Arbeitsrecht und Immigration
Wir unterstützen Sie in allen rechtlichen Fragen rund um das Thema Arbeitsrecht, Ausländerbeschäftigung und Immigration Services
Arbeitsrechtliche Fragestellungen treten im Rahmen des gesamten Work-Life-Cycles auf. In diesem Zusammenhang ist ein rasches und unkompliziertes Vorgehen erforderlich, welches die Beratung und Unterstützung durch Arbeitsrechtsexpert:innen erfordert. Unsere Rechtsanwält:innen besitzen langjährige Litigation Erfahrung in arbeits- und sozialrechtlichen Verfahren vor Gerichten und vor Verwaltungsbehörden. Durch die Zusammenarbeit mit den Expert:innen aus der Tax, insbesondere Personalverrechnung und Sozialversicherung bei PwC People and Organisation sowie Advisory bieten wir Ihnen einen Full-Service-Ansatz, der weit über die klassische Rechtsberatung hinausgeht.
Sprechen Sie uns an!
Die Praxisgruppe Arbeitsrecht & Immigration berät internationale sowie nationale Mandanten in allen Bereichen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts. Ein Schwerpunkt der arbeitsrechtlichen Beratung liegt außerdem bei
- Betriebsgründungen
- Betriebsübergängen
- Betriebsschließungen
- Cross Border Merger
- Massenkündigungen
- Sozialplänen
- sonstige Restrukturierungen
- HR DDs
- Arbeitszeitmodellen
- Vertragserstellungen und sonstigen Personalmaßnahmen
- Remote Work
- Entlohnungs- und Mitarbeitermodellen
- Arbeitnehmer-Datenschutz
Unsere Expertise
Arbeitsrechtliche Beratung
Unsere Expert:innen im Arbeitsrecht beraten Sie gerne in allen Belangen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts, wie beispielsweise zur Vertragserstellung und -gestaltung (insbesondere zu Management-Verträgen), zu flexiblen Arbeitszeitmodellen und sonstigen Fragen im Zusammenhang mit dem Arbeitszeitrecht, zur Anwendung von Kollektivverträgen und kollektivvertraglichen Bestimmungen, zum Abschluss von Betriebsvereinbarungen, zu Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen. Wir bieten Ihnen ein fachliches Auflösungsmanagement bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt in der arbeitsrechtlichen Beratung von Handelsunternehmen, insbesondere zum Umstieg in das neue Gehaltssystem des Kollektivvertrages für Angestellte und Lehrlinge in Handelsbetrieben, welcher verpflichtend bis 1. Jänner 2022 vorzunehmen ist.
Unsere Expert:innen unterstützen Sie gerne beim Umstieg, etwa in individuellen Beratungsgesprächen sowie maßgeschneiderten Workshops, bei denen wir auf Ihr Unternehmen zugeschnittene Lösungen präsentieren und alle für Sie relevanten Themenschwerpunkte des Umstiegs auf den neuen Kollektivvertrag im Handel aufgreifen (z.B. Umstiegsstichtag, Information der Mitarbeiter:innen, Umstiegsdienstzettel, Einstufung in die richtige Beschäftigungsgruppe und Überprüfung der “alten” Einstufungen, Anrechnung von Vordienstzeiten, etc.).
Weiters beraten unsere Expert:innen im Arbeitsrecht zu arbeitsrechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit COVID-19, wie zum Beispiel zu Kurzarbeit, Krankenstand, Quarantäne bzw. Fernbleiben von der Arbeit und Entgeltfortzahlung, Sonderurlaub oder Home-Office. Insbesondere bei Fragen im Zusammenhang mit der COVID-19-Kurzarbeit unterstützen Sie bei Bedarf auch die Payroll-Expert:innen von PwC P&O Österreich. Mit unserem Full-Service-Ansatz bieten wir Ihnen damit eine umfassende Beratung und Unterstützung in allen Belangen.
Vertragserrichtung und -gestaltung, insbesondere Management-Verträge, Unternehmensrichtlinien, Betriebsvereinbarungen
Unsere Experten:innen im Arbeitsrecht errichten arbeitsrechtliche Verträge (z.B. Arbeitsverträge, Management-Verträge, freie Dienstverträge, Entsendungsverträge, Karenzierungsvereinbarungen, Auflösungsvereinbarungen, etc.) nach Ihren individuellen Bedürfnissen und unterstützen Sie bei der Gestaltung der Vereinbarungen.
Wir erstellen für Sie Unternehmensrichtlinien und Betriebsvereinbarungen.
Bei der Umsetzung können wir bei Bedarf auf das weltweite PwC-Netzwerk zurückgreifen und berücksichtigen beispielsweise auch steuerrechtliche oder sozialversicherungsrechtliche Aspekte.
Litigation
Unsere Rechtsanwält:innen haben jahrelange Erfahrung und Expertise im Bereich der Vertretung vor den Gerichten und Verwaltungsbehörden.
Im Ernstfall vertreten unsere Rechtsanwält:innen Sie gerne in arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Verfahren vor Gerichten sowie Verwaltungsbehörden, insbesondere vor dem Arbeitsgericht etwa bei Kündigungs- und Entlassungsverfahren.
Freisetzung von Arbeitskräften und Restrukturierungen
Ein Schwerpunkt der arbeitsrechtlichen Beratung liegt unter anderem bei Betriebsübergängen, Restrukturierungen und sonstigen Personalmaßnahmen.
Gerade in derartigen Angelegenheiten rund um die Restrukturierung eines Unternehmens sind aus arbeitsrechtlicher Sicht wesentliche Punkte zu beachten: Je nach Einzelfall kann zum Beispiel die rechtzeitige Einbeziehung des Betriebsrats oder die Einhaltung des Kündigungsfrühwarnsystems, das korrekte Auflösungsmanagement oder etwa die Verhandlung von Sozialplänen erforderlich sein. Ebenso ist zu prüfen, ob im jeweiligen Einzelfall ein Betriebsübergang vorliegt und welche Konsequenzen sich für die Arbeitnehmer ergeben.
Unsere Experten:innen haben umfangreiche Erfahrung in den Belangen rund um Restrukturierung, Betriebsübergängen, Verhandlung von Sozialplänen und der Freisetzung von Arbeitskräften und unterstützen Sie hierbei gerne.
Arbeitszeitmodelle
Unsere Experten:innen haben weiters umfangreiche Erfahrung im Arbeitszeitrecht und beraten Sie gerne bei allen Belangen rund um die Arbeitszeit, wie zum Beispiel im Zusammenhang mit Höchstarbeitszeitgrenzen, Normalarbeitszeit, Überstunden sowie Überstundenzuschläge, Arbeiten an Sonntagen und Feiertagen sowie arbeitszeitrechtlichen Bestimmungen in Kollektivverträgen.
Vor allem der Einsatz von flexiblen Arbeitszeitmodellen nimmt in letzter Zeit immer mehr zu. Unsere Experten:innen beraten Sie im Zusammenhang über mögliche Arbeitszeitmodellen, wie Gleitzeit-, Durchrechnungs- und Schichtmodelle, und unterstützen Sie gerne bei der Umsetzung in Ihrem Betrieb.
Beendigung von Arbeitsverhältnissen, Auflösungsmanagement
Gerne beraten wir Sie in allen Fragen rund um die Beendigung von Arbeitsverhältnissen, unterstützen Sie beim Auflösungsmanagement und erstellen die entsprechenden Vereinbarungen für Sie.
Fehler bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen können unter Umständen zu hohen Kosten führen, so etwa bei einer Entlassung ohne einem wichtigen Grund oder einer fristwidrigen Kündigung. Weitere Problemfelder sind beispielsweise einvernehmliche Auflösungen und Dienstfreistellungen, Massenentlassungen oder Beendigungen von Arbeitsverhältnissen mit besonders geschützten Arbeitnehmergruppen.
Im Ernstfall vertreten wir Sie auch gerne vor Gerichten und Verwaltungsbehörden (sehen Sie dazu bitte auch unter “Litigation”).
Beschäftigung für ausländische Personen und Immigration Services
Wir beraten Sie gerne bei der Beschäftigung von ausländischen Staatsbürger:innen sowie im Zusammenhang mit den erforderlichen Beschäftigungs- und/oder Aufenthaltstiteln im Einzelfall. In diesem Zusammenhang stehen unsere Expert:innen auch in einem engen Austausch mit den zuständigen Behörden.
Bei Bedarf beantragen wir die entsprechenden Beschäftigungs- oder Aufenthaltstitel und Erstatten ZKO-Meldungen für ausländische Arbeitnehmende, wenn dies erforderlich ist.
Weiters begleiten und unterstützen wir die ausländischen Arbeitnehmenden auch gerne bei den Wegen zu den entsprechenden Behörden.
Klassische Immigrationleistungen
- Ca. 40 unterschiedliche Migrationsrouten in Österreich; um die am besten geeignete Option zu finden, führen wir ein detailliertes Pre-Assessment durch.
- Wir stellen Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden detaillierte Infos zur Verfügung über
- die Migrationsroute / Meldepflicht
- den gesamten Prozess
- etwaige ‘red flags’
- Sammlung + Überprüfung aller relevanten Dokumente (bis zu 30 Dokumente auf bis zu 150 Seiten zur Kontrolle pro Antragspaket)
- Vertretung bei Behörden, Erhebung von Rechtsmitteln
- Nach positiver Entscheidung überwachen wir Fristen und informieren über
- Gültigkeit
- Meldeverpflichtungen
- Etwaige ‘red flags’ iZm Verlängerungsverfahren
Internationales Arbeitsrecht Grenzüberschreitender Einsatz von Mitarbeitenden
Im Zusammenhang mit dem grenzüberschreitenden Einsatz von Mitarbeitenden (z.B. Dienstreise, Entsendung oder Arbeitskräfteüberlassung ins Ausland) ist besonderes Augenmerk auf die Ausgestaltung der jeweiligen Vereinbarungen zu legen. Hier stellen sich Fragen in Bezug auf das anwendbare Recht und den Ansprüchen des Beschäftigten - gerade bei Arbeitnehmenden, die bereits länger im Unternehmen beschäftigt sind und der Abfertigung alt unterliegen, ist eine korrekte Ausgestaltung der Vereinbarungen essentiell, damit diese ihre Ansprüche nicht verlieren.
Unsere Expert:innen haben umfangreiche, langjährige Erfahrung in den Belangen rund um den grenzüberschreitenden Einsatz von Mitarbeitenden und unterstützen Sie hierbei gerne.
Bei der Umsetzung können wir bei Bedarf auf Expert:innen aus dem weltweiten PwC-Netzwerk zurückgreifen und die Verträge gemeinsam auf die gesetzlichen Bestimmungen der entsprechenden Länder anpassen und berücksichtigen beispielsweise auch steuerrechtliche oder sozialversicherungsrechtliche Aspekte.
Unsere Leistungen im internationalen Arbeitsrecht:
- Überprüfung der jeweils anwendbaren Rechtsordnung auf einen Sachverhalt
- Rechtl. Überprüfung des Personaleinsatzes und Erstellung/Prüfung von Entsendungs- und Überlassungsverträgen
- Überprüfung der Einhaltung der Vorschriften nach dem Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz, insbesondere:
- Überprüfung des anwendbaren Kollektivvertrages sowie kollektivvertragliche Einstufungen
- Beratung hinsichtlich etwaiger ZKO-Meldepflichten
Aktuelle Themen
- Rechtsberatung bei Gesetzesänderungen, derzeit vor allem iZm Brexit-Immigration-themen; Unterstützung bei der Antragsstellung für Aufenthaltstitel für britische Staatsangehörige
- Beratung hinsichtlich der aktuellen Reisebeschränkungen iZm COVID-19-Verordnungen
- Beratung bzgl. der COVID-19-bedingten Änderung der Abläufe bei Bewilligungsverfahren und Meldepflichten im Aufenthalts- und Beschäftigungsrecht für ausländische Personen.