Lohnverrechnung | Personalverrechnung

Als Full Service-Provider unterstützen wir Sie bei allen Fragen rund um die Personalverrechnung und darüber hinaus. Für eine verbesserte Compliance und ein geringeres Risiko.

Kaum ein Themenbereich im Zusammenhang mit Ihren Mitarbeiter:innen ist komplexer als die Lohnverrechnung: monatliche Deadlines, zahlreiche Abgaben- und Meldepflichten, Teilzeitmodelle und andere Sonderformen der Beschäftigung sowie eine Vielzahl an kollektivvertraglichen und gesetzlichen Regelungen - und nicht zuletzt die Erwartung Ihrer Belegschaft, dass die Löhne und Gehälter jedes Monat pünktlich am Konto einlangen.

Mit unserer weitreichenden Erfahrung, globaler Expertise und modernster Technologie entlasten wir Ihre Personalabteilung und steigern die Qualität und Sicherheit Ihrer Prozesse – damit Sie sich auf Ihre Mitarbeiter:innen und Ihre Kernkompetenzen konzentrieren können.

Sie möchten Ihre Lohnverrechnung extern durchführen oder haben Fragen zu Spezialthemen rund um die Abrechnung?

Sprechen Sie uns an!

Lohnverrechnung | Personalverrechnung

Beratung und Outsourcing im Bereich Personalverrechnung

Outsourcing im Bereich Personalverrechnung

Sie möchten Ihre Lohnverrechnung von uns durchführen lassen oder haben Fragen zu Spezialthemen rund um die Abrechnung?

Unsere Services für Sie:

  • Set-up und Durchführung der monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnung Ihrer Mitarbeiter:innen

  • Beratung zu allfälligen und speziellen Fragen im Zusammenhang mit der Lohnverrechnung,

    • Fragen zum Austritt von Mitarbeiter:innen

    • Fragen zu Arbeitszeit und Auszahlung von Überstunden, Prämien, Boni etc

    • Fragen zur Altersteilszeit

    • Fragen zu Pensionkassen

  • Beratung bei lohnsteuerlichen Fragen, die über die laufende Abrechnung hinausgehen (insbesondere Sozialversicherung und Arbeitsrecht)

  • Urlaubs- und Krankenstandsverwaltung

Ihr Nutzen mit PwC in der Praxis:

Unser Payroll-Team ist Teil des Fachbereichs People and Organisation und arbeitet eng mit den Experten aus den Bereichen Steuer-/SV-Beratung und Arbeitsrecht zusammen. So stellen wir kurze und effiziente Kommunikationswege zwischen Ihnen und allen involvierten PwC-Teams sicher.

  • Nahtlose Übernahme Ihrer Personalverrechnung zur langfristigen Betreuung

  • Sicherstellung der Compliance bei der laufenden Abrechnung ebenso wie bei allen Sonderfällen

  • Umfassende Unterstützung für Ihre Mitarbeiter:innen sowie für die interne Lohnverrechnung in allen Belangen

  • Ausfallsicherheit und garantierte Termine

  • Fixe Ansprechperson bei PwC für eine reibungslose und effiziente Kommunikation

  • Moderne Technologiebasis, die alle Aspekte der Personalverrechnung abdeckt – Standard-Reports und Echtzeit-Zugriff auf die wichtigsten Informationen

  • Lohnverrechnung, Reisekostenverwaltung, Zeitmanagement, Budgetplanung in einem IT-Tool

  • Etablierte Prozesse und Standards aufgrund der Einbindung in das globale PwC-Netzwerk in 158 Ländern

Beratung, Lohnsteuer und Sozialversicherung

Beratung zu Lohnsteuer, Sozialversicherung, Melde- und Abgabepflichten

Ganz gleich ob Sie Ihre Personalverrechnung intern durchführen oder an einen Dienstleister auslagern: Als Arbeitgeber unterliegen Sie umfangreichen Abgabenverpflichtungen. Die große Anzahl an Gesetzen macht die Thematik zu einem der komplexesten Themenfelder. Häufige gesetzliche Änderungen erschweren die Situation zusätzlich, sodass es nicht immer einfach ist, bei allen Vorschriften am aktuellen Stand zu sein. Kommt es jedoch zu Compliance-Lücken oder werden neue Vorschriften nicht zeitnah umgesetzt, können hohe Strafen die Folge sein.

Suchen Sie eine Antwort zu einem Spezialfall aus der Lohnverrechnung oder Sozialversicherung?

Sprechen Sie uns an!

Unsere Services für Sie:

  • Beratung bei komplexen Fragen und Sonderthemen im Zusammenhang mit dem Lohn- und Abgabenrecht (u.a. Lohnsteuer, Sozialversicherung, Melde- und Aufzeichnungspflichten)

  • Best Practice in der Umsetzung gesetzlicher Änderungen in der Personalverrechnung und bei Vergütungsmodellen

  • Identifikation von Risiken und Optimierungspotenzialen in der Personalverrechnung
  • Stärkung des Risk Managements für Ihren Personaleinsatz
  • Betreuung der Prüfung, gemeinsame Lohnabgaben und Beiträge von der Vorbereitung bis zur Sanierung sowie bei Bedarf-Vertretung im Rechtsmittelverfahren (GPLB)

Ihr Nutzen mit PwC in der Praxis:

Unser Tax Consulting-Team aus Lohnverrechnungs-, Sozialversicherungs-, Abgabenrechts- und Steuerexperten berät Sie mit langjähriger Erfahrung und stets topaktuellem Wissen. So vermeiden Sie nicht nur Compliance-Risiken, sondern sparen dank einer optimalen Ausgestaltung der abgabenrechtlichen Pflichten nachhaltig Kosten ein:

  • Rasche und ganzheitliche Antworten auf komplexe Fragen betreffend Lohnsteuer-, SV- und Abgabenrecht und die Auswirkungen auf Ihre Mitarbeiter:innen
  • Kompetente Ansprechpartner:innen für Ihre interne Lohnverrechnung

  • Umfassende Expertise auch im europäischen und internationalen Kontext mit Zugriff auf das PwC Netzwerk in 158 Ländern

  • Vermeidung von Compliance-Risiken im Zusammenhang mit der Lohnverrechnung

  • Identifikation und Ausschöpfen von Optimierungspotenzialen durch eine optimale Gestaltung der abgabenrechtlichen Pflichten

Betriebsprüfungen GPLB

Wir begleiten Sie vor, während und nach einer Betriebsprüfung mit erfahrenen Spezialist:innen

Die GPLB (Gemeinsame Prüfung von Lohnabgaben und Beiträgen) beschäftigt jeden Arbeitgeber in regelmäßigen Abständen. Je besser Sie darauf vorbereitet sind, desto effizienter und friktionsfreier können Sie jetzt und in Zukunft die Prüfungen abschließen.

Im Nachgang einer Prüfung bleiben mitunter etliche beanstandete Themenfelder offen, die einer umfassenden Nachbereitung und Sanierung bedürfen, um die Compliance wiederherzustellen. Die komplexe Thematik erfordert ein spezielles Fachwissen, das in vielen Unternehmen nicht vorhanden ist bzw. eine Vielzahl an Ressourcen verschlingt.

Stehen Sie kurz vor einer Betriebsprüfung oder benötigen Sie Hilfe bei der Sanierung beanstandeter Punkte?

Sprechen Sie uns an!

Unsere Services für Sie:

Vorbereitung auf eine Betriebsprüfung (GPLB)

Gemeinsam mit den verantwortlichen Personen in Ihrem Haus bereiten wir uns lückenlos auf die GPLB vor. Wir prüfen Dokumente, simulieren die Prüfungssituation und schließen – soweit möglich – identifizierte Lücken. Aus unserer langjährigen Prüfungspraxis kennen wir die typischen Schwerpunkte der Prüfer, wie z.B. Mitarbeiterbeteiligungen, Reisekostenaufzeichnungen und Essensbons, und bereiten Ihr Team entsprechend vor.

Prüfungsbegleitung durch unsere erfahrenen GPLB-Spezialist:innen

Auch während der Prüfung begleiten wir Sie und übernehmen auf Wunsch die Protokollierung und Qualitätssicherung während des gesamten Prozesses.

Nachbereitung / Sanierung

Im Nachgang einer Prüfung arbeiten wir die beanstandeten Punkte gemeinsam mit Ihnen auf, um die Compliance in Ihrer Organisation schnellstmöglich und lückenlos wiederherzustellen. So entwickeln wir Strategien und Argumentationen und helfen Ihrem Team dabei, funktionierende Kontrollen und Prozesse in Ihrem Unternehmen aufzubauen.

Ihr Nutzen mit PwC in der Praxis:

Die enge, fachübergreifende Zusammenarbeit unserer erfahrenen GPLB-Spezialist:innen ermöglicht eine effiziente Auseinandersetzung mit potenziellen Risiken und Beanstandungen:

  • Umfassende Vorbereitung auf die GPLB durch unsere erfahrenen Fachexpert:innen
  • Begleitung, Protokollierung und Qualitätssicherung während der Prüfung
  • Kurzfristiges Schließen von Lücken (Mängelbeseitigung) während der Prüfung
  • Best Practice-Erfahrung aus unserer langjährigen GPLB-Prüfungspraxis
  • Vielfältige Erfahrung in der Aufarbeitung – wir begleiten Kunden in der Industrie, der Finanz- und Dienstleistungsbranche
  • Kosteneffizienz durch strukturierte Vorbereitung oder Unterstützung bei der Erstellung von Stellungnahmen
  • Vermeidung von Finanz- und Verwaltungsstrafen aufgrund von Beanstandungen sowie rasche Sanierung nach einer Betriebsprüfung
  • Bei Bedarf Vertretung im Rechtsmittelverfahren

Arbeitsrecht und Immigration

Wir unterstützen Sie in allen rechtlichen Fragen rund um das Thema Arbeitsrecht, Ausländerbeschäftigung und Immigration Services

Arbeitsrechtliche Fragestellungen treten im Rahmen des gesamten Work-Life-Cycles auf. In diesem Zusammenhang ist ein rasches und unkompliziertes Vorgehen erforderlich, welches die Beratung und Unterstützung durch Arbeitsrechtsexpert:innen erfordert. Unsere Rechtsanwält:innen besitzen langjährige Litigation Erfahrung in arbeits- und sozialrechtlichen Verfahren vor Gerichten und vor Verwaltungsbehörden. Durch die Zusammenarbeit mit den Expert:innen aus der Tax, insbesondere Personalverrechnung und Sozialversicherung bei PwC People and Organisation sowie Advisory bieten wir Ihnen einen Full-Service-Ansatz, der weit über die klassische Rechtsberatung hinausgeht.

Sprechen Sie uns an!

Die Praxisgruppe Arbeitsrecht & Immigration berät internationale sowie nationale Mandanten in allen Bereichen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts. Ein Schwerpunkt der arbeitsrechtlichen Beratung liegt außerdem bei

  • Betriebsgründungen
  • Betriebsübergängen
  • Betriebsschließungen
  • Cross Border Merger
  • Massenkündigungen
  • Sozialplänen
  • sonstige Restrukturierungen
  • HR DDs
  • Arbeitszeitmodellen
  • Vertragserstellungen und sonstigen Personalmaßnahmen
  • Remote Work
  • Entlohnungs- und Mitarbeitermodellen
  • Arbeitnehmer-Datenschutz

Unsere Expertise

Arbeitsrechtliche Beratung

Unsere Expert:innen im Arbeitsrecht beraten Sie gerne in allen Belangen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts, wie beispielsweise zur Vertragserstellung und -gestaltung (insbesondere zu Management-Verträgen), zu flexiblen Arbeitszeitmodellen und sonstigen Fragen im Zusammenhang mit dem Arbeitszeitrecht, zur Anwendung von Kollektivverträgen und kollektivvertraglichen Bestimmungen, zum Abschluss von Betriebsvereinbarungen, zu Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen. Wir bieten Ihnen ein fachliches Auflösungsmanagement bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen.

Ein besonderer Schwerpunkt liegt in der arbeitsrechtlichen Beratung von Handelsunternehmen, insbesondere zum Umstieg in das neue Gehaltssystem des Kollektivvertrages für Angestellte und Lehrlinge in Handelsbetrieben, welcher verpflichtend bis 1. Jänner 2022 vorzunehmen ist.

Unsere Expert:innen unterstützen Sie gerne beim Umstieg, etwa in individuellen Beratungsgesprächen sowie maßgeschneiderten Workshops, bei denen wir auf Ihr Unternehmen zugeschnittene Lösungen präsentieren und alle für Sie relevanten Themenschwerpunkte des Umstiegs auf den neuen Kollektivvertrag im Handel aufgreifen (z.B. Umstiegsstichtag, Information der Mitarbeiter:innen, Umstiegsdienstzettel, Einstufung in die richtige Beschäftigungsgruppe und Überprüfung der “alten” Einstufungen, Anrechnung von Vordienstzeiten, etc.).

Weiters beraten unsere Expert:innen im Arbeitsrecht  zu arbeitsrechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit COVID-19, wie zum Beispiel zu Kurzarbeit, Krankenstand, Quarantäne bzw. Fernbleiben von der Arbeit und Entgeltfortzahlung, Sonderurlaub oder Home-Office. Insbesondere bei Fragen im Zusammenhang mit der COVID-19-Kurzarbeit unterstützen Sie bei Bedarf auch die Payroll-Expert:innen von PwC P&O Österreich. Mit unserem Full-Service-Ansatz bieten wir Ihnen damit eine umfassende Beratung und Unterstützung in allen Belangen.

Vertragserrichtung und -gestaltung, insbesondere Management-Verträge, Unternehmensrichtlinien, Betriebsvereinbarungen

Unsere Experten:innen im Arbeitsrecht errichten arbeitsrechtliche Verträge (z.B. Arbeitsverträge, Management-Verträge, freie Dienstverträge, Entsendungsverträge, Karenzierungsvereinbarungen, Auflösungsvereinbarungen, etc.) nach Ihren individuellen Bedürfnissen und unterstützen Sie bei der Gestaltung der Vereinbarungen.

Wir erstellen für Sie Unternehmensrichtlinien und Betriebsvereinbarungen.

Bei der Umsetzung können wir bei Bedarf auf das weltweite PwC-Netzwerk zurückgreifen und berücksichtigen beispielsweise auch steuerrechtliche oder sozialversicherungsrechtliche Aspekte.

Litigation

Unsere Rechtsanwält:innen haben jahrelange Erfahrung und Expertise im Bereich der Vertretung vor den Gerichten und Verwaltungsbehörden.

Im Ernstfall vertreten unsere Rechtsanwält:innen Sie gerne in arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Verfahren vor Gerichten sowie Verwaltungsbehörden, insbesondere vor dem Arbeitsgericht etwa bei Kündigungs- und Entlassungsverfahren.

Freisetzung von Arbeitskräften und Restrukturierungen

Ein Schwerpunkt der arbeitsrechtlichen Beratung liegt unter anderem bei Betriebsübergängen, Restrukturierungen und sonstigen Personalmaßnahmen.

Gerade in derartigen Angelegenheiten rund um die Restrukturierung eines Unternehmens sind aus arbeitsrechtlicher Sicht wesentliche Punkte zu beachten: Je nach Einzelfall kann zum Beispiel die rechtzeitige Einbeziehung des Betriebsrats oder die Einhaltung des Kündigungsfrühwarnsystems, das korrekte Auflösungsmanagement oder etwa die Verhandlung von Sozialplänen erforderlich sein. Ebenso ist zu prüfen, ob im jeweiligen Einzelfall ein Betriebsübergang vorliegt und welche Konsequenzen sich für die Arbeitnehmer ergeben.

Unsere Experten:innen haben umfangreiche Erfahrung in den Belangen rund um Restrukturierung, Betriebsübergängen, Verhandlung von Sozialplänen und der Freisetzung von Arbeitskräften und unterstützen Sie hierbei gerne.

Arbeitszeitmodelle

Unsere Experten:innen haben weiters umfangreiche Erfahrung im Arbeitszeitrecht und beraten Sie gerne bei allen Belangen rund um die Arbeitszeit, wie zum Beispiel im Zusammenhang mit Höchstarbeitszeitgrenzen, Normalarbeitszeit, Überstunden sowie Überstundenzuschläge, Arbeiten an Sonntagen und Feiertagen sowie arbeitszeitrechtlichen Bestimmungen in Kollektivverträgen.

Vor allem der Einsatz von flexiblen Arbeitszeitmodellen nimmt in letzter Zeit immer mehr zu. Unsere Experten:innen beraten Sie im Zusammenhang über mögliche Arbeitszeitmodellen, wie Gleitzeit-, Durchrechnungs- und Schichtmodelle, und unterstützen Sie gerne bei der Umsetzung in Ihrem Betrieb.

Beendigung von Arbeitsverhältnissen, Auflösungsmanagement

Gerne beraten wir Sie in allen Fragen rund um die Beendigung von Arbeitsverhältnissen, unterstützen Sie beim Auflösungsmanagement und erstellen die entsprechenden Vereinbarungen für Sie.

Fehler bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen können unter Umständen zu hohen Kosten führen, so etwa bei einer Entlassung ohne einem wichtigen Grund oder einer fristwidrigen Kündigung. Weitere Problemfelder sind beispielsweise einvernehmliche Auflösungen und Dienstfreistellungen, Massenentlassungen oder Beendigungen von Arbeitsverhältnissen mit besonders geschützten Arbeitnehmergruppen.

Im Ernstfall vertreten wir Sie auch gerne vor Gerichten und Verwaltungsbehörden (sehen Sie dazu bitte auch unter “Litigation”).

Beschäftigung für ausländische Personen und Immigration Services

Wir beraten Sie gerne bei der Beschäftigung von ausländischen Staatsbürger:innen sowie im Zusammenhang mit den erforderlichen Beschäftigungs- und/oder Aufenthaltstiteln im Einzelfall. In diesem Zusammenhang stehen unsere Expert:innen auch in einem engen Austausch mit den zuständigen Behörden.

Bei Bedarf beantragen wir die entsprechenden Beschäftigungs- oder Aufenthaltstitel und Erstatten ZKO-Meldungen für ausländische Arbeitnehmende, wenn dies erforderlich ist.

Weiters begleiten und unterstützen wir die ausländischen Arbeitnehmenden auch gerne bei den Wegen zu den entsprechenden Behörden.

Klassische Immigrationleistungen

  • Ca. 40 unterschiedliche Migrationsrouten in Österreich; um die am besten geeignete Option zu finden, führen wir ein detailliertes Pre-Assessment durch.
  • Wir stellen Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden detaillierte Infos zur Verfügung über
  • die Migrationsroute / Meldepflicht
  • den gesamten Prozess
  • etwaige ‘red flags’
  • Sammlung + Überprüfung aller relevanten Dokumente (bis zu 30 Dokumente auf bis zu 150 Seiten zur Kontrolle pro Antragspaket)
  • Vertretung bei Behörden, Erhebung von Rechtsmitteln
  • Nach positiver Entscheidung überwachen wir Fristen und informieren über
  • Gültigkeit
  • Meldeverpflichtungen
  • Etwaige ‘red flags’ iZm Verlängerungsverfahren

Internationales Arbeitsrecht Grenzüberschreitender Einsatz von Mitarbeitenden

Im Zusammenhang mit dem grenzüberschreitenden Einsatz von Mitarbeitenden (z.B. Dienstreise, Entsendung oder Arbeitskräfteüberlassung ins Ausland) ist besonderes Augenmerk auf die Ausgestaltung der jeweiligen Vereinbarungen zu legen. Hier stellen sich Fragen in Bezug auf das anwendbare Recht und den Ansprüchen des Beschäftigten - gerade bei Arbeitnehmenden, die bereits länger im Unternehmen beschäftigt sind und der Abfertigung alt unterliegen, ist eine korrekte Ausgestaltung der Vereinbarungen essentiell, damit diese ihre Ansprüche nicht verlieren.

Unsere Expert:innen haben umfangreiche, langjährige Erfahrung in den Belangen rund um den grenzüberschreitenden Einsatz von Mitarbeitenden und unterstützen Sie hierbei gerne.

Bei der Umsetzung können wir bei Bedarf auf Expert:innen aus dem weltweiten PwC-Netzwerk zurückgreifen und die Verträge gemeinsam auf die gesetzlichen Bestimmungen der entsprechenden Länder anpassen und berücksichtigen beispielsweise auch steuerrechtliche oder sozialversicherungsrechtliche Aspekte.

Unsere Leistungen im internationalen Arbeitsrecht:

  • Überprüfung der jeweils anwendbaren Rechtsordnung auf einen Sachverhalt
  • Rechtl. Überprüfung des Personaleinsatzes und Erstellung/Prüfung von Entsendungs- und Überlassungsverträgen
  • Überprüfung der Einhaltung der Vorschriften nach dem Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz, insbesondere:
  • Überprüfung des anwendbaren Kollektivvertrages sowie kollektivvertragliche Einstufungen
  • Beratung hinsichtlich etwaiger ZKO-Meldepflichten

Aktuelle Themen

  • Rechtsberatung bei Gesetzesänderungen, derzeit vor allem iZm Brexit-Immigration-themen; Unterstützung bei der Antragsstellung für Aufenthaltstitel für britische Staatsangehörige
  • Beratung hinsichtlich der aktuellen Reisebeschränkungen iZm COVID-19-Verordnungen
  • Beratung bzgl. der COVID-19-bedingten Änderung der Abläufe bei Bewilligungsverfahren und Meldepflichten im Aufenthalts- und Beschäftigungsrecht für ausländische Personen.

Remote Work

Remote Work im Spannungsfeld zwischen Steuer- & Arbeitsrecht sowie Leadership

Wann immer Mitarbeiter:innen nicht an ihrem normalen Arbeitsort tätig sind, sind die Auswirkungen enorm – insbesondere dann, wenn es sich um einen grenzüberschreitenden Arbeitseinsatz handelt. Die drängendsten Fragen ergeben sich dabei in den drei Bereichen Steuer und Sozialversicherung, Arbeitsrecht sowie Culture und Leadership.

Steuer und Sozialversicherung

Die Hälfte aller Unternehmen bietet ihren Mitarbeiter:innen keine umfassende Remote-Work-Vereinbarung, in der Informationen zu steuerlicher Unterstützung und Vergütung sowie Hilfe bei grenzüberschreitenden Einsätzen zu finden sind. Gehört ihr Unternehmen auch dazu? Oder prüfen Sie bereits, wie Sie Ihre Remote-Work-Policy an die neue Norm anpassen können?

Der Handlungsbedarf ist jedenfalls hoch: In rund 30 % der Fälle betrifft das Thema Remote Work Mitarbeiter:innen, die sowohl national als auch international tätig sind. Hier ist das steuer- und arbeitsrechtliche Regelwerk besonders komplex.

Typische Fragen und Risiken

Ausländische Arbeitgeber mit Arbeitnehmer:innen im Homeoffice in Österreich:

  • Besteht das Risiko, dass eine ertragsteuerliche Betriebsstätte in Österreich gegründet wird? (Achtung: Körperschaftsteuer in Österreich!)
  • Kann eine Lohnsteuerverpflichtung durch den ausländischen Arbeitgeber auch ohne Betriebsstätte entstehen?
  • Welche steuerlichen Auswirkungen ergeben sich für Arbeitnehmer:innen? Wie sind die Arbeitstage in Österreich zu versteuern?
  • Was ist bei der Sozialversicherungspflicht für Arbeitnehmer:innen in Österreich zu beachten?
  • Muss sich der ausländische Arbeitgeber für Sozialversicherungszwecke in Österreich registrieren und hier Beiträge abführen?

Österreichischer Arbeitgeber mit Arbeitnehmer:innen im Homeoffice im Ausland:

  • Besteht das Risiko, dass eine ertragsteuerliche Betriebsstätte im Ausland gegründet wird? (Achtung: Körperschaftsteuer im Ausland!)
  • Wie verhält es sich mit etwaigen Arbeitgeberverpflichtungen im Ausland? (z. B. Lohnsteuerverpflichtung, Registrierungsverpflichtungen, Sozialversicherung)
  • Welche steuerlichen Auswirkungen ergeben sich für Arbeitnehmer:innen?
  • Wie erfolgt die Besteuerung im Rahmen der österreichischen Lohnverrechnung wenn Arbeitstage im Homeoffice im Ausland absolviert wurden?

Arbeitsrecht

Nur etwas mehr als die Hälfte (53 %) der Unternehmen hat laut PwC-Umfrage bereits gültige Remote-Work-Richtlinien für Mitarbeiter:innen etabliert. Ebenso viele gaben an, ihren Mitarbeiter:innen und Mitarbeitern keine Zulagen, Vergütungen oder Mobilitätsunterstützung bei Einsätzen abseits ihres normalen Arbeitsplatzes zu gewähren.

Typische Fragen und Risiken

Themen für inländische und ausländische Arbeitgeber

  • Wie können die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes (AZG) sowie das Führen von Arbeitszeitaufzeichnungen eingehalten werden?
  • Wie können die Bestimmungen des Arbeitnehmerschutzes sowie die (Muster-)Evaluierung der Homeoffice-Arbeitsplätze sichergestellt werden?
  • Ist der Arbeitgeber verpflichtet, Betriebsmittel bereitzustellen bzw. wie ist die Verwendung von privaten Betriebsmitteln („Bring your own device“ – BYOD) geregelt?
  • Welche Fragen ergeben sich im Zusammenhang mit der Schadenersatzpflicht von Arbeitnehmer:innen und Arbeitnehmern (gem. Dienstnehmerhaftpflichtgesetz – DHG) sowie des Arbeitgebers, wenn Arbeitnehmer:innen und Arbeitnehmer private Betriebsmittel verwenden?
  • Wie ist die Abgeltung von Aufwendungen der Arbeitnehmer:innen und Arbeitnehmer (wie z. B. Stromkosten oder Internetkosten) sowie bei Verwendung privater Betriebsmittel, Pauschalvereinbarungen etc. geregelt?
  • Wie sieht es mit dem Datenschutz sowie den Möglichkeiten und Grenzen der Kontrolle der Arbeitnehmer:innen und Arbeitnehmer im Homeoffice aus?
  • Was passiert bei einer Änderung des Dienstortes? Ist die Fahrt ins Büro bei Homeoffice-Arbeitsplätzen als Arbeitszeit zu werten und steht Arbeitnehmer:innen und Arbeitnehmern hier ein Spesenersatz zu?
  • Welche Möglichkeiten der Beendigung der Arbeit im Homeoffice bzw. Befristung von Vereinbarungen gibt es?
  • Wie verhält es sich mit dauerhaften (und ggf. verschlechternden) Versetzungen und Mitwirkungsrechten des Betriebsrats sowie der Deckung im Arbeitsvertrag?
  • Wie können etwaige Sonderbestimmungen zu Remote Work im anwendbaren Kollektivvertrag eingehalten werden?

Zusätzliche Themen für ausländische Arbeitgeber

  • Was ist hinsichtlich Aufenthalts- und Ausländerbeschäftigungsrecht sowie den behördlichen Meldepflichten zu beachten?
  • Welches Recht ist auf das Arbeitsverhältnis anzuwenden?
  • Welche Eingriffsnormen sind zu beachten?
  • Wird die Einhaltung der Pflichten des Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetze (LSD-BG) sichergestellt?

Culture und Leadership

Die Maßnahmen rund um COVID-19 haben die Arbeitsbedingungen auf den Kopf gestellt. Fast alle Unternehmen haben den Beschleunigungsfaktor hin zu Remote Work genutzt. Daraus ergeben sich jedoch neue Herausforderungen für Führungskräfte sowie im Hinblick auf die Unternehmenskultur. 87 % der Befragten der PwC-Umfrage gaben an, dass sich ihre Führungstätigkeit durch COVID-19 verändert hat. 93 % meinen sogar, dass sie den Ansatz der digitalen Führung künftig stärker beachten müssen. Als die drei größten Herausforderungen nannten die Befragten die informelle Kommunikation, Teamspirit aufrecht erhalten und agile Führung. In diesem Sinne sollten Sie nicht nach dem (neuen) „Normal“ streben, sondern nach dem besseren.

Typische Fragen und Risiken

  • Wie haben Sie die Anforderungen an die Führungskräfte verändert?
  • Was muss in der Kommunikation verändert werden?
  • Kenne ich als Unternehmen die Bedenken, Ängste, Wünsche und neuen Anforderungen meiner Mitarbeiter? (Mitarbeiterbefragung und Unternehmenskommunikation)
  • Wie funktioniert Remote-Führung/digitale Führung? 
  • Welche neuen Routinen braucht es zur erfolgreichen digitalen Führung?
  • Wie verändert sich das Bild der Führungskraft (Rollen/Prozesse) aufgrund von digitaler Zusammenarbeit?
  • Wie geht das Team/die Führungskraft mit der Entzeitlichung und Enträumlichung von Arbeit um? Welche neuen Regeln/Bedingungen der Zusammenarbeit braucht es hier?
  • Wie kann die Führungskraft/das Unternehmen einer Über-/Unterforderung (Burnout/Boreout) durch digitale Arbeit vorbeugen bzw. entgegenwirken?
  • Welches Vertrauenskonzept/Kontrollkonzept habe ich bei der Führung von Mitarbeiter:innen?
  • Wie kann ein Team auch virtuell erfolgreich zusammenarbeiten?
  • Was bedeuten die Veränderungen für die Unternehmenskultur? 
  • Welche Anreizsysteme sind im Zuge von Remote Work noch sinnvoll bzw. kommen neu hinzu?
  • Ist meine Belegschaft ausreichend befähigt, mit den neuen Möglichkeiten der digitalen Zusammenarbeit umzugehen? (Upskilling)
  • Gibt es neue Hierarchien bzw. Rollen und Prozesse, die sich aus der digitalen Zusammenarbeit ergeben?
  • Wie gut lassen bestehende Bedingungen eine agile Führung zu? Was müsste verändert werden?

Kontakt

Stefan Perklin

Stefan Perklin

Partner, Leitung People & Organisation, PwC Austria

Tel: +43 699 163 051 35

Sabine Andergassen-Wininger

Sabine Andergassen-Wininger

Managerin, Outsourcing - Personalverrechnung, PwC Austria

Tel: +43 699 163 056 03

Michael Haas

Michael Haas

Manager, Projekte/ Transformation Personalverrechnung, PwC Austria

Tel: +43 676 414 98 53

Elisabeth Ebner

Elisabeth Ebner

Managerin, Projekte/ Transformation Personalverrechnung, PwC Austria

Tel: +43 676 438 81 94

Ursula Roberts

Ursula Roberts

Partnerin, Labour Law & Immigration, PwC Legal oehner & partner rechtsanwaelte gmbh

Tel: +43 664 886 39 020

Wolfgang Mantler

Wolfgang Mantler

Senior Manager, Remote Work, PwC Austria

Tel: +43 699 163 056 79

Markus Wimmer

Markus Wimmer

Senior Manager, Lohnsteuer & SV / GPLB, PwC Austria

Tel: +43 676 414 2652

Martina Limbeck

Martina Limbeck

Senior Managerin, Lohnsteuer & SV / GPLB, PwC Austria

Tel: +43 699 116 147 01

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