Anregungen zur Anpassung des IAS 12

30/11/22

Der IASB hat in der Sitzung vom November 2022 beschlossen, ein Projekt mit geringfügigen Anpassungen an IAS 12 Ertragsteuern in seinen Arbeitsplan aufzunehmen.

Das Projekt des IASB ist eine Reaktion auf die anstehende Umsetzung der von der OECD im Dezember 2021 veröffentlichten Modellregeln der zweiten Säule („Pillar Two model rules“). Nach diesen Regeln müssen große multinationale Unternehmen einen Mindestkörperschaftsteuersatz von 15 % auf das in jedem Land erwirtschaftete Einkommen, in dem sie tätig sind, zahlen.

Um die mit der Umsetzung dieser Änderungen verbundenen Bedenken zu entkräften, hat der IASB beschlossen, zwei vorläufige Maßnahmen einzuführen:

  • Den Unternehmen wird eine vorübergehende Ausnahme von der Bilanzierung latenter Steuern gewährt, die sich aus der Umsetzung der Vorschriften ergeben.
  • Außerdem werden gezielte Offenlegungspflichten für betroffene Unternehmen eingeführt.

Für das Projekt ist ein beschleunigter Zeitplan vorgesehen. Der Exposure Draft soll im Jänner 2023 veröffentlicht und mit einer 60-tägigen Kommentierungsfrist versehen werden.

Die Fertigstellung soll bis zum zweiten Quartal 2023 erfolgen und unmittelbar nach der Veröffentlichung in Kraft treten.

Weitere Informationen zu den Pillar II Model Rules finden Sie auf unserer Website.

Gerne können Sie sich auch direkt an unsere Pillar II Spezialisten Martin Jann, Maria Hopfenwieser-Molzer und Matthias Mayer wenden.

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Ulf Kühle

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Director, IFRS-Fachabteilung, PwC Austria

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Christoph Wimmer

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