Gemeinnützigkeit

Die Unterstützung von gemeinnützigen Einrichtungen oder die Errichtung einer solchen kann eine sinnvolle Ergänzung zur Verwaltung Ihres Vermögens sein. Um dabei den größtmöglichen Nutzen zu erzielen, sollten Sie auch steuerliche Überlegungen wie Spendenabzugsfähigkeit, Steuerbefreiungen und Vorsteuerabzugsberechtigung berücksichtigen.

Auch Schenkungen unter Fruchtgenussvorbehalt oder Schenkungen auf den Todesfall können dabei interessante Gestaltungselemente sein. Steuerliche und erbrechtliche Folgen sollten dabei immer in die Strukturierung einfließen.

Je nach langfristigem Zweck stehen Ihnen verschiedenste Strukturen und rechtliche Gestaltungen zur Auswahl. Abhängig vom verfügbaren Vermögen und den verfolgten Zielen gilt es, die optimale Lösung zu finden. Die Steuerexperten von PwC unterstützen Sie hier.

Spenden

Werden Spenden steuerlich optimiert, können sie effektiver für gemeinnützige Zwecke eingesetzt werden. Wir unterstützen Ihre Spendentätigkeit, indem wir sie hinsichtlich Abzugsfähigkeit und Vorsteuerberechtigung optimieren. Hierbei kann eine allfällige Vorsteueroptimierung sowohl auf Seite des Spendenempfängers als auch auf Seite des Spenders in Betracht kommen. Wir würden uns freuen, wenn wir Ihre Gemeinnützigkeit mit unserer Expertise unterstützen können.

Gemeinnütziges Vermögen

Auswahl der optimalen Struktur, Unterstützung bei Accounting und Tax Compliance.

Gemeinnützige Tätigkeit

Auch wenn bei gemeinnütziger Tätigkeit Steuervorteile nicht im Vordergrund stehen, können diese zur Erreichung des gemeinnützigen Zwecks beitragen. Wir können Ihre Tätigkeit zum Beispiel dadurch unterstützen, indem wir überprüfen, ob eine steuerliche Abzugsfähigkeit gemäß § 4a EStG gegeben ist. Insbesondere dann, wenn Sie überlegen weitere Personen einzuladen, Ihre Tätigkeit mit Spenden zu unterstützen, könnte ein solcher Steuervorteil eine zusätzliche Motivation sein, um einen Beitrag zu leisten.

Spendengütesiegel

Überprüfung und Bestätigung, dass die Voraussetzungen für die Verwendung des Spendengütesiegels vorliegen.

 

Kontakt

Rudolf Krickl

Rudolf Krickl

Senior Partner, PwC Austria

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