Der Digital Operational Resilience Act (DORA) ist eine neue europäische Verordnung für ein wirksames und umfassendes Management digitaler Risiken auf den Finanzmärkten und gilt für mehr als 22.000 Finanzunternehmen und IKT-Dienstleister in der EU.
Durch die Einführung eines einheitlichen, kohärenten Aufsichtskonzeptes für alle relevanten Bereiche soll DORA sicherstellen, dass Finanzunternehmen ihren Betrieb auch bei schwerwiegenden Störungen der Cybersicherheit oder der IKT aufrechterhalten können.
DORA hat mit seinem ganzheitlichen Ansatz ein breites Spektrum von Finanzunternehmen im Blick. Nicht nur Banken und Versicherungsunternehmen, die bereits durch die EBA/EIOPA-Leitlinien zur IKT-Sicherheit und zum Outsourcing mit derartigen Vorschriften vertraut sind, sondern auch Handelsplätze, Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung, Anbieter von Krypto-Dienstleistungen, Versicherungsvermittler und zahlreiche weitere Finanzunternehmen fallen in den Anwendungsbereich des neuen Regelwerks.
IKT-Anbieter - einschließlich Cloud-Service-Provider, die Dienstleistungen für Finanzunternehmen erbringen, können nun dem Aufsichtsrahmen unterliegen, wenn sie als "kritische IKT-Anbieter" eingestuft werden. Die Kriterien für diese Einstufung werden von den Europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs) weiter spezifiziert, basieren aber hauptsächlich darauf, wie kritisch die erbrachten Leistungen für den Finanzmarkt sind, sowie in welchem Maße Abhängigkeit vom IKT-Anbieter besteht oder wie leicht dieser ausgetauscht werden kann.
Durch die Einführung eines einheitlichen, kohärenten Aufsichtskonzeptes für alle relevanten Bereiche soll DORA sicherstellen, dass Finanzunternehmen ihren Betrieb auch bei schwerwiegenden Störungen der Cybersicherheit oder der IKT aufrechterhalten können.
DORA ist seit 16. Januar 2023 in Kraft. Angesichts einer Umsetzungsfrist von zwei Jahren und technischen Regulierungsstandards, die von den Europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs) zu entwickeln sind, wird von den Finanzunternehmen erwartet, dass sie die Verordnung spätestens am 17. Januar 2025 umgesetzt haben.
Finanzunternehmen müssen einen umfassenden Rahmen für das IKT-Risikomanagement einrichten, der Folgendes umfasst:
Einrichtung und Pflege von belastbaren IKT-Systemen und -Werkzeugen, die die Auswirkungen von IKT-Risiken minimieren,
Identifizierung, Klassifizierung und Dokumentation kritischer Funktionen und Vermögenswerte,
kontinuierliche Überwachung aller Quellen von IKT-Risiken, um Schutz- und Präventionsmaßnahmen aufzubauen,
sofortige Erkennung anomaler Aktivitäten,
Einführung spezieller und umfassender Strategien zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs sowie von Notfall- und Wiederherstellungsplänen, einschließlich jährlicher Tests der Pläne, die alle unterstützenden Funktionen abdecken,
Einrichtung von Mechanismen, um sowohl aus externen Ereignissen als auch aus eigenen IKT-Vorfällen zu lernen und sich weiterzuentwickeln.
Finanzunternehmen sind verpflichtet:
ein rationalisiertes Verfahren zu entwickeln, um alle IKT-Vorfälle zu protokollieren/zu klassifizieren und schwerwiegende Vorfälle gemäß den in der Verordnung aufgeführten und von den europäischen Aufsichtsbehörden (EBA, EIOPA und ESMA) weiter spezifizierten Kriterien zu bestimmen,
einen Anfangs-, Zwischen- und Abschlussbericht über IKT-bezogene Vorfälle vorzulegen,
die Berichterstattung über IKT-bezogene Vorfälle mithilfe der von der ESA entwickelten Standardvorlagen zu harmonisieren.
Die Verordnung verlangt von allen Finanzunternehmen, dass sie:
jährlich grundlegende IKT-Tests von IKT-Tools und -Systemen durchzuführen,
Schwachstellen, Mängel oder Lücken identifizieren, entschärfen und umgehend beseitigen, indem Gegenmaßnahmen ergriffen werden,
in regelmäßigen Abständen umfassende bedrohungsorientierte Penetrationstests (TLPT) für IKT-Dienste durchführen, die sich auf kritische Funktionen auswirken. Drittanbieter von IKT-Diensten sind verpflichtet, an den Tests teilzunehmen und uneingeschränkt zu kooperieren.
Finanzunternehmen sind verpflichtet:
für eine solide Überwachung der Risiken zu sorgen, die sich aus der Inanspruchnahme von Diensten von IKT-Drittanbietern ergeben,
ihr vollständiges Verzeichnis der ausgelagerten Tätigkeiten, einschließlich der gruppeninternen Dienstleistungen und aller Änderungen bei der Auslagerung kritischer Dienstleistungen an IKT-Drittanbieter, zu melden,
das IT-Konzentrationsrisiko und die Risiken, die sich aus Sub-Outsourcing-Aktivitäten ergeben, zu berücksichtigen,
die vereinbarten Services der Dienstleistung zu überwachen und die Beziehung zu IKT-Drittanbietern zu steuern, um eine "vollständige" Überwachung zu ermöglichen,
sicherzustellen, dass die Verträge mit den IKT-Drittanbietern alle notwendigen Details zur Überwachung und Erreichbarkeit enthalten, wie z. B. eine vollständige Beschreibung des Leistungsumfangs, die Angabe der Standorte, an denen Daten verarbeitet werden, usw.,
sicherzustellen, dass kritische IKT-Drittanbieter einem EU-Aufsichtsrahmen unterliegen, der es den kompetenten Behörden erlaubt, Empfehlungen zur Minderung festgestellter IKT-Risiken auszusprechen. Finanzunternehmen müssen die IKT-Drittrisiken ihrer Dienstleister berücksichtigen, die sich nicht an die festgelegten Empfehlungen halten.
Die Verordnung erlaubt es Finanzunternehmen, untereinander Vereinbarungen zum Austausch von Informationen und Erkenntnissen über Cyber-Bedrohungen zu treffen.
Die Aufsichtsbehörde wird den Finanzunternehmen relevante anonymisierte Informationen und Erkenntnisse über Cyber-Bedrohungen zur Verfügung stellen. Daher sollten die Unternehmen Mechanismen einrichten, um die von den Behörden weitergegebenen Informationen zu überprüfen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.
DORA beauftragt die Europäischen Aufsichtsbehörden (EBA, EIOPA und ESMA), technische Standards und Besonderheiten im Rahmen von Rechtsakten zu definieren, die den Finanzunternehmen als weitere Orientierungshilfe dienen sollen.
Es handelt sich keineswegs um eine einmalige Initiative zur Einhaltung der Vorschriften. In Anbetracht der Komplexität und der noch zu entwickelnden technischen Regelungen, erfordert DORA in den kommenden Jahren regelmäßige Steuerung und Anpassung.
Lassen Sie uns Ihr zuverlässiger Partner sein und Sie mit klarer Anleitung und regelmäßigen Abstimmungen über Jahre hinweg dabei begleiten, die DORA-Vorschriften einzuhalten.