In Umsetzung der DAC6 Richtlinie ist in Polen eine umfassende Meldeverpflichtung eingeführt worden, die in vielen Punkten über die Anforderungen der Richtlinie hinausgeht und auch nicht-polnische Steuerpflichtige und Intermediäre in die Pflicht nimmt.
Zusätzliche Hallmarks, eine Meldepflicht für rein nationale Gestaltungen sowie eine Meldepflicht für nicht in Polen ansässige Steuerpflichtige und Intermediäre in Kombination mit enorm hohen Strafbestimmungen führen in der Praxis zu einer großen Herausforderung. Ein wesentlicher Praxisfall ergibt sich auch dadurch, dass bereits übliche Konzerntransaktionen (z.B. Dividendenausschüttungen) zu einer Meldepflicht für nicht in Polen ansässige Steuerpflichtige führen können.
Nachfolgend finden Sie die wesentlichen Eckpunkte der „DAC6“ Meldeverpflichtung in Polen.
Wir unterstützen Sie bei der Beurteilung potenzieller "DAC6" Meldeverpflichtungen in Polen.
Allgemeines zur Meldeverpflichtung in Polen
Transaktionen, die speziell für Polen eine Meldepflicht bewirken können
Eine Steuergestaltung liegt vor wenn,
Zusätzlich zum Vorliegen einer Steuergestaltung muss diese entweder:
Ein „qualifizierter Nutzer“ wird angenommen, wenn
Der polnische Gesetzgeber hat keine Einschränkungen hinsichtlich der Steuerarten, auf die die Meldeverpflichtung anwendbar ist, vorgenommen.
Achtung: Gestaltungen, die indirekte Steuern (Umsatzsteuer & Verbrauchssteuern) betreffen, können nur bei innerstaatlichen Fällen zu einer Meldepflicht führen
Im Vergleich zur DAC6 Richtlinie hat der polnische Gesetzgeber folgende Erweiterungen zur Meldeverpflichtung vorgesehen
Für Banken, die als Custodians agieren (Verwalter von Wertpapieren; Verwaltung und Abwicklung von Zahlungen) können folgende Transaktionen von nicht in Polen ansässigen Investoren relevant sein:
Erforderlich ist, dass die Einkünfte (Einnahmen) im Kalenderjahr PLN 25 Mio (rd. EUR 5,4 Mio) übersteigen.
Für Banken, die als Broker agieren können folgende Transaktionen von nicht in Polen ansässigen Investoren relevant sein:
Erforderlich ist, dass die Einkünfte (Einnahmen) im Kalenderjahr PLN 25 Mio (rd. EUR 5,4 Mio) übersteigen.
Für Banken, die Kredite an in Polen ansässige Kreditnehmer vergeben, kann bereits die Vergabe des Kredites eine Meldepflicht auslösen, wenn absehbar ist, dass die Zinsen die der Kreditnehmer entrichtet PLN 25 Mio (rd. EUR 5,4 Mio) pro Jahre übersteigen.
Folgende Sanktionen können bei Nichteinhaltung der Bestimmungen getroffen werden:
Sanierungsmöglichkeit von Verfehlungen: Im Gegensatz zur österreichischen Meldung besteht in Polen die Möglichkeit zur strafbefreienden Selbstanzeige.