Steuerstrategie & Nachhaltigkeit

Der Trend zur Nachhaltigkeit hat sich in der Gesellschaft etabliert und erfasste in den letzten Jahren auch zunehmend die Unternehmenswelt.  In der strategischen Ausrichtung von nachhaltigen Unternehmen steht dabei die Frage nach den Auswirkungen der Geschäftstätigkeit auf die Umwelt und die Gesellschaft im Fokus. Welche neuen Anforderungen stellt nun dieser Nachhaltigkeitstrend an eine moderne Steuerfunktion?

Die Brücke zum Steuerrecht

Der Fokus der Steuerstrategie vieler global tätiger Unternehmen lag in der Vergangenheit in der Optimierung dieses Kostenfaktors, wobei die Auswirkungen auf die Gesellschaft oder die Umwelt oft nicht im Vordergrund standen. Dies gilt auch für die Steuerpolitik einzelner Staaten, die auf Steuervorteile als Standortfaktor setzten.

Mit zwingenden Vorgaben im Bereich des Steuerreportings, höheren Transparenzstandards und zukünftig auch Mindeststeuern wird dieser Entwicklung von seiten der OECD und der EU entgegengetreten. Zusätzlich haben das digitale Zeitalter und die globale Vernetzung via Social Media dafür gesorgt, dass unternehmerisches Handeln - auch in Bezug auf Steuerpolitik - in erhöhtem Ausmaß dem öffentlichen Interesse ausgesetzt ist.

ESG Faktoren im Steuerrecht

Die sozioökonomische Bedeutung von Steuern kann anhand der ESG-Faktoren veranschaulicht werden:

  • Environmental: Umweltsteuern, Umweltabgaben, steuerliche Förderungen - Wie lenken gezielte Maßnahmen das unternehmerische Handeln in Richtung Nachhaltigkeit?

  • Social: Wie viel Steuern zahlt das Unternehmen („fair share“)? Wie transparent ist das Unternehmen in Bezug auf Steuern? Wie ist die Haltung des Unternehmens in Bezug auf Steuern? Werden “Lücken” im Steuerrecht ausgenutzt?

  • Governance: Wie ist das Unternehmen in Bezug auf Steuern organisiert? Wer entscheidet anhand welcher Vorgaben?


Steuern in der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Bei der Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten greifen Unternehmen regelmäßig auf international anerkannte Richtlinien zurück.  Die Global Reporting Initiative (GRI) ist einer der weltweit bedeutendsten Anbieter solcher Rahmenbedingungen (GRI-Standards) und gilt auch in Österreich als “Best Practice” für die Nachhaltigkeitsberichterstattung. Mit dem neuen GRI Standard 207 (anwendbar für Berichtsjahre ab 1.1.2021) wurden erstmals Steuerthemen als grundsätzlich nachhaltigkeitsrelevant eingestuft. 

Dieser Reportingstandard regelt im Detail wie steuerliche Transparenzberichte zu erstellen sind. Betroffen davon sind alle Unternehmen, die Steuern als wesentliches Nachhaltigkeitsthema identifiziert haben. Es ist davon auszugehen, dass steuerliche Transparenz für die breite Mehrheit aller berichtenden Unternehmen ein wesentliches Nachhaltigkeitsthema ist oder in den nächsten Jahren wird. 

GRI 207: Vier Säulen für steuerliche Transparenz

01 - Steuerkonzept

Zum Steuerkonzept muss die berichtende Organisation folgende Informationen offenlegen:

  • Eine Beschreibung des Steuerkonzeptes, einschließlich:

    1. ob die Organisation eine Steuerstrategie hat und, falls ja, einen Link zu dieser Strategie, sofern öffentlich verfügbar;

    2. Angabe des Kontrollorgans oder der Position auf Vorstandsebene innerhalb der Organisation, das bzw. die formell die Steuerstrategie überprüft und genehmigt, sowie Angaben zur Häufigkeit dieser Überprüfung;

    3. des Ansatzes zur Einhaltung regulatorischer Vorgaben;

    4. wie das Steuerkonzept mit den Strategien zur geschäftlichen und nachhaltigen Entwicklung der Organisation verknüpft ist.

02 - Tax Governance, Kontrolle, Risikomanagement

Zu Tax Governance, Kontrolle und Risikomanagement ist die berichtende Organisation verpflichtet folgende Informationen offenzulegen:

  • Eine Beschreibung des Tax Governance und Control Frameworks, einschließlich:

    1. Angabe des Kontrollorgans oder der Position auf der Führungsebene der Organisation, das bzw. die für die Einhaltung der Steuerstrategie verantwortlich ist;

    2. wie das Steuerkonzept innerhalb der Organisation eingebettet ist;

    3. Umgang mit Steuerrisiken, einschließlich der Art und Weise, wie Risiken identifiziert, verwaltet und überwacht werden;

    4. wie die Einhaltung des Tax Governance und Control Frameworks überwacht wird.

  • Eine Beschreibung der Mechanismen zum Melden von Bedenken hinsichtlich unethischen oder gesetzeswidrigen Verhaltensweisen sowie der Integrität der Organisation in Bezug auf Steuern.

  • Eine Beschreibung des Prüfungsverfahrens für Angaben hinsichtlich der Steuern und gegebenenfalls einen Verweis auf den Prüfungsbericht, eine Erklärung oder Meinung.

03 - Stakeholder Management

Zur Einbeziehung von Stakeholdern und Management von steuerlichen Bedenken ist die Offenlegung folgender Informationen verpflichtend:

  • Eine Beschreibung des Ansatzes zur Einbeziehung von Stakeholdern und zum Management von steuerlichen Bedenken der Stakeholder, einschließlich:

    1. des Ansatzes hinsichtlich der Zusammenarbeit mit den Steuerbehörden;

    2. des Ansatzes hinsichtlich politischer Einflussnahme zu Steuerfragen;

    3. des Verfahrens zur Erfassung und Berücksichtigung der Ansichten und Bedenken von Stakeholdern, einschließlich externer Stakeholder.

04 - Länderbezogene Berichterstattung

In Bezug auf die länderbezogene Berichterstattung (CbCR) bestehen folgende Offenlegungspflichten:

  • Alle Steuerhoheitsgebiete, in denen die im geprüften Finanzbericht der Organisation oder öffentlich zugänglichen Finanzbericht enthaltenen Unternehmen steuerlich ansässig sind.

  • Für jedes in Angabe a. aufgeführte Steuerhoheitsgebiet:

    1. Namen der ansässigen Unternehmen;

    2. Haupttätigkeiten der Organisation;

    3. Anzahl der Angestellten und die Grundlage für die Berechnung dieser Anzahl;

    4. Umsatzerlöse aus Geschäftsvorfällen mit fremden Unternehmen;

    5. Einnahmen aus konzerninternen Transaktionen mit anderen Steuerhoheitsgebieten;

    6. Ergebnis vor Ertragssteuern;

    7. Sachanlagen mit Ausnahme von Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten;

    8. die gezahlte Ertragssteuer;

    9. die entstandene Ertragssteuer;

    10. Gründe für die Differenz zwischen dem entstandenen und dem durch Anwendung des Regelsteuersatzes auf das Ergebnis vor Ertragssteuern ermittelten Ertragsteuerbetrag.

  • Der Zeitraum, für den die in Angabe CbCR angegebenen Informationen gelten.

Selbstreflexion: der Status Quo

Durch den neuen Standard werden die Erwartungen der Stakeholder an die steuerliche Transparenz steigen. Um diesen Erwartungen gerecht zu werden, müssen Unternehmen ihren Ansatz zur Steuerstrategie prüfen und Antworten auf verschiedene Fragen finden:

  • Haben wir bereits eine ausreichende steuerliche Transparenzberichterstattung?

  • Welche Bedeutung hat der GRI 207 für ein Unternehmen, das bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung bereits auf die GRI-Standards setzt?

  • Welche organisatorischen Herausforderungen kommen auf unser Tax-Compliance-Management-System zu, wenn wir den Standard berücksichtigen wollen?

  • Wie können wir eine nachhaltige Steuerstrategie mit unserer Unternehmensstrategie verbinden?

  • Wie können wir im steuerlichen Risikomanagement möglichen Ruf- oder Reputationsschäden vorbeugen?

  • Gewähren wir als Unternehmen Einsicht in unsere Interessensvertretung, zu öffentlich geäußerten Positionen zu steuerlichen Kontroversen und über unsere Mitgliedschaft in Verbänden und Arbeitsgruppen zur Steuerpolitik?

  • Wie werden wir über Geschäftsdaten im Rahmen eines öffentlichen „Country-by-Country-Reportings“ berichten?

Ihr Nutzen:

Von der Ausgestaltung einer nachhaltigen Steuerstrategie über die Implementierung der notwendigen Prozesse und Strukturen bis zur Umsetzung einer umfassenden steuerlichen Nachhaltigkeits- und Transparenzberichterstattung begleiten wir Sie bei Ihrer Transformation zu einem steuerlich nachhaltigen Unternehmen.

DAX-40-Studie

Die Erfahrungen aus der Praxis zeigen ein gemischtes Bild. Fast 75% der DAX-40-Unternehmen veröffentlichen Angaben zu ihrem Steuerkonzept, wie nach dem GRI gefordert, womit den Anforderungen an diesen Disclosure am häufigsten nachgekommen wurde. Rund 70% der Unternehmen haben über ihr steuerliches Kontroll- und Risikomanagement berichtet.

Deutlich weniger Unternehmen sind es hingegen, die Angaben zum Disclosure-3 machen, wobei immerhin 60% der untersuchten DAX-40-Unternehmen Informationen zum Umgang mit den Finanzbehörden bereitgestellt haben.

Schließlich haben im Beobachtungszeitraum lediglich zwei Unternehmen ein CbCR, wie nach Disclosure-4 vorgegeben, (teilweise) umgesetzt.

Zielgruppe des GRI 207

Der Nachhaltigkeitsaspekt des GRI 207 kommt in unterschiedlichen Formen zum Ausdruck. Neben Fragen wie, wie viel Steuern zahle ich, spielt es auch eine Rolle, wo diese Steuern gezahlt werden und für welchen Zweck sie verwendet werden.

Grundsätzlich kann dieser Standard von Unternehmen jeder Art, Größe und Branche bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung im Bereich Steuern verwendet werden.  Im Fokus des Standards liegen insbesondere Unternehmen, die international agieren. Mitunter handelt es sich dabei um börsennotierte Unternehmen, die auch eine gewisse Medienpräsenz haben.

Transparenz

In seinem Kern verfolgt der GRI 207 die Idee, Unternehmen dazu zu bewegen, transparenter mit steuerrelevanten Themen umzugehen. Naturgemäß werden demnach jene Unternehmen anvisiert, die aggressive Steuerplanung betreiben – sei es etwa durch die Eliminierung körperlicher Präsenz in high-tax Jurisdiktionen oder durch Verlegung des Geschäftssitzes in Steueroasen. Betroffen sind überdies Unternehmen, die in bestimmten Teilen der Welt tätig sind, in denen suboptimale Arbeitsbedingungen herrschen.

Unsere Leistungen

Die Experten von PwC unterstützen Sie auf Ihrem Weg, Nachhaltigkeit im Unternehmen zu verankern. Im Bereich Steuerrecht beraten wie Sie umfassend von der Ausgestaltung einer nachhaltigen Steuerstrategie über die Implementierung der notwendigen Prozesse und Strukturen bis hin zur konkreten Anwendung des GRI 207 und einer umfassenden Nachhaltigkeitsberichterstattung.

Unsere Dienstleistungen im Überblick:

  • Beratung und Unterstützung bei der Entwicklung einer Konzernsteuerstrategie 
  • Unterstützung bei der laufenden Compliance mit der definierten Steuerstrategie
  • Erstellung und Bewertung von steuerlichen Transparenzberichten
  • Bewertung Ihrer steuerlichen Transparenz mittels Benchmarks
  • Prüfung von steuerlichen Transparenzberichten
  • Due Diligence-Beratung bei M&A im Zusammenhang mit steuerlicher Nachhaltigkeit
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Richard Jerabek

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Partner, Tax & Legal Services, PwC Austria

Tel: +43 699 1087 2521

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