Im Rahmen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sind Unternehmen aller Branchen mit strengeren Pflichten zur Dokumentation ihrer Datenschutz-Compliance konfrontiert. So müssen Unternehmen die Einhaltung der DSGVO dokumentieren und auf Anfrage belegen können.
Die DSGVO bietet Betroffenen mehr Kontrolle über ihre personenbezogenen Daten und räumt ihnen zugleich eine erweiterte Ausübung von Rechtsmitteln ein. Aufsichtsbehörden können unter dieser neuen Anforderung deutlich höhere Geldbußen verhängen.
Heimische Unternehmen sind also mehr denn je gefordert, sich aktiv mit dem Thema Datenschutz auseinanderzusetzen und unter bestimmten Umständen auch einen Datenschutzbeauftragten, auch Data Protection Officer genannt („DSB“ bzw. „DPO“), zu ernennen.
Sind Unternehmen verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, können sie einen Mitarbeiter zum Datenschutzbeauftragten ausbilden und regelmäßig schulen. Alternativ besteht die Möglichkeit, einen externen Datenschutzbeauftragten beauftragen und auf dessen Erfahrung und Fachwissen zuzugreifen.
Hier kommen wir von PwC ins Spiel: Wir bieten Ihnen ein erfahrenes und fachkundiges Team, das Sie dabei unterstützt, diese Anforderungen und Vorgaben gesetzeskonform zu erfüllen.
Die wichtigsten Informationen zur DSGVO im Überblick.
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Am 14. April 2016 wurde die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vom Europäischen Parlament beschlossen. Sie bildet ein EU-weites Gesamtregelwerk und ersetzt somit nationale Datenschutzgesetze. Die DSGVO ist ab Mai 2018 verbindlich umzusetzen. Dabei sind einige neue und erhöhte Anforderungen zu beachten.