Enforcement in Österreich - Sind Sie vorbereitet?

Am 1. Juli 2013 trat in Österreich ein Prüfverfahren für die Finanzberichterstattung von kapitalmarktorientierten Unternehmen in Kraft (Enforcement-Verfahren). Betroffen sind derzeit etwa 140 Unternehmen, deren Eigen- bzw. Fremdkapitaltitel zum Handel an einem geregelten Markt im Inland zugelassen sind.

Das Österreichische Verfahren nach dem Rechnungslegungs-Kontrollgesetz (RL-KG) zeigt dabei gewisse Parallelen zum deutschen Bilanzkontrollgesetz, das seit Dezember 2004 implementiert ist. Ziel des RL-KG ist es u.a. das Vertrauen des Kapitalmarkts in Finanzmarktinformationen zu stärken. Zuständige Kontrollbehörde ist die Finanzmarktaufsicht (FMA). Verfahrenstechnisch vorgeschaltet soll eine als Verein organisierte Prüfstelle sein. Ergebnis einer Prüfung ist entweder keine Beanstandung oder aber, dass die Rechnungslegung und Finanzberichterstattung fehlerhaft ist. Ein festgestellter Fehler ist i.d.R. zu veröffentlichen.

Ziel eines jeden Unternehmens sollte es deshalb sein, sich als Basis für eine in fachlicher und personeller Hinsicht souveräne Teilnahme an einer solchen Prüfung sinnvoll und gezielt vorzubereiten.

Prüfungsgegenstand werden in erster Linie die zuletzt festgestellten Jahres- und Konzernabschlüsse sowie (Konzern-)Lageberichte sein; erstmals alle Abschlüsse zum 31. Dezember 2013. Weitere Veröffentlichungen eines Unternehmens können in die Prüfung einbezogen werden. Ein wesentlicher Aspekt für Unternehmen wird es sein, die gesamte Berichterstattung und Außendarstellung (Internetauftritt, Pressemeldungen, Interviews und Präsentationen) einheitlich und widerspruchsfrei zu gestalten.

Eine gute Vorbereitung ist die halbe Miete

Das Prüfverfahren wird sich von einer klassischen Abschlussprüfung unterscheiden. Ausgangspunkt wird die Analyse eines Jahres- bzw. Konzernabschlusses sein, d.h. ein Blick von oben auf ein Unternehmen. Aus den enthaltenen Informationen, den Branchenspezifika eines Unternehmens sowie von der FMA festgelegten Prüfungsschwerpunkten werden sich die zu beantwortenden Fragen und die bereitzustellenden Unterlagen und Dokumentationen ergeben.

Deshalb werden die betroffenen Unternehmen fachlich, zeitlich und personell neuen Herausforderungen gegenüberstehen. Um diese Herausforderungen souverän und effizient bewältigen zu können, ist es ratsam, sich auf wesentliche Aspekte fachlich und prozessual vorzubereiten. Insbesondere eine angemessene Dokumentation ist Voraussetzung für den positiven Ausgang einer Prüfung.

Aus den „Bilanz“-Fehlern lernen

Im europäischen Kontext ist erkennbar, dass die Einführung eines Enforcement-Verfahrens zu einer Qualitätssteigerung der Rechnungslegung sowie einer Verbesserung der Kapitalmarktkommunikation geführt hat. Diese Entwicklung ist für börsennotierte Unternehmen positiv und sollte als Chance erkannt werden. Die Vorbereitung auf ein Enforcement-Verfahren kann zudem Ausgangspunkt sein, interne Prozesse eines Unternehmens zu verbessern und die Kapitalmarktkommunikation zu optimieren.

Wir sind für Sie da

PwC hat von Beginn an in Europa die verschiedenen in den Ländern eingerichteten Enforcement-Verfahren mit einem Team von Spezialisten begleitet und erhebliche Erfahrungen hieraus gebündelt. Insbesondere im deutschsprachigen Ausland kann PwC auf die Erfahrungen aus mehreren hundert Projekten der Vorbereitung, Begleitung und Nachbereitung von Enforcementverfahren zurückblicken. Für eine optimale Betreuung unserer Klienten hat PwC in Österreich ein Team von Experten gebildet, das österreichische Rechnungslegung- und Marktexpertise mit langjähriger Enforcement-Erfahrung in Deutschland kombiniert. Damit sind wir überzeugt, unsere österreichischen Klienten vor Ort gezielt und optimal zu betreuen.

Kontakt

Hans Hartmann

Hans Hartmann

Partner, Capital Markets & Accounting Advisory Services (CMAAS), PwC Austria

Tel: +43 676 833 771 816

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