidungen und Schätzungsunsicherheiten

    • Darstellung der von COVID-19 beeinflussten Posten

  • IAS 36 – Wertminderungen

    • Cashflow-Prognosen

    • Kapitalisierungszinssätze

    • Angemessene Offenlegung der Bewertungsmethoden und der zugrundeliegenden Annahmen

  • IFRS 9 – Finanzinstrumente und IFRS 7 – Finanzinstrumente: Angaben

    • Allgemeine Überlegungen

      • Qualitative und quantitative Angaben, wie finanzielle Risiken entstehen und wie das Unternehmen diese steuert

      • Darstellung der neuen / geänderten finanziellen Risiken aufgrund von COVID-19, insbesondere in Bezug auf das Liquiditätsrisiko und die Sensitivitäten des Marktrisikos

      • Darstellung der Inanspruchnahme von Zugeständnissen bei finanziellen Verbindlichkeiten

    • Spezielle Überlegungen für Kreditinstitute

      • Begründung und Methodik von Post-Management-Adjustments und deren Auswirkungen (siehe hierzu auch unsere neue Publikation Disclosure of IFRS 9 ECL model adjustments)

      • Sensitivitätsanalysen für die Stufeneinteilung und die Berechnung der erwarteten Kreditverluste

      • Im Risikovorsorgespiegel ist mindestens auf Änderungen aufgrund von Verkäufen, Abschreibungen oder insignifikanten Modifikationen einzugehen

      • Angaben zur Risikokonzentration

      • Angaben zu gewährten Stundungen und deren Auswirkung auf die Einschätzung des Kreditrisikos

  • IFRS 16 – Leasing

    • Angaben zur Anwendung der Änderung an IFRS 16 („COVID-19-Related Rent Concessions amendments“)

    • Angaben gemäß IFRS 16.53 iZm Aufwendungen und Abschreibungen

    • Angabe der Fälligkeitsanalyse von Leasingverbindlichkeiten

  • Lagebericht

    • Es wird erwartet, dass die Berechnungsmethode der finanziellen Leistungsindikatoren ggü dem Vorjahr nicht verändert wird.

    • Zu den Alternative Performance Measures (APM)-Angaben wird auf die entsprechende Publikation der ESMA verwiesen. Im Rahmen unserer Veranstaltung A.R.T.S. 2020 Vol. 2 am 9. Dezember 2020 behandelt Guido Sopp in einem Gastvortrag dieses Thema aus Sicht der FMA.

  • Nichtfinanzielle Berichterstattung:

    • Es wird eine transparente Darstellung der Auswirkungen von COVID-19 auf die einzelnen Belange sowie auf die Konsequenzen und die getroffenen Maßnahmen erwartet. Insbesondere sollte auf folgende Belange eingegangen werden:

      • Sozial- und Mitarbeiterbelange

      • Geschäftsmodell

      • Umweltrisiken

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der PwC Capital Markets & Accounting Advisory Services (CMAAS) beantworten gerne Ihre Fragen zu den nationalen und europäischen Prüfungsschwerpunkten.

Kontakt

Hans Hartmann

Hans Hartmann

Partner, Capital Markets & Accounting Advisory Services (CMAAS), PwC Austria

Tel: +43 676 833 771 816

Ulf Kühle

Ulf Kühle

Director, IFRS-Fachabteilung, PwC Austria

Tel: +43 699 163 050 52

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