Das neue Gehaltssystem im KV Handel

Unsere ExpertInnen beraten und begleiten Sie beim erfolgreichen Umstieg

Neues Gehaltssystem im Kollektivvertrag für Angestellte im Handel - Worum geht's?

Der KV Handel (Kollektivvertrag für Angestellte und Lehrlinge in Handelsbetrieben) sieht seit 1. Dezember 2017 ein neues Gehaltssystem für Angestellte vor. Das bisherige, alte Gehaltssystem gilt derzeit nur noch bis 31. Dezember 2021. Ab dem 1. Jänner 2022 gilt für alle Handelsunternehmen ausschließlich das neue Gehaltssystem. Ausnahmslos alle Handelsunternehmen haben daher verpflichtend bis spätestens 1. Jänner 2022 in das neue Gehaltssystem umzusteigen und ihre Angestellten entsprechend umzustufen.

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Ein Blick auf die Details

ArbeitgeberInnen im Handel haben nun noch bis zum 1. Jänner 2022 Zeit, ihre Angestellten in das neue Gehaltssystem zu überführen. Jedoch verlangen die Sonderbestimmungen des KV Handel nach einer sorgfältigen Vorbereitung in Bezug auf die konkrete Umsetzung der Neuerungen. Sie haben Fragen zum Umstieg? Unsere ExpertInnen unterstützen Sie gerne.

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Die Änderungen im Überblick

Die ArbeitnehmerInnen sind entsprechend ihrer Tätigkeiten, teilweise ihrer Ausbildung und (Vor-)Dienstzeiten in die Beschäftigungsgruppen einzustufen, um das korrekte kollektivvertragliche Mindestentgelt zu ermitteln.

Hierfür sieht das alte Gehaltssystem des KV Handel insgesamt sechs unterschiedliche Beschäftigungsgruppen (Beschäftigungsgruppe 1 bis 6) vor. Das neue Gehaltssystem beinhaltet nun insgesamt acht Beschäftigungsgruppen (Beschäftigungsgruppe A bis H), in welche die Personen einzustufen sind. Das Gehaltssystem des KV Handel soll mit diesem neuen Gehaltssystem nun vereinfacht und modernisiert werden.

Die neuen acht Beschäftigungsgruppen werden detailliert anhand von "Bewertungskriterien" beschrieben. Weiters beinhalten sie Referenzfunktionen, welche den verschiedenen Arbeitswelten im KV Handel zugeordnet werden. Bei diesen Arbeitswelten handelt es sich um typische Tätigkeiten im Handel, wie Einkauf, Verkauf & Vertrieb, Marketing und Kommunikation, Kaufmännische & administrative Dienstleistungen, Logistik, Technischer Dienst sowie Informationstechnologie (IT).

Wie wir Sie unterstützen - unsere Services:

Um Handelsunternehmen beim konkreten Umstieg bestmöglich zu unterstützen, bieten PwC und PwC Legal* Ihnen eine Reihe von unterschiedlichen Services in den Bereichen Arbeitsrecht und P&O (insbesondere Payroll-Beratung) an.

Maßgeschneiderte Workshops

In maßgeschneiderten Workshops präsentieren wir auf Ihr Unternehmen zugeschnittene Lösungen und greifen alle für Sie relevanten Themenschwerpunkte des Umstiegs auf den neuen KV Handel auf. Bei Bedarf wird bei einem maßgeschneiderten Workshop auch die konkrete Einstufung der jeweiligen ArbeitnehmerInnen in die neuen Beschäftigungsgruppen mit Ihnen besprochen.

Da bei dem Umstieg in das neue Gehaltssystem des KV Handel von der bisherigen (alten) Einstufung in das alte Gehaltssystem ausgegangen wird, überprüfen wir bei Bedarf auch gerne die bisherigen (alten) Einstufungen in die Beschäftigungsgruppen sowie die anzurechnenden Vordienstzeiten der betreffenden Personen.

Rule Keeper: KV Handel NEU (Legal Tech Tool)

Der Rule Keeper zum Umstieg in den KV Handel ist das innovative, für Sie entworfene Legal Tech Tool von PwC Legal*, welches den Usern als digitale Entscheidungshilfe bei der Umstufung der Angestellten dient.

Die digitale Entscheidungshilfe unterstützt Sie insbesondere bei der Findung der richtigen Beschäftigungsgruppe. Weiters erstellt das Tool den vor dem Umstieg an alle Beschäftigten auszuhändigenden Umstiegsdienstzettel (“Dienstzettel NEU”) für die jeweiligen Personen und stellt diesen am Ende zum Download zur Verfügung. In diesem Zusammenhang wird auch das neue kollektivvertragliche Mindestgehalt sowie ein ggf. zustehender Reformbetrag automatisch berechnet und ausgewiesen.

Möchten Sie im Zuge des Umstiegs in den neuen Kollektivvertrag Ihre arbeitsvertraglichen Vereinbarungen auf Richtigkeit prüfen lassen? Die ExpertInnen von PwC Legal* bieten den Umstieg mit Rule Keeper auch im Paket mit einem Vertragscheck an.
 

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Individuelle Beratung

Bei Bedarf stehen ExpertInnen im Bereich Arbeitsrecht von PwC Legal* und von PwC im Bereich Payroll auch für individuelle Beratungsgespräche zur Verfügung. Je nachdem, in welchem Bereich Sie Hilfestellung benötigen, unterstützen wir Sie gerne individuell.

Etwa bei der Findung der richtigen Beschäftigungsgruppe, der gemeinsamen Erarbeitung einer "Road-Map", der Erstellung diverser Dokumente im Zusammenhang mit dem Umstieg (z.B. Informationsschreiben an die ArbeitnehmerInnen, Umstiegsdienstzettel, etc.) oder auch bei der konkreten Umsetzung der Lohnverrechnung oder einer bei All-In-Vereinbarungen erforderlichen Deckungsrechnung.

Rechtliche Stellungnahmen

Das neue Gehaltssystem des KV Handel sieht acht neue Beschäftigungsgruppen vor, welche genau beschrieben und voneinander abgegrenzt sind. Weiters unterstützen die Referenzfunktionen der jeweiligen Beschäftigungsgruppen bei der Einstufung.

Nichtsdestotrotz gestaltet sich die konkrete Einstufung in manchen Fällen als sehr schwierig. In derartigen Zweifels- oder Streitfällen unterstützen Sie die ExpertInnen von PwC Legal* gerne mit rechtlichen Stellungnahmen und arbeiten die korrekte Beschäftigungsgruppe im Detail auf.

Payroll Beratung

Die ExpertInnen von PwC Österreich unterstützen Sie bei allen Fragestellungen rund um Payroll-Themen in Zusammenhang mit dem Umstieg. Besonderen Fokus legen wir dabei auf die Ermittlung der kollektivvertraglichen Mindestgehälter und Überzahlungen sowie ggf. zustehende Reformbeträge, die sich aufgrund der neuen Beschäftigungsgruppen ergeben. Dies umfasst auch die kollektivvertraglich vorgegebene Aufteilung von All-In-Gehältern. Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung in Ihrer Gehaltsabrechnung (z.B. Einrichtung zusätzlicher Lohnarten) und bei den von Ihnen eingesetzten Kollektivvertragstools.

Ist der Umstieg erfolgt, beraten wir Sie bei der Ermittlung der kollektivvertraglichen Ansprüche und der Überzahlungen für die jährlichen Erhöhungen und Vorrückungen. Wir beraten bei Beförderungen ("Rösselsprung vorwärts") und Umreihungen in eine niedrigere Beschäftigungsgruppe ("Rösselsprung rückwärts"), sowie betreffend der gemäß Kollektivvertrag durchzuführenden Deckenungsrechnungen für All-In-Gehälter. Im Bedarfsfall können wir Sie auch mit maßgeschneiderten elektronischen Lösungen unterstützen.

Weitere PwC-Services

Infos im Blog

Blogbeiträge

Weiterführende Informationen sowie einen Überblick über das neue Gehaltssystem gibt unser aktueller Blogbeitrag. Bei Änderungen oder Neuerungen informieren wir Sie auf unserer Website in einem Blogbeitrag.

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Unsere Checkliste

Schritt für Schritt informiert: Ein übersichtliches Dokument mit den entscheidenden Infos und Tipps für den Umstieg. Unsere Checkliste zeigt an, was in dieser Zeit besonders zu beachten ist.

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In individuellen Workshops bereiten wir auf Ihr Unternehmen zugeschnittene Lösungen vor und greifen alle für Sie relevanten Themen rund um Ihren Umstieg auf den neuen KV Handel auf.

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Ursula Roberts

Ursula Roberts

Partnerin, PwC Legal*

Tel: +43 664 886 39 020

Martina Limbeck

Martina Limbeck

Senior Managerin, Lohnsteuer & SV / GPLB, PwC Austria

Tel: +43 699 116 147 01

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