Nutzen Sie das öffentliche Country-by-Country-Reporting für Ihr Unternehmen

Die EU hat im November 2021 die Richtlinie über das öffentliche Country-by-Country Reporting (CbCR; CbC Reporting) eingeführt, mit der eine große Anzahl multinationaler Unternehmen (MNU) in den Mitgliedsstaaten verpflichtet werden, ihre Körperschaftsteuerdaten öffentlich zu machen. Österreich hat einen ersten Entwurf zur Umsetzung dieser Richtlinie in das lokale Steuerrecht im April 2024 veröffentlicht. Während viele der von der Richtlinie betroffenen MNUs bereits der CbC-Meldepflicht der OECD unterliegen, haben nur sehr wenige diese Informationen im Rahmen ihrer jährlichen Berichterstattung (auf freiwilliger Basis) öffentlich bekannt gegeben. Der folgende Artikel gibt einen Überblick über die bestehende Steuerberichterstattungs-Landschaft, zeigt Details zum neuen (EU) öffentlichen CbCR auf und geht auf die Herausforderungen und Chancen ein, die sich aus diesen Steuerberichtsregelungen ergeben.

Die Landschaft der Steuerberichterstattung -
Ein Überblick

Verpflichtendes Reporting

Das CbC-Reporting der OECD wurde als Teil des BEPS-Aktionspunkts 13 eingeführt und 2017 in die OECD-Verrechnungspreisrichtlinien aufgenommen. Es ist ein wichtiges Instrument für Steuerbehörden, um das Risiko von Gewinnverlagerungen und Steuervermeidungsstrategien großer MNU zu bewerten. Die Informationen im CbC-Bericht sind jedoch vertraulich und nicht öffentlich zugänglich. 

Das Hauptziel des CbCR der OECD besteht daher darin, die Qualität und Quantität der den Steuerbehörden zur Verfügung stehenden Informationen zu verbessern. Die Initiative der EU ein öffentliches CbCR einzuführen, hingegen zielt darauf ab, der Öffentlichkeit, einschließlich Investoren, Nichtregierungsorganisationen, Verbrauchern und anderen Interessengruppen, Transparenz zu bieten, um Vertrauen darin aufzubauen wie Unternehmen mit ihren finanziellen Beiträgen an die Länder umgehen, in denen sie tätig sind. Weitere Ziele der Initiative sind die „Förderung einer größeren Rechenschaftspflicht der Unternehmen, das Ermöglichen einer besser informierten öffentlichen Debatte und ein Beitrag zur Aufrechterhaltung des Vertrauens in die Fairness der nationalen Steuersysteme“.

Das (EU) öffentliche CbCR basiert auf einer EU-Richtlinie, die auf MNU mit einem konsolidierten Umsatz von mehr als 750 Millionen Euro in jedem der beiden vorangegangenen Geschäftsjahre abzielt (dieser Schwellenwert gilt auch für das OECD CbCR). Die EU-Richtlinie ist anwendbar, wenn das oberste Mutterunternehmen des Konzerns in der EU ansässig ist oder - falls sich der Hauptsitz außerhalb der EU befindet - das MNU in der EU über eine Zweigniederlassung oder Tochtergesellschaft tätig ist (mehr Informationen finden Sie in unserem Newsletter zu diesem Thema). 

Der aktuelle österreichische Entwurf der lokalen Umsetzung der EU-Richtlinie sieht vor, dass die CbC-Berichterstattung für Geschäftsjahre gilt, die nach dem 21. Juni 2024 beginnen. Für viele MNU mit Sitz in Österreich bedeutet dies, dass sie ihre öffentlichen CbC-Daten für das Geschäftsjahr 2025, d.h. im Laufe des Jahres 2026, offenlegen müssen (wenn ihr Bilanzstichtag der 31. Dezember ist).

Aufgaben verbinden

Auch wenn dies noch in weiter Ferne zu liegen scheint, ist die CbC-Berichterstattung nicht das Einzige, was die internationalen Steuerabteilungen aktuell beschäftigt: MNUs mit einem Konzernumsatz von über 750 Millionen Euro unterliegen ab 2024 den Verpflichtungen der neu eingeführten Globalen Mindestbesteuerung („Pillar II“), die es in den unternehmensinternen Prozessen zu implementieren gilt. Im Rahmen dieser Mindestbesteuerung sind die CbC-Daten außerdem Grundlage für die Inanspruchnahme von temporären Safe Harbour-Regeln, die in der Anfangsphase Erleichterungen in der komplexen Datenermittlung bewirken sollen. Wir empfehlen daher, die CbC-Daten der Gruppe im Hinblick auf eine herannahende Offenlegung und auch für Pillar II-Zwecke genauer zu prüfen - worauf bei diesen Daten zu achten ist, beschreiben wir unten. 

Andere CbC-Reporting-Rahmen

Die OECD und die EU sind jedoch nicht die einzigen Institutionen, die CbC-Berichterstattung einführen oder damit arbeiten. Australien ist ein weiteres Beispiel für Länder, die die Einführung einer öffentlichen länderbezogenen Berichterstattung außerhalb der EU planen, aber auch die Global Reporting Initiative (GRI) und z. B. das Standard & Poor's Global Corporate Sustainability Assessment (S&P GSA) verwenden das Konzept der CbC-Daten. Der GRI-Standard ist derzeit weltweit das am häufigsten verwendete Rahmenwerk für Nachhaltigkeitsberichterstattung, und das S&P GSA wird im Dow Jones Sustainability Index verwendet.

Steuern in der Nachhaltigkeit

Aber warum ist das Thema Steuern - und insbesondere CbCR - überhaupt in der Diskussion um Nachhaltigkeit präsent? Neben ihrer recht offensichtlichen Rolle als wichtiges Governance-Thema für jede Organisation sind Steuern auch ein sozialer Faktor, denn oft sind Steuern der größte finanzielle Beitrag eines Unternehmens in die Gesellschaften, in denen es tätig ist. Dies wird noch deutlicher, wenn man den Gesamtsteuerbeitrag eines Konzerns betrachtet, der über die in einem CbCR ausgewiesenen Körperschaftsteuern hinausgeht und auch andere von einem Unternehmen gezahlte Steuern berücksichtigt (z. B. die vom Arbeitgeber getragenen Lohnsteuern und Sozialversicherungsbeiträge, Produktsteuern und mehr). Wenn Sie mehr darüber erfahren möchten, wie Unternehmen in verschiedenen Ländern an die Berichterstattung über Steuertransparenz herangehen, werfen Sie einen Blick in unsere globale Studie zum Thema Steuertransparenz und halten Sie Ausschau nach der Studie 2024, die noch mehr Länder abdecken wird (Veröffentlichung voraussichtlich im Oktober 2024).

Unterschiede zwischen den CbC-Berichtssystemen

Die Daten, die im (EU) öffentlichen CbCR geforderten werden, unterscheiden sich in einigen Details vom denen des OECD CbCR‘s und den in GRI 207.4 geforderten Daten.

Der wohl offensichtlichste Unterschied besteht darin, dass die EU-Regelung (nur) eine Aufschlüsselung nach Ländern für die Länder innerhalb der EU und bestimmter explizit aufgeführter Länder verlangt, während Unternehmen ihre Daten für Länder außerhalb der EU in einer Position zusammenfassen können. Die OECD und die GRI verlangen grundsätzlich CbC-Daten für alle Länder, in denen die Unternehmen tätig sind. 

Weitere Unterschiede finden sich im Inhalt der Berichterstattung:

Vergleich der CbCR-Anforderungen EU-öffentliches CbCR OECD BEPS Aktionspunkt 13 GRI 207: Tax 2019
Gesamt-Erträge x
Umsatz mit fremden Dritten x
Umsatz mit verbundenen Unternehmen  x nur länderübergreifend
Ergebnis vor Ertragteuern
Gezahlte Ertragsteuer auf kassenbasis
Zu zahlende Ertragsteuer
Sachanlagevermögen außer Zahlungsmitteln und Zahlungsmittelequivalente x
Anzahl der Beschäftigten ✓ (in FTE)
Gründe für Unterschiede zwischen rückgestellter Steuer und dem gesetzlichen Steuersatz x x
Betrag der einbehaltenen Gewinne x
Eigenkapital x x
Umgang mit Steuern x x

Während das CbC Reporting der OECD und der EU beim Erreichen bestimmter Schwellenwerte verpflichtend ist, wird der GRI 207 Standard in der Regel als freiwillige Offenlegung angesehen - es sei denn, die Wesentlichkeitsanalyse des Unternehmens im Rahmen seiner Nachhaltigkeitsberichterstattung ergibt, dass Steuern ein wesentliches Thema für das Unternehmen sind, dann ist die Berichterstattung nach GRI 207 für dieses Unternehmen unabhängig von Schwellenwerten verpflichtend. Es sei darauf hingewiesen, dass GRI 207 auch die Offenlegung qualitativer Informationen über die Steuerstrategie, die Steuerpolitik und das Risikomanagement sowie den Stakeholder-Dialog in Bezug auf die Steuern eines Unternehmens umfasst. 

Sollte ein Unternehmen verpflichtet sein, seine CbC-Daten offenzulegen, ergeben sich folgende Herausforderungen und Chancen.

Herausforderungen und Chancen

Herausforderungen

Die entscheidendste Herausforderung ist – wie so oft - das Erreichen einer hohen Datenqualität. Insbesondere bei großen Konzernen, die in vielen Ländern vertreten sind, kann es schwierig sein, die für die CbC-Berichterstattung erforderlichen Daten zu sammeln. Die Automatisierung des Datenerfassungsprozesses und der Einsatz von Tools zur Validierung der erfassten Daten können sich positiv auf die Datenqualität auswirken und den für die Berichterstattung erforderlichen Ressourcenaufwand verringern. Eine zusätzliche Kontrolle durch unabhängige Prüfer sorgt für eine weitere Absicherung und Vertrauen in die Daten. 

Diese Herausforderung in Bezug auf die Datenerhebung ist jedoch nicht neu, da die CbC-Berichterstattung der OECD ähnliche Datenanforderungen hat, wie die öffentliche CbC-Berichterstattung der EU (siehe oben). Neu ist jedoch, dass die gesammelten Daten veröffentlicht werden und der öffentlichen Interpretation unterliegen. Es ist daher nicht nur ratsam, vor der obligatorischen Berichterstattung einen „Probelauf“ durchzuführen, sondern auch zu analysieren, welche Art von Schlussfolgerungen aus der Berichterstattung selbst gezogen werden können. 

„Was sagt mein CbC-Report über mein Unternehmen aus?“

Da in der öffentlichen CbC-Berichterstattung der EU nicht nur die Höhe der gezahlten Körperschaftsteuern, sondern auch zusätzliche Informationen wie Sachanlagen, die Zahl der Beschäftigten oder die kumulierten Gesamteinkünfte veröffentlicht werden müssen, können die Leser die Daten genauer analysieren und ihre eigenen Schlussfolgerungen daraus ziehen. Dies kann zu Fehlinterpretationen und in der Folge zu Reputationsschäden und Vertrauensverlust führen.

Was Sie tun können

Um dem entgegenzuwirken, sollten Unternehmen, die im Rahmen der EU öffentlichen CbC-Berichterstattung zur Offenlegung verpflichtet sind, erwägen, zusätzliche Informationen über ihre Steuerpraktiken zu veröffentlichen. Sie könnten darauf eingehen, warum die Steuerzahlungen unter dem gesetzlichen Steuersatz in einigen Ländern liegen, oder erläutern, wie das Unternehmen das Thema Steuern grundsätzlich angeht und organisiert. Lieder scheint es nicht möglich zu sein, zusätzlichen Kontext zu ausgewählten CbC-Datenpunkten zu geben - zumindest nicht in großem Umfang -, wenn es um die über das österreichische Firmenbuch veröffentlichten Informationen geht. Deshalb ist die Aufnahme zusätzlicher Informationen über Steuern in die Nachhaltigkeitsberichterstattung oder in einen separaten Steuertransparenzbericht eine mögliche Lösung für dieses Problem.

Es ist zu beachten, dass es auch möglich sein wird, die Veröffentlichung von (Teilen) der CbC-Daten zu verschieben, wenn ein Unternehmen andernfalls erhebliche negative Auswirkungen auf seine Marktposition erleiden würde. Aber auch das Weglassen von Informationen kann von den Stakeholdern des Unternehmens auf unterschiedliche Weise interpretiert werden. Die Unternehmen müssen daher auch die Gründe für ihre Auslassungen sorgfältig erläutern und wie oben beschrieben zusätzlichen Kontext geben. 

Chancen

Verbesserte Kommunikation mit Stakeholdern

(Österreichische) Unternehmen, die unter die neue EU-Regelung fallen, können die Verpflichtung zur öffentlichen CbC-Berichterstattung nutzen, um (neu) zu bewerten, ob und wie ein Unternehmen mit seinen Stakeholdern zu seinen Steuerangelegenheiten kommuniziert, und könnten sich dabei sogar von Unternehmen in anderen Ländern inspirieren lassen, die bereits eine Pflicht zu ausgewählter Steuerberichterstattung eingeführt haben: 

Ein Beispiel für verpflichtende Steuerberichterstattung ist das Vereinigte Königreich mit verpflichtenden Angaben zur Steuerstrategie eines Unternehmens. Ein weiteres Beispiel ist Spanien, das bereits die Veröffentlichung einiger quantitativer Informationen vorschreibt (Gewinn vor Steuern und gezahlte Körperschaftssteuer nach Land). Unternehmen in beiden Ländern haben die Gelegenheit genutzt, zusätzliches Vertrauen bei ihren Stakeholdern aufzubauen, indem sie über die Mindestanforderungen an Steuerberichterstattung in ihrem Land hinausgehen und in ihrer jährlichen Berichterstattung zusätzliche Informationen über ihre allgemeine Steuerpolitik und Steuerzahlungen bereitstellen.

GRI 207 ist der Standard, der am häufigsten verwendet wird, um solche zusätzlichen Einblicke zu geben. Er kann auch um einen ganzheitlicheren Blick auf die Steuerzahlungen von Unternehmen erweitert werden. Hierbei bedient man sich dann einer Total Tax Contribution, einem umfassenderen „Steuer-Fußabdruck“ (wie vom Weltwirtschaftsforum empfohlen). 

Transparenz

Ziel solcher Steuertransparenzberichte ist es - wie der Name schon sagt -, den Lesern mehr Transparenz in Bezug auf die Steuerangelegenheiten des Unternehmens zu geben. Dazu gehört auch ein besseres Verständnis dafür, wie das Unternehmen seine Steuerpolitik organisiert, welche (Steuer-)Risiken es eingeht und mit welchen steuerlichen Herausforderungen es konfrontiert ist. Der Zugang zu und das Verständnis für solche Steuerthemen bei Stakeholdern außerhalb des Unternehmens – von denen vermutlich viele nur eingeschränkt Erfahrung im Steuerrecht haben - kann ein positives Merkmal in der Selbstdarstellung eines Unternehmens sein und dazu beitragen, Vertrauen in seine allgemeine Governance aufzubauen. Darüber hinaus sind auch interne Stakeholder wie Mitarbeitende ebenfalls daran interessiert, wie der eigene Arbeitgeber mit seinen Steuerverpflichtungen umgeht.  

Öffentlich zugängliche Informationen darüber, wie ein Unternehmen seine Steuern adressiert, werden im Allgemeinen auch von Investoren begrüßt, da Steuern zu einem viel diskutierten Thema geworden sind und in vielen Ländern Regeln und Vorschriften zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung und aggressiver Steuerplanung eingeführt wurden. Ein Verständnis der Steuerstrategie, der Unternehmensführung und der Risikobereitschaft eines Unternehmens in Bezug auf seine Steuern kann wertvolle Informationen für das Risikomanagement der Investoren liefern.

Ratings 

Darüber hinaus gibt es eine wachsende Zahl von (ESG-)Ratings, die Steuertransparenz als eines ihrer Bewertungskriterien einsetzen (z. B. das S&P Global Corporate Sustainability Assessment, das vom Dow Jones Sustainability Index verwendet wird, die ESG-Metriken von FTSE Russell, Sustainalytics und viele weitere). 

Mehr als Tax Transparency Reporting

Es gibt noch weitere Möglichkeiten die Steuerfunktion und das Nachhaltigkeitsmanagement zu verbinden – zB durch das Abstimmen von Steuer-strategie und -reporting mit Nachhaltigkeits-strategie und -reporting oder durch Analysen wie sich die Anstrengungen zu mehr Nachhaltigkeit auf die internen Verrechnungspreise auswirken. Die Einbeziehung der Steuerexperten eines Unternehmens in die allgemeinen Governance- und Nachhaltigkeitsdiskussionen hilft außerdem dabei potenziell wertvolle Zusammenhänge zwischen Steuern und Nachhaltigkeit(sberichterstattung) zu identifizieren, Effizienz zu steigern und unterstützt eine konsistente Darstellung des Geschäftsmodells.

Schlussfolgerung

Die Einführung von verpflichtender Steuerberichterstattung wie dem Country-by-Country Reporting kann viele Vorteile mit sich bringen, aber Unternehmen müssen sich möglicher Fallstricke bewusst sein und ihre Informationen mit der nötigen Sorgfalt und Vorsicht aufbereiten. 

Wir von PwC Österreich unterstützen Sie natürlich gerne auf dem Weg zur verpflichtenden oder freiwilligen Steuerberichterstattung mit Experten in den Bereichen Automatisierung, Data Analytics, Verrechnungspreise, Steuerstrategie, Tax Governance und Tax Risk und Control Management.

Folgen Sie uns

Pflichtfelder sind mit Sternchen markiert(*)

Mit dem Klick auf „Senden“ bestätige ich, die Datenschutzerklärung und die vertrauliche Verwendung meiner Daten zur Kenntnis genommen zu haben. Ich habe jederzeit die Möglichkeit, die zugesandten Informationen durch eine E-Mail über die Kontaktseite abzubestellen.

Kontakt

Marianna Dozsa

Marianna Dozsa

Partnerin, PwC Austria

Tel: +43 676 833 773 239

Anna Kraus

Anna Kraus

Manager, PwC Austria

Tel: +43 699 101 505 54

Hide