Förderbetrug durch Schwimmverbände, Kindergartenbetreiber oder im Zusammenhang mit Photovoltaik-Anlagen sind in aller Munde. Tatsächlich handelt es sich bei Förderbetrug um ein Phänomen, welches in jedem Industriezweig zu finden ist. Einzelpersonen, Non-Profit- und Profit-Organisationen und sogar kriminelle Netzwerke erschleichen sich durch gezielte Täuschung Zuwendungen von nichtsahnenden bzw. gutgläubigen Geldgebern.
In der Praxis tritt die Zweckentfremdung von Fördermitteln vor allem in vier Varianten auf:
Es werden vorsätzlich Fördermittel unter Angabe falscher Informationen lukriert, ohne jemals die Absicht zu haben, den vereinbarten Förderzweck zu realisieren.
Es werden Daten und Unterlagen manipuliert, um die Förderfähigkeit zur Realisierung eines legitimen Förderzwecks (eher) herzustellen.
Es werden versteckt Leistungen abgerechnet, die der Fördervertrag tatsächlich nicht umfasst.
Änderungen, die unmittelbar Einfluss auf die Höhe der Fördermittel haben, werden den Förderstellen absichtlich nicht bekannt gegeben.
Es gibt Warnsignale („Red Flags“), die auf Förderbetrug hinweisen können und die Einschaltung forensischer Experten zur Klärung der Verdachtsmomente mithilfe spezieller Techniken sinnvoll erscheinen lassen. Solche Warnsignale umfassen beispielsweise: