02. Februar 2023
Die von der OECD veröffentlichte Administrative Guidance enthält unter anderem Ausführungen zur Anerkennung der US-Mindeststeuer (auch bekannt unter „Global Intangible Low-Taxed Income“ oder „GILTI“) im Rahmen der GloBE-Regelungen sowie zur Ausgestaltung der nationalen Top-up Tax. Weiters sind auch allgemeine Erläuterungen hinsichtlich Anwendungsbereich, Funktionsweise und Übergangsregelungen enthalten. Durch die Administrative Guidance soll eine einheitliche Auslegung ebenso wie eine einheitliche Umsetzung und Anwendung durch die jeweiligen Staaten sichergestellt werden.
20. März 2023
Der Diskussionsentwurf des deutschen Finanzministeriums sieht die Umsetzung der Pillar II-Regelungen in einem eigenen Gesetz außerhalb des KStG vor („Mindeststeuergesetz“). Die Mindeststeuer ist eine eigenständige Steuer vom Einkommen, zusätzlich zur Körperschaftsteuer. Erfasst sind im Einklang mit den Vorgaben der EU-Richtlinie Unternehmensgruppen mit Umsatzerlösen von mindestens EUR 750 Mio in mindestens zwei der vier vorangegangenen Geschäftsjahre. Die Umsetzung soll inklusive nationaler Ergänzungssteuer sowie Vereinfachungsregelungen erfolgen (temporärer CbCR-Safe-Harbour, Vereinfachungen für unwesentliche Geschäftseinheiten, Safe-Harbour-Regelung bei anerkannter nationaler Ergänzungssteuer).
07. Juni 2023
Als erster EU-Staat wurde in den Niederlanden am 31. Mai 2023 der Gesetzesvorschlag zur nationalen Umsetzung der Globalen Mindestbesteuerung beim Parlament eingebracht. Die niederländischen Regeln folgen sehr eng der EU-Richtlinie und den OECD-Papieren und sehen ab 2024 eine TopUp-Tax auf 15% vor. Für unter dem Effektivsteuersatz von 15% besteuerte inländische Einkünfte soll eine nationale Ergänzungssteuer eingeführt werden.
20. Juli 2023
Am 17. Juli 2023 wurde seitens der OECD eine weitere Leitlinie (“Administrative Guidance”) mit näheren Erläuterungen zu den GloBE Model Rules veröffentlicht. Dieser Leitfaden enthält eine Reihe von Klarstellungen, insbesondere zur Währungsumrechung bei Anwendung der GloBE-Rules, zu tax credits, zur Substanzausnahme sowie zur nationalen Ergänzungssteuer. Weiters finden sich darin nähere Vorgaben für einen Safe Harbour bei Umsetzung einer QDMTT (Qualified Domestic Minimum TopUp-Tax) sowie einer UTPR (Undertaxed Profits Rule).
18. August 2023
Die deutsche Bundesregierung hat am 16. August 2023 den Regierungsentwurf zum deutschen Mindeststeuergesetzes veröffentlicht. Die Vorschriften folgen der EU-Richltinie und den OECD-Vorgaben und stellen ab 2024 eine konzernweite Mindestbesteuerung von 15% über die Primär- und ab 2025 zusätzlich über die Sekundärergänzungssteuer sicher. Für niedrigbesteuerte inländische Einkünfte wird von der Möglichkeit der Einführung einer nationalen Ergänzungssteuer Gebrauch gemacht. Zur Reduktion des administrativen Aufwandes für die betroffenen Unternehmen sind (zeitlich befristete) Übergangs- bzw. Vereinfachungsregelungen vorgesehen.
03. Oktober 2023
Am 3. Oktober 2023 hat das BMF das österreichische Umsetzungsgesetz zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung (Pillar II) veröffentlicht. Die Begutachtungsfrist endet am 20. Oktober 2023. In Kraft treten sollen die neuen Regelungen mit 01.01.2024.
Die globale Mindestbesteuerung von 15% wird im Wege der Primär- und (ab 2025) auch im Wege der Sekundär-Ergänzungssteuer sichergestellt. Weiters macht der österreichische Gesetzgeber von der Möglichkeit der Einführung einer nationalen Ergänzungssteuer Gebrauch.
Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung wird ein temporärer CbCR- sowie Sekundär-Ergänzungssteuer-Safe-Harbour umgesetzt. Der Begutachtungsentwurf enthält weiters einen permanenten Safe-Harbour für anerkannte (ausländische) nationale Ergänzungssteuern sowie eine Vereinfachung bei der Ermittlung der CbCR-Safe-Harbours für unwesentliche Geschäftseinheiten.
24. November 2023
Die österreichische Bundesregierung hat am 24. November 2023 die Regierungsvorlage zum österreichischen Mindestbesteuerungsgesetz veröffentlicht. Sie folgt weitgehend dem vorgelegten Begutachtungsentwurf. In einzelnen Bestimmungen und in den Erläuternden Bemerkungen wurden nähere Präzisierungen und Klarstellungen vorgenommen.
14. Dezember 2023
Der Nationalrat hat am 14. Dezember 2023 das Mindestbesteuerungsgesetz entsprechend der eingebrachten Regierungsvorlage beschlossen. Einen Abänderungsantrag gab es nur in Bezug auf die geplanten Änderungen im UGB. Mit der Gesetzeswerdung ist bis Jahresende zu rechnen.
18. Dezember 2023
Kurz vor Jahresende hat die OECD eine weitere Administrative Guidance veröffentlicht. Diese enthält insbesondere nähere Erläuterungen zu den Safe Harbours.
12. Juli 2022
Die tschechische EU-Ratspräsidentschaft hielt ihre erste ECOFIN-Sitzung am 12. Juli 2022 ab. Dabei wurde die Präsidentschaftsagenda für die zweite Hälfte des Jahres 2022 vorgestellt und verkündet, dass die Umsetzung der Pillar II-Regelungen für die Präsidentschaft hohe Priorität habe.
15. Juli 2022
Auf Basis der Aussagen einzelner US-Senatoren wird allgemein erwartet, dass im Senat gegen die Umsetzung der Pillar II-Regelungen in den USA gestimmt wird und somit die bestehenden US-GILTI Regelungen vorerst unverändert beibehalten werden. Als Grund dafür wird die Sorge um die Entwicklung der US-Wirtschaft genannt, sollten die USA als erste den Schritt in der Umsetzung der OECD Vorgaben zu Pillar II wagen und andere Länder nicht nachziehen.
18. Juli 2022
In einer Rede im Europäischen Parlament bestätigte der tschechische Finanzminister, dass die Arbeiten zur Ausräumung der verbleibenden Differenzen zwischen den Mitgliedstaaten im Herbst intensiviert werden, um bis zum ECOFIN-Gipfel am 4. Oktober 2022 eine Einigung zu erzielen.
25. Juli 2022
Als eines der ersten europäischen Länder hat Großbritannien einen Gesetzesentwurf veröffentlicht, der darauf abzielt, die OECD Model Rules zur globalen Mindestbesteuerung in britisches Recht umzusetzen. Als Datum des Inkrafttretens ist der 1. Jänner 2024 vorgesehen. Hier der Link zum Gesetzesentwurf.
17. August 2022
Am 17. August veröffentlichte die Schweiz den Begutachtungsentwurf zur Verordnung über die Mindestbesteuerung großer Unternehmensgruppen. Darin enthalten ist auch eine Bestimmung zur Einführung einer nationalen Ergänzungssteuer. Die Verordnung soll am 1. Januar 2024 in Kraft treten und später von einem Bundesgesetz abgelöst werden. Zudem weist die Schweizer Regierung in ihrem Entwurf darauf hin, dass die Entscheidung über das Inkrafttreten der vorgeschlagenen Regelungen davon abhängig sein wird, wie weit die Umsetzung in anderen Ländern fortgeschritten ist.
7. September 2022
Die EU-Kommission erwägt im Sinne einer rascheren Umsetzung der Regelungen zur globalen Mindestbesteuerung Ungarn außen vor zu lassen. Dies soll im Rahmen der verstärkten Zusammenarbeit geschehen, die keine Einstimmigkeit erfordert. Die verstärkte Zusammenarbeit erfordert die Teilnahme von mindestens neun Mitgliedstaaten. Mit dieser Idee möchte die EU-Kommission offensichtlich die Implementierung der Pillar II Regelungen zumindest innerhalb der EU vorantreiben.
9. September 2022
Die großen Mitgliedstaaten Frankreich, Deutschland, Italien, Spanien sowie die Niederlande haben eine gemeinsame Erklärung abgegeben, dass sie die Umsetzung der Pillar II Regelungen – wie kürzlich von der Kommission vorgeschlagen – auch im Rahmen einer verstärkten Zusammenarbeit mittragen werden. Primäres Ziel ist es weiterhin, in den nächsten Wochen hinsichtlich des Richtlinienvorschlags Einstimmigkeit herzustellen. Erst wenn das nicht möglich ist, soll eine Umsetzung im Wege der verstärkten Zusammenarbeit im Jahr 2023 erfolgen.
21. November 2022
Auf der für den nächsten ECOFIN am 6. Dezember veröffentlichten Agenda scheint nach längerer Pause wieder die „Richtlinie zur Einführung einer globalen Mindestbesteuerung für multinationale Unternehmensgruppen in der Union“ auf. Dies indiziert Erfolgsaussichten auf eine Zustimmung Ungarns, die offensichtlich nach längeren Verhandlungen der tschechischen Ratspräsidentschaft erreicht werden konnte. Damit scheint ein Beschluss der Pillar 2-Richtlinie in greifbare Nähe zu rücken.
25. November 2022
Nach dem Ausgang der Midterm Elections ist eine Umsetzung der Pillar II Regelungen in den USA in absehbarer Zeit nicht zu erwarten.
Damit bleibt Europa weiterhin das Zugpferd auf dem Weg zur Implementierung der globalen Mindestbesteuerung. Nicht nur wird nunmehr mit einer Annahme des EU-Richtlinienvorschlags gerechnet, insbesondere in Deutschland und Frankreich soll ggf auch eine unilaterale Umsetzung erfolgen. Ebenso liegt in UK bereits ein Gesetzesvorschlag – auch zur unilateralen Umsetzung – vor.
6. Dezember 2022
Im ECOFIN am 6. Dezember 2022 konnte auf Grund des bestehenden Widerstands von Ungarn keine Einigung hinsichtlich der Umsetzung der Richtlinie zur globalen Mindestbesteuerung erzielt werden. In der anschließenden Pressekonferenz wurde bekräftigt, dass mit einer Einigung noch bis Ende des Jahres gerechnet wird. Ob dies tatsächlich realisierbar ist oder nun doch eine Umsetzung über den Weg der verstärkten Zusammenarbeit gewählt wird, wird die weitere politische Entwicklung zeigen.
13. Dezember 2022
In der Nacht von Montag auf Dienstag konnte – so die Mitteilung der tschechischen EU-Ratspräsidentschaft – eine politische Einigung über die EU-Richtlinie zur Einführung einer globalen Mindestbesteuerung erzielt werden.
Nach formellem Beschluss werden die EU-Mitgliedstaaten in weiterer Folge verpflichtet sein, die Vorgaben der Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Die Umsetzungsfrist läuft bis 31. Dezember 2023, die neuen Regelungen sind ab 1. Jänner 2024 anzuwenden.
15. Dezember 2022
Nach Erzielen der erforderlichen Einstimmigkeit der EU-Mitgliedstaaten hinsichtlich der Richtlinie zur Einführung einer globalen Mindestbesteuerung wurde diese nunmehr auch formell beschossen. Die Regelungen sind in der Folge von den Mitgliedstaaten umzusetzen und – wie geplant – ab 1. Jänner 2024 anzuwenden.
20. Dezember 2022
Das von der OECD veröffentlichte Pillar II-Umsetzungspaket enthält folgende Bestandteile:
Im ECOFIN am 15. März 2022 konnte keine Einigkeit hinsichtlich der Richtlinie zur Umsetzung der globalen Mindestbesteuerung erzielt werden. Insbesondere wurde von einzelnen Staaten die Umsetzungsfrist bis 31. Dezember 2022 als zu kurz angesehen, weshalb nun im Raum steht, sie bis 31. Dezember 2023 zu verlängern. Zudem wurde das Auseinanderfallen der Umsetzung von Pillar I und Pillar II kritisiert. Diese Punkte sollen bis zum nächsten ECOFIN am 5. April 2022 ausgeräumt werden, um dann die Beschlussfassung hinsichtlich der Richtlinie zu ermöglichen.
5. April 2022
Am 5. April 2022 wurde der neue Kompromissentwurf zur Pillar II-Richtlinie im ECOFIN behandelt. Dieser sieht nun eine neue (verlängerte) Umsetzungsfrist bis 31. Dezember 2023 vor. Polen hat als einziges Land seine Zustimmung zum Richtlinienentwurf – mangels Verlinkung mit Pillar I – verweigert. Die Richtlinie soll bei der nächsten ECOFIN-Sitzung am 24. Mai 2022 wieder auf der Tagesordnung stehen.
20. Mai 2022
Die Neuabstimmung zur Pillar II-Richtlinie wurde von 24. Mai 2022 auf 17. Juni 2022 verschoben.
17. Juni 2022
Im ECOFIN am 17. Juni 2022 wurde erneut über den Richtlinienentwurf zur Umsetzung der globalen Mindestbesteuerung abgestimmt. Die Zustimmung Polens konnte erlangt werden, die Beschlussfassung wurde jedoch durch Ungarn verhindert. Als Gründe wurden die aktuell hohe Inflation, die fehlende Umsetzung in den USA und anderen Ländern sowie Optimierungsbedarf des Richtlinienentwurfs vorgebracht.